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BMI: Aufenthaltserlaubnis muss auch bei sub. Schutz und Abschiebungsverbot ohne Pass erteilt werden
Wir freuen uns, die naechste Fortbildung ‚Kinder und Jugendliche im Asylverfahren‘ in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk am 25.09.2017 ankuendigen zu koennen.
Weitere Informationen finden Sie in der Ausschreibung.
So scheint es zumindest, denn zuletzt wandte sich eine gut integrierte Familie, die aus dem Gazastreifen stammt und ueber entsprechende Dokumente verfuegt, hilfesuchend an uns und berichtete, die Hamburger Auslaenderbehoerde habe so etwas angedeutet. Da weder aktuelle Erkenntnismittel zur Moeglichkeit der freiwilligen Ausreise noch zur Abschiebung in den Gazastreifen existieren, hat das Verwaltungsgericht Hamburg im laufenden Klageverfahren der Eltern und des aeltesten Kindes einen Beweisbeschluss erlassen, der hierzu Aufschluss geben soll. weiterlesen
Nachdem ein bereits im Februar 2016 gestellter Eilantrag (Az.: 16 AE 6721/15) auf Schutz vor Abschiebung bis zur Entscheidung ueber die anhaengige Klage abgelehnt wurde, hatte der erneute Eilantrag vom 05.04.2017 (Az.: 21 AE 4171/17) Erfolg.
Denn die neue Berichtslage, unter anderem des Auswaertigen Amtes, beschreibt das mazedonische Gesundheitssystem als marode. Weiter verweist das Gericht darauf, dass Krankenhaeuser und deren Einrichtungen ‚ueberaltert, verdreckt und defekt‘ seien. Die hygienischen Zustaende in den medizinischen Einrichtungen seien mangelhaft, allein im Zeitraum Mai/Juni 2016 seien 80 Babys unmittelbar nach der Geburt aufgrund dieser Missstaende gestorben. Aufgrund der Infektanfaelligkeit des Antragstellers sind die hygienischen Bedingungen aber von aeusserster Wichtigkeit. weiterlesen
Seit einiger Zeit erlaesst die Zentrale Auslaenderbehoerde Hamburg Bescheide, wonach Gefluechtete, die der Dublin-Verordnung unterliegen, ihre Unterkunftszimmer nachts (zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) grundsaetzlich nicht verlassen duerften.
Diese Bescheide sind rechtswidrig. Es fehlt an einer Rechtsgrundlage, auf die die Auslaenderbehoerde diese Massnahme stuetzen koennte. weiterlesen
‚Eine Beratung und Vertretung von Schutzsuchenden, die rechtsstaatlichen Massstaeben genuegt, ist kaum mehr moeglich‘, so Anne Harms, Leiterin der kirchlichen Beratungsstelle fluchtpunkt, und Markus Prottung vom Hamburger Arbeitskreis Aufenthalts- und Asylrecht des RAV. Der Grund: Das Bundesamt fuer Migration und Fluechtlinge (BAMF) hat seine Kapazitaeten extrem ausgeweitet und verschickt bundesweit taeglich Tausende Bescheide. ‚Wir sind alle an der Kapazitaetsgrenze. Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, suchen oft wochenlang nach einer erfahrenen Rechtsvertretung, die ihre Faelle noch uebernehmen koennte‘, so Prottung. weiterlesen
In vielen Faellen schuetzt eine eingereichte Klage nicht vor einer Abschiebung. In diesen Konstellationen muss regelmaessig ein Eilantrag am Verwaltungsgericht gestellt werden, um den Verbleib der gefluechteten Menschen bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens in Deutschland zu gewaehrleisten.
Bisher war es gaengige Praxis, dass die VerwaltungsrichterInnen diese Antraege als unzulaessig ablehnten, wenn die Auslaenderbehoerden angaben, dass sie ‚gerade keine Abschiebung planen wuerden.‘ Problematisch war, dass niemandem klar war, was ‚gerade‘ bedeuten soll: Heute? Diese Woche? Diesen Monat? Und das noch viel groessere Problem war, dass die Auslaenderbehoerden auch nicht verpflichtet waren mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt nun doch die Abschiebung vorbereitet wurde. weiterlesen
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, Kolleginnen und Kollegen, Rechtsanwaeltinnen und Rechtsanwaelte,
in jeder Sprechstunde kommen zu uns Menschen in der Hoffnung, dass wir ihnen ein Kirchenasyl vermitteln koennten. Das koennen wir leider nicht. weiterlesen
Wir freuen uns, die naechste Fortbildung ‚Gefluechtete Frauen im Beratungskontext‘ in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk am 8.5.2017 ankuendigen zu koennen. Weitere Informationen finden Sie in der Ausschreibung.
Wir freuen uns ueber Anmeldungen ausschliesslich unter:
anmeldung.me@diakonie-hamburg.de
Am Sonntag, den 2. April 2017 findet um 18.00 Uhr in der Paul-Gerhard-Kirche in Hamburg-Altona ein Benefiz-Konzert fuer fluchtpunkt statt.
Wir freuen uns auf Rachel Susser und Anna Magdalena Carbow, die Duette fuer Oboe und Querfloete unter anderem von W.F. Bach, A. Ginastera und L.v.Beethoven spielen werden.
Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten.