Asylverfahren aufwerten!

Carolin Dörr ist Richterin am Verwaltungsgericht Hannover. In ihrem Artikel im Verfassungsblock bezieht sie nicht nur fundiert Stellung zu der Idee der Koalitionäre, im Asylrecht vom Amtsermittlungs- zum Beibringungsgrundsatz zu wechseln; der Artikel ist gleichzeitig eine anschauliche Darstellung des Wesens des Asylverfahrens. Man würde sich wünschen, dass in Politik und Medien mehr solche Äußerungen von Praktiker*innen berücksichtig werden und weniger die selbsternannter Expert*innen.

https://verfassungsblog.de/asylrecht_untersuchungsgrundsatz_beibringungsgrundsatz/

Was plant Hamburgs rot-grüne Koalition im Bereich Migration

Viel Positives über Integration, aber Festhalten an restriktiven Maßnahmen wie dem „Dublin-Zentrum“: Das NDR Hamburg Journal berichtete über die Pläne der rot-grünen Koalition im Bereich Migration. Unsere Anmerkung dazu: Die Aufrechterhaltung der psychosozialen Angebote für Geflüchtete ist gut und wichtig, Lösungen für die belastende Situation in den Camps bietet der Koalitionsvertrag leider kaum, und das Dublin-Zentrum löst keine Probleme, sondern soll nach unserem Eindruck vor allem repressiv und abschreckend wirken

https://www.ardmediathek.de/video/hamburg-journal/was-plant-hamburgs-rot-gruene-koalition-im-bereich-migration/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9hMTJhZDYwMy03MGEwLTRjN2MtOWJmNi05Y2Q0OTk4YjQ0YjY

SG Hamburg: Dublin-Leistungsausschluss rechtswidrig

Mit drei Beschlüssen vom 11. und 14. April 2025 hat das Sozialgericht Hamburg den Leistungsausschluss für Dublin-Geflüchtete für rechtswidrig erklärt und die aufschiebende Wirkung der eingelegten Rechtsmittel angeordnet. Die Antragsteller der drei Verfahren haben damit bis auf weiteres wieder Anspruch auf normale Asylbewerberleistungen.

Das Sozialgericht rügt, dass die angefochtenen Bescheide, mit denen die bisher gewährten Asylbewerberleistungen aufgehoben und nur noch sog. Überbrückungsleistungen („Bett, Brot und Seife“) gewährt wurden, bereits unzureichend begründet wurden. Die zuständige Innenbehörde habe „zu keinem Zeitpunkt eine Rechtsgrundlage genannt, auf die sie ihren Aufhebungsbescheid stützt“. Die Behörde erwiderte hierauf, dass ihr Bescheid lediglich die gesetzliche Rechtsfolge mitteile, dass nach einem Dublin-Bescheid des BAMF die Leistungen einzustellen seien. Das Gericht widersprach dem deutlich: Eine solche Auffassung widerspreche „jeder Anforderung an ein förmliches Verwaltungsverfahren mit entsprechender Rechtsschutzmöglichkeit für die Betroffenen“.

Zudem seien die Leistungskürzungen auch inhaltlich rechtswidrig. Denn das BAMF habe die Feststellung, dass die Ausreise in den zuständigen Dublin-Staat „rechtlich und tatsächlich möglich“ sei – die zentrale Voraussetzung des Leistungsausschlusses – auf unzureichender Grundlage getroffen. Diese Ausreise müsse innerhalb von 14 Tagen möglich sein, allenfalls dann komme der Verweis auf Überbrückungsleistungen in Betracht. Betroffene könnten aber nicht ohne weiteres in den für sie zuständigen Mitgliedstaat ausreisen. Sie hätten keinen Anspruch auf eine freiwillige Ausreise, sondern müssten vielmehr in jedem Fall abwarten, bis die Behörden der beteiligten Staaten die Überstellung organisiert hätten. In einem der entschiedenen Fälle hatte Schweden als zuständiger Mitgliedstaat eine freiwillige Ausreise dorthin sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Da die Entscheidung der Innenbehörde, die Leistungen einzustellen, auf diese Punkte nicht einging, stellte das Gericht fest, dass weiterhin Anspruch auf Asylbewerberleistungen in normaler Höhe bestehe.

Gegen die Entscheidung kann die Innenbehörde noch Beschwerde zum Landessozialgericht einlegen.

 

Entscheidungen:

SG Hamburg, B. v. 11.4.2025, S 28 AY 188/25 ER

SG Hamburg, B. v. 17.4.2025, S 5 AY 195/25 ER

SG Hamburg, B. v. 17.4.2025, S 7 AY 196/25 ER

Wir suchen zwei neue Mitarbeiter*innen zum 01.07.2025

Zum 01. Juli 2025 suchen wir zwei Rechtsanwaltsfachangestellte*n/Verwaltungsfachkräfte (m/w/d). Eine Stelle ist in Teilzeit (29,25 Stunden/Woche) unbefristet und eine Stelle ist in Teilzeit (19,5 Stunden/Woche) befristet auf zwei Jahre.

Wir freuen uns sehr über Bewerbungen bis zum 22. April 2025 an: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de

Telefonische Auskünfte zu den ausgeschriebenen Stellen gibt Ihnen gerne Anne Harms (E-Mail: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de, Telefon: 040 – 432 500 80). Bitte schicken Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in einem pdf mit der Bezeichnung Ihres Vor- und Nachnamens.

Hier können Sie die Stellenausschreibung lesen: Stellenausschreibung-ReFa_2975-Std_20250328

30 Jahre fluchtpunkt: Ein großer Dank

Bischöfin Kirsten Fehrs am Rednerpult der St. Pauli-Kirche
Bischöfin Kirsten Fehrs

 

 

„Der Maßstab der Gerechtigkeit ist der Schutz der Würde eines jeden einzelnen Menschen“: In diesen Satz legte Kirsten Fehrs, Bischöfin der Nordkirche und Ratsvorsitzende der EKD, das, was uns bei fluchtpunkt seit nun über 30 Jahren antreibt. Zu unserem Jubiläum gab es ein Fest mit vielen Weggefährt*innen, Freund*innen und Mitstreiter*innen in der St. Pauli-Kirche. „Es ströme das Recht wie Wasser und die Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach“, zitierte Fehrs den Propheten Amos.

 

Diakoniepastorin i. R. Maren von der Heyde
Diakoniepastorin i. R. Maren von der Heyde

Ein Ort der Hoffnung und der Ermutigung sei fluchtpunkt, sagte die Bischöfin in ihrer Ansprache, „denn hier sind Recht und Gerechtigkeit Programm“. Ein Ort, von dem man anfänglich nicht gedacht hätte, dass er einmal auf 30 Jahre zurückblicken würde, wie Diakoniepastorin Maren von der Heyde in ihrem Redebeitrag hervorhob. Denn als fluchtpunkt 1994 gegründet wurde, als Reaktion auf die damals bereits erhitzte politische Diskussion, die mit dem Asyl-„Kompromiss“ von 1993 das Grundrecht auf Asyl faktisch aushöhlte, da reichte die erste Finanzierung gerade mal für 18 Monate. So galt denn der Dank beider Rednerinnen auch denen, die durch private Spenden und durch Bereitstellung kirchlicher Mittel den Bestand unserer Hilfsstelle bis heute ermöglicht haben.

 

 

Anne Harms, Leiterin von fluchtpunkt
Anne Harms, Leiterin von fluchtpunkt

Darauf, dass die Zeiten auch heute schwierig sind, dass auch heute der Flüchtlingsschutz erneut in Frage gestellt wird, wies unsere Leiterin Anne Harms in ihrer Begrüßung hin: Die neue Bundesregierung werde eine Partei bilden, die schon einmal im Bundestag mit den Stimmen der AfD arbeiten habe können, weil sie mit den Inhalten der AfD arbeite. Wie sie auch dem NDR Hamburg Journal gegenüber hervorhob, machen wir uns große Sorgen, dass die kommende Regierung einen massiven Sozialabbau und die Entrechtung von Geflüchteten und armen Menschen durchsetzen könnte. „Darum muss jetzt der Rechtsstaat zeigen, was er kann, und wir müssen ihn dabei unterstützen. Das ist das, was wir seit 30 Jahren tun.“ Darüber berichtete auch die evangelische Kirchenzeitung in ihrer aktuellen Ausgabe und der NDR Hörfunk in seinem aktuellen Programm.

Nach dem ernsten Auftakt und den ermutigenden Worten der beiden Rednerinnen wurde in der St. Pauli-Kirche in fröhlicher Atmosphäre gefeiert. Dafür sorgten auch Alberto Sanchez (Harfe) und Johannes Köppen (Saxophon) als „Duo saxyarpa“. Wir danken herzlich ihnen allen, der Kirchengemeinde mit Pastor Sieghart Wilm für ihre Gastfreundlichkeit, dem Bugenhagen Catering und allen, die gekommen waren. Denn nichts brauchen wir in diesen Zeiten mehr als Zusammenhalt und gegenseitige Stärkung. Damit wir auch in den kommenden Jahren den Schutz der Verfassung nicht dem Verfassungsschutz überlassen. Sondern gemeinsam eintreten für das Recht eines jeden Menschen.

Artikel HA

Keine Einschüchterung der Zivilgesellschaft! Wir wehren uns gegen Versuche, aktives bürgerschaftliches Engagement zu beschneiden

In einer Kleinen Anfrage mit über 500 (!) Fragen will die Unionsfraktion von der Bundesregierung wissen, welche zivilgesellschaftlichen Organisationen, die in den vergangenen Wochen zu „Demos gegen Rechts“ aufgerufen haben, steuerlich begünstigt werden. Der Union sind hier insbesondere „Proteste gegen die CDU Deutschlands“ als „gezielte parteipolitische Einflussnahme“ ein Dorn im Auge. Im Namen der „politischen Neutralität“ will die Union darum wissen, ob z. B. die „Omas gegen Rechts“, CORRECTIV, Campact e. V., die Deutsche Umwelthilfe oder Tierrechteorganisationen wie PETA „explizit für oder gegen eine Partei geworben“ hätten, wann sie zuletzt durch das Finanzamt geprüft worden seien, ob leitende Mitglieder politische Ämter innehätten oder enge Verbindungen zu Parteien hielten oder ob sie „gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen“ führten.

Abgesehen davon, dass die CDU/CSU nahezu in den gesamten letzten drei Jahren „Kampagnen“ gegen „bestimmte Parteien oder Politiker“ geführt hat (ein Bundeswirtschaftsminister könnte davon einiges berichten): die Anfrage offenbart ein bemerkenswertes Misstrauen, ja eine Angst vor einer aktiven Zivilgesellschaft. Dabei dürfte die Union eigentlich nicht allzu überrascht sein, dass sie nach dem bewusst herbeigeführten gemeinsamen Bundestagsbeschluss mit der rechtsextremistischen AfD über Merz‘ rechtswidrigen „Fünf-Punkte-Plan“ deutlich kritisiert wird.

Die Anfrage enthält aber auch eine mehr als unterschwellige Drohung. „Wir haben euch im Auge“, das soll die Botschaft an eine unabhängige und kritische Zivilgesellschaft sein, „und wir werden nicht zögern, euch die Gemeinnützigkeit und damit einen erheblichen Teil eurer Finanzierung zu entziehen“. Formal bezieht die Union sich dabei auf das umstrittene Urteil des Bundesfinanzhofs von 2019, mit dem damals attac die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. Gegen das Urteil ist weiter eine Verfassungsbeschwerde anhängig; auch der BFH hatte allerdings geurteilt: Zivilgesellschaftliche Organisationen dürfen politische Bildungsarbeit machen – nur dürfen reine Kampagnen zu tagespolitischen Themen nicht im Vordergrund stehen. „Politische Neutralität“ ist also nicht gefordert. Der Einsatz für Demokratie und gegen demokratiefeindliche Tendenzen ist auch steuerrechtlich förderungsfähig, grundgesetzlich erlaubt ist er ohnehin.

Kirchliche Organisationen finden sich nicht auf der langen Liste der Union. Wir erklären uns gleichwohl solidarisch mit den betroffenen Gruppen. Die Einschüchterung der Zivilgesellschaft durch die vermutlich kommende Regierungsfraktion, zumal für nachvollziehbare demokratische Kritik, ist nicht akzeptabel. Der Zustand einer Demokratie misst sich gerade am Umgang einer Regierung mit kritischer, ja unliebsamer Zivilgesellschaft. Für Anfragen solcher Art war bislang nur die AfD bekannt. Wir dürfen ein solches Agieren nicht hinnehmen.

 

 

Start der Kampagne #DuEntscheidest des Bündnisses „Zusammen für Demokratie“

Gerne machen wir Sie auf den Start der Kampagne #DuEntscheidest des Bündnisses „Zusammen für Demokratie“ aufmerksam. Auch die die evangelische Kirche wirbt im Bündnis gemeinsam mit rund 70 weiteren Organisationen für demokratische Werte und Zusammenhalt. 

Zum Auftakt der Kampagne heute Vormittag betonte der EKD-Beauftragte für Flüchtlingsfragen, Bischof Christian Stäblein, dass die Demokratie in Deutschland ein großes Geschenk sei: „Vielfalt und Freiheit, Beteiligung und politische Wirksamkeit für alle machen dieses Land aus. Das wird vielen in diesen Tagen bewusst, wo rechtsextreme Parteien wieder salonfähig werden. Wahlkampf mit der Angst, dagegen reden wir laut von Zuversicht. Wahlkampf gegen Menschen und auf dem Rücken von Migranten, dagegen zeigen wir Haltung und verteidigen das Miteinander. Das ist die Aufgabe für alle Demokratinnen und Demokraten. Wo Hass und Hetze laut werden, wollen wir nicht schweigen. Jeder Mensch hat von Gott und vor Gott die gleiche Würde, sie ist unantastbar“, so der Flüchtlingsbischof.

https://newsletter.ekd.de/online.php?u=Xvcht0F14021

Gegen die Stigmatisierung psychisch erkrankter Geflüchteter – Perspektiven aus der Praxis zu Aschaffenburg – BAfF-Zentren

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer bezieht Stellung gegen die Stigmatisierung psychisch erkrankter geflüchteter Menschen:

https://www.baff-zentren.org/aktuelles/gegen-die-stigmatisierung-psychisch-erkrankter-gefluechteter-perspektiven-aus-der-praxis-zu-aschaffenburg/

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