Abschiebung von vulnerablen Personen – Abschiebungsbeobachterin der Diakonie veröffentlicht Jahresbericht

Eine 87-jährige Frau im Rollstuhl wird allein abgeschoben. Sie hat kaum persönliche Gegenstände bei sich, trägt lediglich Hausschuhe und keine Jacke. Eine junge Frau liegt wegen schwerer Depressionen und Angstzuständen im Krankenhaus. Im Schlaf wird sie von Polizei und Ausländerbehörde geweckt und direkt zum Flughafen gebracht. Eine junge Familie wird getrennt: Nachts werden Mutter und Tochter abgeholt, der Vater und der schwer kranke Sohn werden in Deutschland zurückgelassen. Sie wissen noch nicht, wann sie sich wiedersehen.
Die Fälle aus dem Jahresbericht der Abschiebungsbeobachtung der Diakonie am Hamburger Flughafen zeigen, dass ein Teil der durchgeführten Abschiebungen aus menschen- und kinderrechtlicher Perspektive problematisch ist. Pflegebedürftige, Alte und Kranke werden allein abgeschoben, Menschen werden aus Schutzräumen gerissen, Familien getrennt.
Diese Beispiele werfen grundlegende Fragen nach dem gesellschaftlichen Umgang mit besonders schutzbedürftigen Menschen auf. Die Diakonie vertritt die Auffassung, dass der Umgang mit vulnerablen Menschen ein Maßstab dafür ist, wie ernst eine Gesellschaft ihre Grundwerte wie Menschenwürde und Solidarität nimmt. Eine Missachtung dieser Werte schädigt das Vertrauen in staatliche und gesellschaftliche Institutionen nachhaltig.

Haiko Hörnicke, Leitung Arbeitsbereich Migration: „Wir erleben einen wachsenden Abschiebungsdruck. Es wird viel über Zahlen gesprochen, aber viel zu selten über die Menschen, die sich dahinter verbergen. Darunter sind auch besonders schutzbedürftige Personen. Die Frage darf nicht lauten, wie viele Abschiebungen vollzogen werden, sondern wie wir verantwortungsvoll mit den Menschen umgehen, die hier leben, und wer besonderen Schutz braucht.“

Merle Abel, Abschiebungsbeobachterin am Hamburger Flughafen: „Besonders berührt mich die Abschiebung von schwer kranken und pflegebedürftigen Menschen. Oft frage ich mich: Wer kann sich im Zielland um sie kümmern?“

Hintergrund:Das Diakonische Werk beobachtet im Rahmen eines Monitoringprojekts Abschiebungen am Hamburger Flughafen. Unsere Projektmitarbeiterin Merle Abel beobachtet und dokumentiert Vollzugsmaßnahmen der Bundespolizei und steht allen an Abschiebungen beteiligten Personen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Im Fokus der Beobachtung stehen die Wahrung humanitärer Mindeststandards und die Sicherstellung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Die quartalsweisen Berichte und Problemanzeigen der Abschiebungsbeobachterin werden im Hamburger Flughafenforum zwischen der Bundespolizei, den Landesbehörden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen besprochen.
Das Projekt „Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen“ wird finanziert durch die Behörde für Inneres und Sport in Hamburg. Im vorliegenden Berichtszeitraum vom 01.03.2025 – 28.02.2026 wurden 142 Einzelmaßnahmen und 16 Sammelcharter von Merle Abel beobachtet. Davon wurden insgesamt 86 Fälle zur Besprechung in das Flughafenforum gegeben.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter:
Jahresbericht Abschiebungsbeobachtung 2025 2026

Hier das Interview dazu im NDR:
Abschiebungen: Beobachterin kritisiert unnötige Härten | ndr.de

Aus dem Amt verabschiedet

Fast 20 Jahre war Thomas Drope Propst im Kirchenkreis Hamburg West-Südholstein, und in dieser Funktion auch für uns zuständig. Das Eintreten für die Rechte von marginalisierten Menschen als tätige Nächstenliebe war Propst Drope stets ein zentrales Anliegen.

Seine Amtszeit als Propst wurde so zu einem Segen für geflüchtete Menschen in Hamburg. Auch für unsere Arbeit war er stets ein aufrechter Beistand.

Am vergangenen Freitag ist Thomas Drope mit einem feierlichen Gottesdienst aus seinem Amt verabschiedet worden. Wir danken ihm herzlich für die gemeinsamen Jahre und ebenso allen Spender*innen, die uns auf seine Bitte großzügig bedacht haben.

Lieber Thomas, wir wünschen Dir von Herzen Glück und Gesundheit für die Zukunft!

Wir suchen eine neue Verwaltungsfachkraft (m/w/d) zum 01.06.2026 oder nach Absprache in Teilzeit (19,5 Std./ Woche), befristet auf 2 Jahre mit Option auf Übernahme.

Wir suchen eine neue Verwaltungsfachkraft (m/w/d) zum 01.06.2026 oder nach Absprache in Teilzeit (19,5 Std./ Woche), befristet auf 2 Jahre mit Option auf Übernahme.

Wir freuen uns sehr über Bewerbungen bis zum 10.05.2026 an:
fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de

Inhaltliche Rückfragen zur Stellenanzeige richten Sie gerne an die Einrichtungsleitung Anne Harms 0151 723 155 87.
Bitte schicken Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in einem pdf mit der Bezeichnung Ihres Vor- und Nachnamens.

Hier können Sie die Stellenausschreibung lesen:
Stellenanzeige

Fortbildung Migration: Kinder und Jugendliche im Asylverfahren

Am Montag, 04.05 2026 bieten wir in Kooperation mit dem Diakonischen Werk eine Fortbildung zum Thema „Migration: Kinder und Jugendliche im Asylverfahren“ an.
Referent sind unsere Kollegen Anna-Lena Büchler und Daniel Kaufmann.

Inhalt: Minderjährige Geflüchtete gehören zu den schutzbedürftigsten Menschen überhaupt. Nicht wenige mussten ihre Familien zurücklassen und kommen unbegleitet in Deutschland an. Es ist für ihre Zukunft von zentraler Bedeutung, dass die Minderjährigen sowohl unmittelbar bei ihrer Ankunft in Deutschland als auch auf ihrem Weg bestmöglich unterstützt werden.

Die Fortbildung behandelt folgende Themen:

Förmlicher Ablauf des Asylverfahrens bei Kindern und Jugendlichen, rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen der Asylgewährung und andere Abschiebungsverbote, Entscheidung für oder gegen die Stellung eines Asylantrags und die Anhörung, alternative aufenthaltsrechtliche Perspektiven sowie den Themenkomplex Altersfeststellung.

Des Weiteren werden die Ausbildungsduldung und die Möglichkeit der Aufenthaltsgewährung durch Integration behandelt. Es wird empfohlen einen aktuellen Gesetzestext des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes griffbereit zu haben.

Zielgruppe: Berater*innen, Sozialarbeiter:innen, -pädagog:innen und Multiplikator*innen

Ort und Zeit: Ort: Diakonisches Werk Hamburg, Gaußstraße 75, 22765 Hamburg – 10:00 – 14:00

Kosten: 80,00 € Mitgliedseinrichtungen, 120,00 € Externe

Anmeldung über das Diakonische Werk Hamburg.

Fortbildung Migration: Aktuelle Änderungen durch Asylrechtsreform der EU

Am Montag, 27. April 2026 bieten wir in Kooperation mit dem Diakonischen Werk eine Fortbildung zum Thema „Asylverfahren – Grundlagen“ an.
Referent sind unsere Kollegen Heiko Habbe und Uwe Giffei.

Inhalt: Ende 2023 haben die EU-Staaten sich auf ein neues „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“ (GEAS) geeinigt. Zahlreiche Regelungen sollen verschärft und europaweit stärker vereinheitlicht werden. Kirchen und Menschenrechtsorganisationen kritisieren insbesondere, dass Inhaftierungen von Asylsuchenden ausgeweitet und Verfahren künftig schneller und damit auch oberflächlicher geführt werden könnten.

Die Veranstaltung soll einen ersten Überblick über die neuen Verordnungstexte, die Grundzüge des künftigen Asylverfahrens und den derzeit bekannten Stand der Umsetzung in deutsches Recht bieten. Sie richtet sich vorrangig an im Asylrecht erfahrene Rechtsanwält*innen und Berater*innen.

Zielgruppe: Berater*innen und Rechtsanwält*innen mit Vorerfahrung im Asylrecht

Ort und Zeit: Ort: Diakonisches Werk Hamburg, Gaußstraße 75, 22765 Hamburg – 10:00 – 15:00

Kosten: 120,00 € Mitgliedseinrichtungen, 160,00 € Externe

Anmeldung über das Diakonische Werk Hamburg.

„Es ist genug!“

Zum 26. Mal findet am Karfreitag in Hamburg der Kreuzweg für die Rechte der Geflüchtete statt. Nachfolgend die Einladung – sehen wir uns dort?

„Es ist genug!“ Mit diesem Wort aus dem Lukasevangelium (22,38) gehen wir am 3. April 2026 auf die Straße für die Rechte der Geflüchteten. Jesus weist das Angebot seiner Freunde zur Gewalt zurück mit dem Ausruf: „Es ist genug!“

Heute rufen wir angesichts des Umgangs mit Geflüchteten in den Unterkünften und Behörden, der Verschleppung von Leistungen und der Unterbringung in Zelten mitten im reichen Deutschland: „Es reicht! Es ist genug!“
Zum Wortbruch gegenüber den Menschenrechtler*innen und Ortskräften in Afghanistan, denen die deutsche Regierung nach der Machtübernahme der Taliban eine Aufnahmezusage gegeben hatte, sagen wir: „Es ist genug gelogen! Steht endlich zu Eurem Wort!“
Und gegen Rechtsbruch an den deutschen Grenzen, gegen die widerrechtlichen Abweisungen von Menschen auf der Flucht und der offenen Gewalt an den europäischen Außengrenzen schreien wir: „Stoppt das Sterbenlassen! Es ist genug!“
Seit 26 Jahren gehen wir diesen Weg des Kreuzes mit Jesus und mit den Menschen, die heute ausgegrenzt werden, leiden und sterben an den Ungerechtigkeiten unseres Asyl- und Migrationsregimes.
Dieser Kreuzweg ist sowohl ein Gottesdienst zum Karfreitag wie auch eine politische Demonstration. Dazu laden wir herzlich ein!

Karfreitag, 3. April 2026:
Beginn um 12:30 Uhr vor dem Hamburger Rathaus
Abschluss gegen 15:00 Uhr in der Norwegischen Seemannskirche, Ditmar-Koel-Straße 4 (Nähe Landungsbrücken)

Kreuzweg2026-Plakat

Gravierende Folgen für Betroffene

Bundesinnenminister Dobrindt hat angekündigt, im nächsten Bundeshaushalt kein Geld mehr für die unabhängige Asylverfahrensberatung der Wohlfahrtsverbände einplanen zu wollen. Das widerspricht nicht nur geltendem Recht (nach § 12a AsylG hat sich der Bund verpflichtet, die Beratung zu fördern), es ist auch kurzsichtig. Denn eine qualifizierte Beratung unterstützt nicht nur die Schutzsuchenden in ihrem Anliegen, die sich im Dschungel des deutschen Asylrechts nicht auskennen können. Sie sorgt auch für bessere und damit oft schnellere Asylverfahren, weil die Betroffenen besser informiert sind, relevante Umstände vortragen können und somit auch dem BAMF die Bewertung erleichtert wird.

Wir dokumentieren die Pressemitteilung des Diakonischen Werks Hamburg:
Diakonie Hamburg | Gravierende Folgen für Betroffene – Diakonie Hamburg kritisiert geplante Einstellung der Asylverfahrensberatung

Fall des Monats

Für das Recht auf Teilhabe – für die Menschenwürde

Seit fast 10 Jahren begleiteten wir eine Familie aus Nordmazedonien, die mit ihrer an einer schweren Behinderung leidenden Tochter einreisten, da sie in ihrer Heimat nicht die medizinische Versorgung und Förderung erhielt, die sie dringend benötigte. Bei ihrer Ankunft konnte die damals dreijährige Tochter weder hören noch sich allein aus dem Bett bewegen. Sie hatte ihr gesamtes Leben in einer kleinen Baracke in einer Armensiedlung verbracht ohne nennenswerte Kontakte zur Außenwelt. Sie litt unter starkem Untergewicht.

Ein Asylantrag der Familie wurde rasch abgelehnt und es drohte akut die Abschiebung. Daher haben wir den Fall übernommen und vor dem Verwaltungsgericht Hamburg auf ein gesundheitliches Abschiebungshindernis geklagt. Da wir das Eilverfahren gewonnen haben, konnte die Familie für die Zeit des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben. Die Familie lernte deutsch, arbeitete und das Mädchen besuchte eine Schule mit spezieller Förderung.

Sie lernte an einem Rollator das Laufen, ihr wurde ein Hörgerät eingesetzt und mittlerweile kann sie sich durch Gesten mit ihrer Umwelt verständigen. Sie genießt den Alltag mit Gleichaltrigen und konnte große Fortschritte in Kommunikation und Beweglichkeit erzielen.

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht lief gut. Das Gericht bewertet die Möglichkeit der Beschulung, in Form des regelmäßigen Zusammentreffens und Austauschs mit anderen Kindern und der grundsätzlichen Förderung der Fähigkeiten für ein elfjähriges Kind als elementares Grundbedürfnis, dessen Nichterfüllung einer unmenschlichen Behandlung gleichkommt und die Menschenwürde erheblich verletzt. Das Bundesamt für Migration du Flüchtlinge wurde verpflichtet ein gesundheitliches Abschiebungshindernis festzustellen.

Dokument: VG Hamburg, U. v. 30.10.2025,  21 A 734/21

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EKD-Flüchtlingsbischof zum GEAS-Anpassungsgesetz

Der Deutsche Bundestag plant, das GEAS-Anpassungsgesetz zu beschließen. Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen neu zu schaffende Sekundärmigrationszentren für Flüchtlinge vor dem Asylverfahren (Dublin-Fälle) und für Flüchtlinge, die in anderen Mitgliedstaaten bereits anerkannt sind, sowie neue Verlassens Verbote für Aufnahmeeinrichtungen, eine ausgeweitete Asylverfahrenshaft und die umfassende Umsetzung von Grenzverfahren.

Dazu sagte Bischof Christian Stäblein als EKD-Flüchtlingsbeauftragter heute Nachmittag gegenüber der Presse:

„Als evangelische Kirche begleiten wir die Reform des Europäischen Asylsystems sehr aufmerksam. Für uns ist klar: Maßstab jeder Entscheidung ist die Würde der Schutzsuchenden. Die biblische Tradition erzählt von einem Gott, der an der Seite derer steht, die aus Not fliehen müssen, und sie in eine neue Zukunft begleitet.

Die geplanten Regelungen greifen tief in das Leben von Geflüchteten ein. Wenn sogar Familien und Kinder in speziellen Einrichtungen mit starken Einschränkungen leben oder gar in Haft genommen werden sollten, widerspricht das unserem christlichen Menschenbild und dem Gebot der Humanität. Artikel 1 unseres Grundgesetzes gilt für alle gleich: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch ist Gottes Ebenbild.

Es ist richtig, dass Asylsuchende künftig früher arbeiten dürfen, ich begrüße die Entscheidung. Nun kommt es darauf an, dass es in der Praxis auch möglich wird. Für uns bleibt maßgeblich: Geflüchtete sind Menschen. Wie wir ihnen begegnen, zeigt, wie ernst wir es mit Nächstenliebe, Verantwortung und Rechtsstaat meinen.“

Auch Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl, Terre des Hommes und Amnesty warnten vor den gravierenden Auswirkungen des neuen Gesetzes:

www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-amnesty-pro-asyl-geas-umsetzungsgesetz

www.proasyl.de/pressemitteilung/deutschland-pro-asyl-und-amnesty-international-fordern-abgeordnete-zur-ablehnung-des-geas-umsetzungsgesetzes-auf/

www.tdh.de/terre-des-hommes-warnt-vor-kinderrechtsverletzungen

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