Gravierende Folgen für Betroffene

Bundesinnenminister Dobrindt hat angekündigt, im nächsten Bundeshaushalt kein Geld mehr für die unabhängige Asylverfahrensberatung der Wohlfahrtsverbände einplanen zu wollen. Das widerspricht nicht nur geltendem Recht (nach § 12a AsylG hat sich der Bund verpflichtet, die Beratung zu fördern), es ist auch kurzsichtig. Denn eine qualifizierte Beratung unterstützt nicht nur die Schutzsuchenden in ihrem Anliegen, die sich im Dschungel des deutschen Asylrechts nicht auskennen können. Sie sorgt auch für bessere und damit oft schnellere Asylverfahren, weil die Betroffenen besser informiert sind, relevante Umstände vortragen können und somit auch dem BAMF die Bewertung erleichtert wird.

Wir dokumentieren die Pressemitteilung des Diakonischen Werks Hamburg:
Diakonie Hamburg | Gravierende Folgen für Betroffene – Diakonie Hamburg kritisiert geplante Einstellung der Asylverfahrensberatung

Fortbildung: Migration: Aktuelle Änderungen durch Asylrechtsreform der EU

Am Montag, 27. April 2026 bieten wir in Kooperation mit dem Diakonischen Werk eine Fortbildung zum Thema „Asylverfahren – Grundlagen“ an.
Referent sind unsere Kollegen Heiko Habbe und Uwe Giffei.

Inhalt: Ende 2023 haben die EU-Staaten sich auf ein neues „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“ (GEAS) geeinigt. Zahlreiche Regelungen sollen verschärft und europaweit stärker vereinheitlicht werden. Kirchen und Menschenrechtsorganisationen kritisieren insbesondere, dass Inhaftierungen von Asylsuchenden ausgeweitet und Verfahren künftig schneller und damit auch oberflächlicher geführt werden könnten.

Die Veranstaltung soll einen ersten Überblick über die neuen Verordnungstexte, die Grundzüge des künftigen Asylverfahrens und den derzeit bekannten Stand der Umsetzung in deutsches Recht bieten. Sie richtet sich vorrangig an im Asylrecht erfahrene Rechtsanwält*innen und Berater*innen.

Zielgruppe: Berater*innen und Rechtsanwält*innen mit Vorerfahrung im Asylrecht

Ort und Zeit: Ort: Diakonisches Werk Hamburg, Gaußstraße 75, 22765 Hamburg – 10:00 – 15:00

Kosten: 120,00 € Mitgliedseinrichtungen, 160,00 € Externe

Anmeldung über das Diakonische Werk Hamburg.

Fall des Monats

Für das Recht auf Teilhabe – für die Menschenwürde

Seit fast 10 Jahren begleiteten wir eine Familie aus Nordmazedonien, die mit ihrer an einer schweren Behinderung leidenden Tochter einreisten, da sie in ihrer Heimat nicht die medizinische Versorgung und Förderung erhielt, die sie dringend benötigte. Bei ihrer Ankunft konnte die damals dreijährige Tochter weder hören noch sich allein aus dem Bett bewegen. Sie hatte ihr gesamtes Leben in einer kleinen Baracke in einer Armensiedlung verbracht ohne nennenswerte Kontakte zur Außenwelt. Sie litt unter starkem Untergewicht.

Ein Asylantrag der Familie wurde rasch abgelehnt und es drohte akut die Abschiebung. Daher haben wir den Fall übernommen und vor dem Verwaltungsgericht Hamburg auf ein gesundheitliches Abschiebungshindernis geklagt. Da wir das Eilverfahren gewonnen haben, konnte die Familie für die Zeit des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben. Die Familie lernte deutsch, arbeitete und das Mädchen besuchte eine Schule mit spezieller Förderung.

Sie lernte an einem Rollator das Laufen, ihr wurde ein Hörgerät eingesetzt und mittlerweile kann sie sich durch Gesten mit ihrer Umwelt verständigen. Sie genießt den Alltag mit Gleichaltrigen und konnte große Fortschritte in Kommunikation und Beweglichkeit erzielen.

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht lief gut. Das Gericht bewertet die Möglichkeit der Beschulung, in Form des regelmäßigen Zusammentreffens und Austauschs mit anderen Kindern und der grundsätzlichen Förderung der Fähigkeiten für ein elfjähriges Kind als elementares Grundbedürfnis, dessen Nichterfüllung einer unmenschlichen Behandlung gleichkommt und die Menschenwürde erheblich verletzt. Das Bundesamt für Migration du Flüchtlinge wurde verpflichtet ein gesundheitliches Abschiebungshindernis festzustellen.

Dokument: VG Hamburg, U. v. 30.10.2025,  21 A 734/21

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EKD-Flüchtlingsbischof zum GEAS-Anpassungsgesetz

Der Deutsche Bundestag plant, das GEAS-Anpassungsgesetz zu beschließen. Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen neu zu schaffende Sekundärmigrationszentren für Flüchtlinge vor dem Asylverfahren (Dublin-Fälle) und für Flüchtlinge, die in anderen Mitgliedstaaten bereits anerkannt sind, sowie neue Verlassens Verbote für Aufnahmeeinrichtungen, eine ausgeweitete Asylverfahrenshaft und die umfassende Umsetzung von Grenzverfahren.

Dazu sagte Bischof Christian Stäblein als EKD-Flüchtlingsbeauftragter heute Nachmittag gegenüber der Presse:

„Als evangelische Kirche begleiten wir die Reform des Europäischen Asylsystems sehr aufmerksam. Für uns ist klar: Maßstab jeder Entscheidung ist die Würde der Schutzsuchenden. Die biblische Tradition erzählt von einem Gott, der an der Seite derer steht, die aus Not fliehen müssen, und sie in eine neue Zukunft begleitet.

Die geplanten Regelungen greifen tief in das Leben von Geflüchteten ein. Wenn sogar Familien und Kinder in speziellen Einrichtungen mit starken Einschränkungen leben oder gar in Haft genommen werden sollten, widerspricht das unserem christlichen Menschenbild und dem Gebot der Humanität. Artikel 1 unseres Grundgesetzes gilt für alle gleich: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch ist Gottes Ebenbild.

Es ist richtig, dass Asylsuchende künftig früher arbeiten dürfen, ich begrüße die Entscheidung. Nun kommt es darauf an, dass es in der Praxis auch möglich wird. Für uns bleibt maßgeblich: Geflüchtete sind Menschen. Wie wir ihnen begegnen, zeigt, wie ernst wir es mit Nächstenliebe, Verantwortung und Rechtsstaat meinen.“

Auch Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl, Terre des Hommes und Amnesty warnten vor den gravierenden Auswirkungen des neuen Gesetzes:

www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-amnesty-pro-asyl-geas-umsetzungsgesetz

www.proasyl.de/pressemitteilung/deutschland-pro-asyl-und-amnesty-international-fordern-abgeordnete-zur-ablehnung-des-geas-umsetzungsgesetzes-auf/

www.tdh.de/terre-des-hommes-warnt-vor-kinderrechtsverletzungen

„Wir sind hier – jetzt erst recht“

Unser diesjähriger Neujahrsempfang war nicht nur ein fröhliches Fest mit vielen Freund*innen, sondern wir haben gemeinsam auch ein Zeichen gesetzt: eine Die Erklärung für Solidarität mit Flüchtlingen und für Rechtsstaatlichkeit. Mehr als 70 Kolleg*innen haben die Erklärung unterzeichnet. Hier die Pressemitteilung des Kirchenkreises:

„Wir sind hier – jetzt erst recht“
Am 29. Januar kamen im fluchtpunkt zahlreiche Unterstützer*innen der Geflüchtetenarbeit zum traditionellen Neujahrsempfang zusammen. Bei Getränken, Häppchen und Musik war eines klar zu spüren: Der Zusammenhalt in schwierigen Zeiten ist stark.

Breite Solidarität
Die Gästeliste des Neujahrsempfang spiegelte die Vielfalt derjenigen wider, die sich täglich für geflüchtete Menschen einsetzen: Anwält*innen, Psychotherapeut*innen, Mitarbeitende aus Beratungsstellen, Jugendhilfe und Sozialen Diensten sowie viele Ehrenamtliche. Sie alle unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung – ein deutliches Zeichen für Solidarität und einen funktionierenden Rechtsstaat.

Ein herausforderndes Jahr steht bevor
Im Gespräch mit Insa Graefe, Rechtsberaterin bei fluchtpunkt, und Anne Harms, Leiterin der Einrichtung, wurde deutlich, welche Aufgaben 2026 bringt:

– Afghanistan und Syrien: Viele Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern werden derzeit abgelehnt. Bei Syrer*innen liegt die Ablehnungsquote zuletzt bei rund 95 Prozent. Zudem droht vielen, die bereits Schutz erhalten haben, ein Widerruf ihres Status. „Das wird ein großer Teil unserer Arbeit werden“, so Graefe.
– Neues EU-Asylrecht (GEAS): Im Juni 2026 tritt das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die elf neuen Gesetzgebungsakte bringen unter anderem Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen und neue Dublin-Regeln. Für fluchtpunkt bedeutet das: Die gesamte Arbeitsweise muss angepasst werden, während parallel das alte Recht für laufende Verfahren weiter gilt. „Das Kernprojekt wird sein, selbst damit umzugehen und es für alle anderen zugänglich zu machen – durch Schulungen und Beratung“, erklärte Anne Harms.

– Rückführungen nach Griechenland: Viele Klagen gegen Dublin-Überstellungen nach Griechenland sind anhängig – auch das wird fluchtpunkt weiter beschäftigen.

„Wir machen weiter“
Fluchtpunkt, die kirchliche Hilfsstelle für Geflüchtete, berät seit 1994 Schutzsuchende in Hamburg – mittlerweile fast 12.000 Menschen. Das Team steht für das ein, was im Manifest des Abends stand: „Von uns hört man wenig, von anderen viel – von Abschiebungen, Bekämpfung und Zurückweisungen. Aber wir sind viele und wir machen weiter – jetzt erst recht.“

https://www.kirchenkreis-hhsh.de/aktuelles/newsblog/fluchtpunkt-neujahresempfang

Wir fordern einen wirksamen Abschiebestopp für iranische Geflüchtete

Im Iran scheint nach den massiven Protesten und dem brutalen Vorgehen der Sicherheitskräfte Ruhe eingekehrt – Friedhofsruhe. Doch gerade solche Zeiten hat das Regime in der Vergangenheit genutzt, um Gegner*innen zu drangsalieren, zu verhaften und zu exekutieren.

Wir unterstützen daher die Forderung der Diakonie Deutschland nach einem bundesweiten Abschiebestopp für Iraner*innen. Aus der Pressemitteilung dazu:

„Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger fordert die zuständigen Bundesbehörden auf, eine neue Lagebewertung für den Iran zu erstellen. „Bis dahin sollten keine Abschiebungen mehr in das Land erfolgen. Auch Einreiseverweigerungen durch die Bundespolizei an den Transitbereichen deutscher Flughäfen sollten für schutzsuchende Personen aus dem Herkunftsland Iran unterbleiben.“

In den vergangenen Wochen ist es im Iran landesweit zu anhaltenden Protesten gegen das Regime gekommen. Unter Einsatz erheblicher Gewaltanwendung wurden diese Proteste aufgelöst. Berichten zufolge kam es zu tausenden Todesopfern. Angesichts der unübersichtlichen Lage kann derzeit nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit beurteilt werden, ob Schutzsuchende oder Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, bei einer Rückkehr in den Iran ausreichend vor staatlicher Verfolgung geschützt sind.

Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben Abschiebungen in den Iran bereits ausgesetzt. „In vielen anderen Bundesländern werden Abschiebungen faktisch nicht mehr vollzogen. Angesichts dessen und auch angesichts der scharfen Kritik der Bundesregierung an den Maßnahmen der iranischen Regierung sollten auch Zurückweisungen und Einreiseverweigerungen von iranischen Staatsangehörigen an deutschen Flughäfen durch die Bundespolizei unterbleiben“, so Ronneberger.“

Zu den verhängten Abschiebestopps ist kritisch anzumerken: Sie schließen vermutlich eine erhebliche Zahl von in den betreffenden Bundesländern lebenden Iraner*innen aus und gefährden diese somit. Als Ausschlussgründe sollen bereits eine – von den Ausländerbehörden schnell unterstellte – fehlende Mitwirkung an der Beschaffung eines Passes gelten, oder jegliche Bagatellstraftat, d. h. auch die asyltypische Einreise ohne Visum oder Schwarzfahren. Angesichts der gravierenden möglichen Konsequenzen sollte der tatsächliche Schutz vor Abschiebung gestärkt werden.

In Hamburg ist, soweit wir wissen, kein entsprechender Erlass geplant. Informell wird jedoch seit einigen Monaten – mit zwei Ausnahmen – derzeit nicht in den Iran abgeschoben. Auch hier brauchen Menschen aus dem Iran mehr Sicherheit. Hamburg sollte daher einen eigenen Erlass formulieren.

Zur PM der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/januar/diakonie-deutschland-fordert-bundesweiten-abschiebestopp-in-den-iran

Fortbildung: Bleiberecht und Spurwechsel

Am 26. Februar 2026 bieten wir in Kooperation mit dem Diakonischen Werk eine Fortbildung zum Thema „Bleiberecht und Spurwechsel“ an.
Referent ist unser Kollege Claudius Brenneisen.

Inhalt: Asylverfahren können lange dauern und teilweise sind die Anerkennungsquoten niedrig. In der Beratung stellt sich oft die Frage, was eine Alternative zu einem Asylverfahren sein könnte und welche Möglichkeiten es nach einer Ablehnung noch geben kann. Durch längere Aufenthaltszeiten und Integration können Bleiberechte entstanden sein. Des Weiteren gibt es eingeschränkte Möglichkeiten Aufenthaltstitel zur Ausbildung oder Beschäftigung zu erhalten (Spurwechsel). Die Fortbildung behandelt diese Wege und jeweiligen Voraussetzungen.

Zielgruppe: Berater*innen, Sozialarbeiter*innen und Multiplikator*innen

Ort und Zeit: Ort: Diakonisches Werk Hamburg, Gaußstraße 75, 22765 Hamburg – 14:00 – 17:00

Kosten: 80,00 € Mitgliedseinrichtungen, 120,00 € Externe

Anmeldeschluss: 1. Feb. 2026

Anmeldung über das Diakonische Werk Hamburg.

Für euch da – nur anders

Im Dezember keine Offene Sprechstunde im fluchtpunkt

Es war ein herausforderndes Jahr. Ein Jahr mit so vielen Erstberatungen wie nie – 1.250 Menschen haben uns erstmals ratsuchend aufgesucht. Ein Jahr, in dem Änderungen der Rechtsprechung immensen Beratungsbedarf ausgelöst haben – teils erfreulich, wie bei den Frauen aus Afghanistan, denen jetzt endlich der Flüchtlingsschutz zuteil wird, teils beunruhigend, wie bei den vielen Geflüchteten, die in Griechenland zwar formalen Schutz, aber keine Lebensperspektive fanden, darum weiter nach Deutschland zogen und nun wieder abgeschoben werden sollen. Ein Jahr auch, in dem wir deutlich gemerkt haben, wie kalt der politische Wind geworden ist: statt über geflüchtete Menschen, Schutzgewähr und Integration diskutiert das Land über „illegale Migration“, ihre „Bekämpfung“ und über immer noch mehr Abschiebungen.

Dieses Jahr hat uns gezeigt, wie notwendig das Angebot des „fluchtpunkt“ nach über 30 Jahren weiter ist. Es hat uns aber auch viel abverlangt. Und jetzt brauchen wir etwas Zeit. Zeit, um Atem zu schöpfen, Zeit, um die vielen Fälle auch zu bearbeiten, in denen Menschen sich uns anvertraut haben, Zeit, um uns neu aufzustellen und zu überlegen, wie wir auch im kommenden Jahr weiter für euch da sein können.

Deswegen wird es im fluchtpunkt im Dezember keine Offene Sprechstunde geben. Wir öffnen unsere Türen wieder am Mittwoch, 7. Januar 2026, um 10:00 Uhr. Natürlich bleiben wir für Menschen, die uns eine Vollmacht erteilt haben, per Telefon und E-Mail erreichbar. Wer neue Fälle an uns herantragen möchte, die oder den bitten wir, eins der anderen Beratungsangebote in Hamburg aufzusuchen, etwa die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), die Beratungsstellen der Asylverfahrensberatung, die Migrationsberatung für Erwachsene, die Refugee Law Clinic an der Uni Hamburg oder das Flüchtlingszentrum.

Danke für euer Verständnis und eure Unterstützung. Wenn ihr uns in besonderer Weise unterstützen möchtet, freuen wir uns zudem über eine Spende. Denn auch das müssen wir bedenken: wie unsere Arbeit so finanziert wird, dass wir sie wie gewohnt weiterführen können.

 

Keine Abschiebungen aus Schutzräumen

Im November hat die EKD-Synode mehrere flüchtlingspolitische Beschlüsse verabschiedet. Die Synodalen haben angesichts der aktuellen Angriffe auf Rettungsschiffe unterstrichen, dass Seenotrettung kein Verbrechen ist, sie haben sich für sichere Zugangswege für Geflüchtete ausgesprochen, namentlich den Beibehalt von humanitären Aufnahmeprogrammen und Resettlement, und sie haben sich zum Vorschlag eines EU-Rückführungssystems geäußert.

Aus gegebenem Anlass möchten wir insbesondere einen Beschluss im Wortlaut zitieren:

„Abschiebungen aus Schutzräumen, wie bspw. Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten, sollen nicht erfolgen“, fordert die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter als Standard in ihrem Jahresbericht 2024.

Wir sehen mit Sorge, dass Menschen trotzdem aus Krankenhäusern, Einrichtungen sowie Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen abgeschoben werden.

Die Synode bittet die Länderbeauftragten der Landeskirchen, sich bei den Landesregierungen dafür einzusetzen, Abschiebungen im Kontext der obengenannten Einrichtungen zu untersagen.“

Alle Beschlüsse zum Nachlesen: https://www.ekd.de/beschluesse-synode-2025-91947.htm

EKD unterstützt afghanischen Menschen mit Aufnahmezusage

Weiterhin verweigert die Bundesregierung rund 2000 afghanischen Menschen mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan die Ausreise nach Deutschland.

Nach einem Treffen mit der Hilfsorganisation Kabul Luftbrücke forderte EKD-Flüchtlingsbischof Dr. Christian Stäblein die Bundesregierung zum Handeln auf – und kündigte an, dass die EKD die Klageverfahren der Betroffenen mit Kollekten finanziell unterstützt:

„Als evangelische Kirche fordern wir die Bundesregierung dazu auf, die verbliebenen rund 2000 afghanischen Menschen mit Aufnahmezusage in Sicherheit zu bringen. Deutschlands Verantwortung endet nicht mit dem Truppenabzug, sondern umfasst aus friedensethischer Sicht auch das gerechte Handeln im Nachhinein.

Menschen in Not im Blick zu haben und ihnen zu helfen, gehört zum Kern christlicher Ethik. Die evangelische Kirche lässt die Schutzsuchenden und ihre Familien nicht im Stich. Deutschland steht bei ihnen im Wort, daher helfen wir nun mit, dass diese Menschen zu ihrem Recht kommen. Wir geben 100.000 Euro aus Kollekten an die Kabul Luftbrücke, um die Klageverfahren der Betroffenen zu unterstützen und ihre humanitäre Versorgung zu sichern.“

Wir danken dem Bischof für seine klaren Worte und schließen uns seinem Aufruf an.

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