Erinnerung: Forbildung „Nationale Abschiebungsverbote“

Am 26. Januar 2026 bieten wir in Kooperation mit dem Diakonischen Werk eine Fortbildung zum Thema „Nationale Abschiebungsverbote“ an.

Inhalt: Viele Geflüchtete haben einen besonderen Schutzbedarf, aus dem sich Abschiebungsverbote ergeben können. Dabei geht es häufig um Erkrankungen, aber auch Minderjährige und junge Erwachsene, alleinstehende Frauen und Familien mit kleinen Kindern können besonders schutzbedürftig sein. Was sind die gesetzlichen Grundlagen für diese Schutzgewährung? Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um den besonderen Schutzbedarf im Verfahren erfolgreich geltend zu machen? Was ergibt sich daraus z.B. in Bezug auf die Anforderungen für Atteste und Stellungnahmen?

Zielgruppe: Berater*innen, Sozialarbeiter*innen, Behandler*innen und Multiplikator*innen

Ort und Zeit: Gaußstraße 75, 22765 Hamburg. Von 9:30 Uhr – 13:30 Uhr

Kosten: 80,00 € Mitgliedseinrichtungen, 120,00 € Externe

Anmeldeschluss: 4. Jan. 2026

Anmeldung über das Diakonische Werk Hamburg.

Für euch da – nur anders

Im Dezember keine Offene Sprechstunde im fluchtpunkt

Es war ein herausforderndes Jahr. Ein Jahr mit so vielen Erstberatungen wie nie – 1.250 Menschen haben uns erstmals ratsuchend aufgesucht. Ein Jahr, in dem Änderungen der Rechtsprechung immensen Beratungsbedarf ausgelöst haben – teils erfreulich, wie bei den Frauen aus Afghanistan, denen jetzt endlich der Flüchtlingsschutz zuteil wird, teils beunruhigend, wie bei den vielen Geflüchteten, die in Griechenland zwar formalen Schutz, aber keine Lebensperspektive fanden, darum weiter nach Deutschland zogen und nun wieder abgeschoben werden sollen. Ein Jahr auch, in dem wir deutlich gemerkt haben, wie kalt der politische Wind geworden ist: statt über geflüchtete Menschen, Schutzgewähr und Integration diskutiert das Land über „illegale Migration“, ihre „Bekämpfung“ und über immer noch mehr Abschiebungen.

Dieses Jahr hat uns gezeigt, wie notwendig das Angebot des „fluchtpunkt“ nach über 30 Jahren weiter ist. Es hat uns aber auch viel abverlangt. Und jetzt brauchen wir etwas Zeit. Zeit, um Atem zu schöpfen, Zeit, um die vielen Fälle auch zu bearbeiten, in denen Menschen sich uns anvertraut haben, Zeit, um uns neu aufzustellen und zu überlegen, wie wir auch im kommenden Jahr weiter für euch da sein können.

Deswegen wird es im fluchtpunkt im Dezember keine Offene Sprechstunde geben. Wir öffnen unsere Türen wieder am Mittwoch, 7. Januar 2026, um 10:00 Uhr. Natürlich bleiben wir für Menschen, die uns eine Vollmacht erteilt haben, per Telefon und E-Mail erreichbar. Wer neue Fälle an uns herantragen möchte, die oder den bitten wir, eins der anderen Beratungsangebote in Hamburg aufzusuchen, etwa die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), die Beratungsstellen der Asylverfahrensberatung, die Migrationsberatung für Erwachsene, die Refugee Law Clinic an der Uni Hamburg oder das Flüchtlingszentrum.

Danke für euer Verständnis und eure Unterstützung. Wenn ihr uns in besonderer Weise unterstützen möchtet, freuen wir uns zudem über eine Spende. Denn auch das müssen wir bedenken: wie unsere Arbeit so finanziert wird, dass wir sie wie gewohnt weiterführen können.

 

Keine Abschiebungen aus Schutzräumen

Im November hat die EKD-Synode mehrere flüchtlingspolitische Beschlüsse verabschiedet. Die Synodalen haben angesichts der aktuellen Angriffe auf Rettungsschiffe unterstrichen, dass Seenotrettung kein Verbrechen ist, sie haben sich für sichere Zugangswege für Geflüchtete ausgesprochen, namentlich den Beibehalt von humanitären Aufnahmeprogrammen und Resettlement, und sie haben sich zum Vorschlag eines EU-Rückführungssystems geäußert.

Aus gegebenem Anlass möchten wir insbesondere einen Beschluss im Wortlaut zitieren:

„Abschiebungen aus Schutzräumen, wie bspw. Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten, sollen nicht erfolgen“, fordert die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter als Standard in ihrem Jahresbericht 2024.

Wir sehen mit Sorge, dass Menschen trotzdem aus Krankenhäusern, Einrichtungen sowie Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen abgeschoben werden.

Die Synode bittet die Länderbeauftragten der Landeskirchen, sich bei den Landesregierungen dafür einzusetzen, Abschiebungen im Kontext der obengenannten Einrichtungen zu untersagen.“

Alle Beschlüsse zum Nachlesen: https://www.ekd.de/beschluesse-synode-2025-91947.htm

EKD unterstützt afghanischen Menschen mit Aufnahmezusage

Weiterhin verweigert die Bundesregierung rund 2000 afghanischen Menschen mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan die Ausreise nach Deutschland.

Nach einem Treffen mit der Hilfsorganisation Kabul Luftbrücke forderte EKD-Flüchtlingsbischof Dr. Christian Stäblein die Bundesregierung zum Handeln auf – und kündigte an, dass die EKD die Klageverfahren der Betroffenen mit Kollekten finanziell unterstützt:

„Als evangelische Kirche fordern wir die Bundesregierung dazu auf, die verbliebenen rund 2000 afghanischen Menschen mit Aufnahmezusage in Sicherheit zu bringen. Deutschlands Verantwortung endet nicht mit dem Truppenabzug, sondern umfasst aus friedensethischer Sicht auch das gerechte Handeln im Nachhinein.

Menschen in Not im Blick zu haben und ihnen zu helfen, gehört zum Kern christlicher Ethik. Die evangelische Kirche lässt die Schutzsuchenden und ihre Familien nicht im Stich. Deutschland steht bei ihnen im Wort, daher helfen wir nun mit, dass diese Menschen zu ihrem Recht kommen. Wir geben 100.000 Euro aus Kollekten an die Kabul Luftbrücke, um die Klageverfahren der Betroffenen zu unterstützen und ihre humanitäre Versorgung zu sichern.“

Wir danken dem Bischof für seine klaren Worte und schließen uns seinem Aufruf an.

Fortbildung „Nationale Abschiebungsverbote“

Am 26. Januar 2026 bieten wir in Kooperation mit dem Diakonischen Werk eine Fortbildung zum Thema „Nationale Abschiebungsverbote“ an.

Inhalt: Viele Geflüchtete haben einen besonderen Schutzbedarf, aus dem sich Abschiebungsverbote ergeben können. Dabei geht es häufig um Erkrankungen, aber auch Minderjährige und junge Erwachsene, alleinstehende Frauen und Familien mit kleinen Kindern können besonders schutzbedürftig sein. Was sind die gesetzlichen Grundlagen für diese Schutzgewährung? Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um den besonderen Schutzbedarf im Verfahren erfolgreich geltend zu machen? Was ergibt sich daraus z.B. in Bezug auf die Anforderungen für Atteste und Stellungnahmen?

Zielgruppe: Berater*innen, Sozialarbeiter*innen, Behandler*innen und Multiplikator*innen

Ort und Zeit: Gaußstraße 75, 22765 Hamburg. Von 9:30 Uhr – 13:30 Uhr

Kosten: 80,00 € Mitgliedseinrichtungen, 120,00 € Externe

Anmeldeschluss: 4. Jan. 2026

Anmeldung über das Diakonische Werk Hamburg.

Zehn Jahre „Wir schaffen das“

Zehn Jahre ist Angela Merkels „Wir schaffen das“-Ausspruch nun her. Und statt all der Beiträge, die nun vorrechnen wollen, dass wir dies und das nicht gut genug geschafft hätten, möchten wir uns EKD-Flüchtlingsbischof Christian Stäblein anschließen. Er würdigt das enorme Engagement aller Menschen, die sich als Haupt- und Ehrenamtliche für Geflüchtete in unserer Gesellschaft einsetzen, und dankt für ihren Einsatz. Denn nur gemeinsam haben wir geschafft, was wir geschafft haben. Allzuoft leider auch gegen staatlich verordnete Hindernisse, wo wir mehr Unterstützung gebraucht hätten, um Betroffenen besser zu helfen.

Bischof Stäblein: „Unser Dank als evangelische Kirche richtet sich an die unzähligen Menschen in Nachbarschaften und Freundeskreisen, in Kirchengemeinden und Vereinen, Unternehmen, in Schulen und Kindergärten, Behörden und Rathäusern. Vom Fußballclub bis zur Freiwilligen Feuerwehr, über Jugendgruppen, Migrantenselbstorganisationen bis hin zu Einzelpersonen. Sie alle haben neue Wege beschritten und Neues entdeckt: andere Menschen, neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter, gegenseitige Stärkung – und auch ihre eigene Energie, Mut und Kompetenz. Diese gesamtgesellschaftliche Lernerfahrung möchte ich nicht missen. Alle, die sich eingebracht haben – und immer noch einbringen –, sind Teil einer großen Geschichte und zugleich Teil eines starken Deutschlands.“

Weiter nichts gut in Afghanistan

Über die jüngste Abschiebung nach Afghanistan ist viel geschrieben worden. Pro Asyl hat darauf hingewiesen, dass die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen des islamistischen Taliban-Regimes und eine katastrophale humanitäre Lage im Land eigentlich jede Abschiebung verbieten müssten – auch die von Menschen, die hier straffällig geworden sind. Denn auch die darf ein Rechtsstaat nicht sehenden Auges in Folter und Elend abschieben. UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk forderte „einen sofortigen Stopp der Zwangsrückführung aller afghanischen Flüchtlinge und Asylsuchenden, insbesondere derjenigen, denen Verfolgung droht“. Auch Amnesty International und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein kritisierten den Abschiebeflug.

Auffällig ist, wie wenig diesmal über die Betroffenen in Erfahrung gebracht werden konnte. Schon bei der Ende August 2024 erfolgten ersten Sammelabschiebung nach der Machtübernahme der Taliban war das ähnlich, war wenig darüber zu erfahren, ob die Betroffenen langfristig wenigstens ein Minimum an Sicherheit vorfanden und ihr Existenzminimum sichern konnten. Es drängt sich der Eindruck auf, dass man das auf offizieller deutscher Seite auch gar nicht so genau wissen will.

Stattdessen weitet man die Abschiebungen sukzessive aus (28 Männer im August 2024, schon 81 im Juli 2025) und generiert scheinbare Legitimität darüber, dass man die Betroffenen als „schwere Straftäter“ labelt. Dabei sieht das Strafgesetzbuch keine Strafe namens „Abschiebung“ vor. Und was wird kommen, wenn dem Bundesinnenminister die „schweren Straftäter“ für seine medial inszenierten Abschiebeflüge ausgehen? Wird dann erneut auf fragwürdige Kategorien wie „Identitätstäuscher“ zurückgegriffen werden, wie schon einmal unter Seehofer?

Wir sehen jedenfalls mit Sorge, dass auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Schutz für Menschen aus Afghanistan immer stärker reduziert. Gerade volljährig gewordene junge Männer, teils noch halbe Kinder, noch in der Jugendhilfe, werden in allen Punkten ihres Schutzgesuchs abgelehnt, erreichen nicht einmal mehr die Feststellung eines Abschiebungsverbots. Derzeit können engagierte Rechtsanwält*innen und Beratungsstellen solche Entscheidungen vor Gericht häufig noch erfolgreich anfechten. Doch das Bestreben scheint zu sein, das Potenzial für künftige Abschiebungen zu erhöhen. In diese Richtung weist auch, dass die Bundesregierung Konsularbeamte des Taliban-Regimes einreisen lässt. Dabei ist, um es mit einem bekannten Zitat zu sagen, auch heute nichts gut in Afghanistan. Der Forderung von Pro Asyl, jegliche direkten oder indirekten Kontakte mit den Taliban einzustellen, können wir uns nur anschließen.

 

Menschenleben retten: Aufnahmen aus Afghanistan fortsetzen!

Gerne weisen wir auf die Petition unserer Kolleg*innen von Kabul Luftbrücke hin:

 

Menschenleben retten: Aufnahmen aus Afghanistan fortsetzen!

 

Mehr als 2.600 Afghan*innen haben eine verbindliche Aufnahmezusage der Bundesregierung. Doch ihre Ausreise nach Deutschland wurde gestoppt – von der alten Bundesregierung.

Tausende Afghan*innen sitzen in Pakistan fest, wo sie der akuten Gefahr einer Abschiebung nach Afghanistan ausgesetzt sind – zurück in die Hände der Taliban. In den letzten Tagen ihrer Amtszeit ließ die ehemalige Regierung keine weiteren Flüge mehr zu und verwies auf ihre Nachfolger. Schwarz-Rot schreibt in ihrem Koalitionsvertrag, sie wolle freiwillige Bundesaufnahmeprogramme, wie das für Afghanistan, beenden.


Die neue Bundesregierung muss Deutschlands Wort halten und die erteilten Aufnahmezusagen umsetzen!
Diese Menschen haben auf unseren Schutz vertraut – wir dürfen sie jetzt nicht im Stich lassen.

 

Warum ist das wichtig?

Die betroffenen Afghan*innen sind keine anonymen Zahlen. Sie sind Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Kulturschaffende und auch ehemalige Ortskräfte – mutige Menschen, die für Freiheit und Gerechtigkeit in Afghanistan eingestanden haben. Gerade deshalb sind sie jetzt in Lebensgefahr.

Viele von ihnen halten sich seit Monaten, teils seit mehr als einem Jahr, unter prekären Bedingungen in Pakistan auf, in der Hoffnung auf eine sichere Zukunft in Deutschland. Die Aufnahmezusage war für sie ein Rettungsanker, doch nun droht dieser zu reißen. Die Lage  der ehemaligen Ortskräfte aus Afghanistan in Pakistan ist prekär. Ihnen droht die Abschiebung in ihren Verfolgerstaat. Aber auch der Konflikt zwischen Pakistan und Indien verschlechtert ihre Situation. Die Sorge um ein neues Aufflammen der Kriegshandlungen zwischen den beiden Atommächten ist real.


Die neue Regierungskoalition plant, das Bundesaufnahmeprogramm zu beenden.
Doch das darf nicht auf dem Rücken derer geschehen, denen bereits Schutz zugesagt wurde. Wer eine verbindliche Zusage erhalten hat, muss auch einreisen dürfen. Alles andere wäre ein Wortbruch – und ein gefährliches Signal an alle, die weltweit für Menschenrechte kämpfen.

Außerdem handelt es sich nicht um neue Fälle, sondern um bestehende Verpflichtungen. Die Infrastruktur für Flüge und Aufnahme ist vorhanden. Es braucht keine neue Gesetzgebung, keine langwierigen Verfahren – nur den politischen Willen, zu handeln. Die geschäftsführende Regierung darf sich jetzt nicht wegducken. Menschenleben stehen auf dem Spiel.

Flüge müssen umgehend wieder aufgenommen werden – für alle Afghan*innen mit gültiger Aufnahmezusage.

Die neue Bundesregierung darf Schutzbedürftige nicht im Stich lassen. Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

hhttps://weact.campact.de/petitions/menschenleben-retten-bundesaufnahmeprogramm-fur-afghanistan-forsetzen

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