Bruch des Kirchenasyls: Ein besorgniserregender Kulturwandel

Wir sind entsetzt über den Bruch des Kirchenasyls in der katholischen Heilige-Elisabeth-Pfarrgemeinde in Hamburg-Bergedorf. Das Eindringen von Polizei und Ausländerbehörde in den geschützten Raum der Kirche ist in Hamburg bislang beispiellos und darf sich nicht wiederholen.

Kirchenasyl ist gelebte Verantwortung. Die Kirchengemeinde, die einem geflüchteten Menschen Zuflucht gewährt, tut dies nach gewissenhafter Prüfung und in Achtung des christlichen Gebots der Nächstenliebe. Diese Gewissensentscheidung wurde in Hamburg bislang stets respektiert. Die einseitige Aufkündigung dieses Konsenses durch die Innenbehörde zeigt einen Kulturwandel auf, der uns über das Asylrecht hinaus Sorgen machen sollte.

Das Kirchenasyl kann die Möglichkeit bieten, in schwierigen Fällen noch einmal einen Gesprächsfaden zu den Behörden anzuknüpfen. Dieser Schutzraum, sinnbildlich gemacht durch die Aufnahme in kirchliche Räume, muss erhalten bleiben.

Zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist 2018 vereinbart worden, dass jeder Fall eines ins Kirchenasyl aufgenommenen Menschen sorgfältig auf mögliche Härtefallgründe geprüft werden soll. Die Gemeinden wenden deshalb viel Mühe auf, um Dossiers zusammenzustellen, die den Einzelfall beleuchten. Leider erleben wir sehr häufig, dass diese durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stereotyp abgelehnt werden mit Textbaustein-Begründungen, die dem Einzelfall nicht gerecht werden.

Auch im konkreten Fall in Bergedorf war ein junger Mensch aus Afghanistan in großer Not. Der Betroffene leidet unter einer psychischen Erkrankung, für die er in Schweden keine Hilfe findet, da Schweden abgelehnten Asylsuchenden keine Hilfen mehr gewährt, sondern sie in die Obdachlosigkeit entlässt. Zudem wurde er mit der Abschiebung nach Afghanistan bedroht. Nach deutschen Rechtsmaßstäben wäre ihm dagegen höchstwahrscheinlich ein Aufenthaltsrecht gewährt worden.

Wir rufen den rot-grünen Senat auf, das Gespräch mit den Kirchen zu suchen und von weiteren Räumungen Abstand zu nehmen. Hamburg darf sich hier nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Druck setzen, sich nicht in den Strudel einer überhitzten politischen Debatte hineinziehen lassen. Die Qualität einer humanen Flüchtlingspolitik bemisst sich nicht in der Zahl durchgeführter Abschiebungen.

Fortbildung „Kinder und Jugendliche im Asylverfahren“ am 25.11.2024

Minderjährige Geflüchtete gehören zu den schutzbedürftigsten Menschen überhaupt. Nicht wenige mussten ihre Familien zurücklassen und kommen unbegleitet in Deutschland an. Es ist für ihre Zukunft von zentraler Bedeutung, dass die Minderjährigen sowohl unmittelbar bei ihrer Ankunft in Deutschland als auch auf ihrem Weg bestmöglich unterstützt werden.

Über den folgenden Link können Sie sich für die Fortbildung, die wir in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Hamburg am Montag, den 25. Nov. 2024 von 9:30 – 13:30 Uhr anbieten, anmelden: Anmeldelink

Die Fortbildung findet in den Räumen des
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg
statt.

 

 

 

„SAG MIR ERST, WIE ALT DU BIST …. „

Wir möchten Sie und Euch auf den

FACHTAG zur VERSORGUNG UNBEGLEITETER MINDERJÄHRIGER GEFLÜCHTETER

am Donnerstag, den 17. Oktober 2024, von 13.00 bis 17.30 Uhr

im

Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg
aufmerksam machen.

Die Lebensperspektiven unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in Hamburg hängen von vielen Faktoren ab: Wie wird ihr Alter festgelegt? Wo werden sie untergebracht? Wer wird Vormund? Wie werden sie beschult? Wo werden sie beraten?

An diesem Fachtag wollen wir aus verschiedenen Perspektiven die Situation von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Hamburg beleuchten.  Diese stellt sich vielfach als prekär dar. Die Jugendlichen werden häufig älter geschätzt als sie sind, wodurch sie nicht mehr in der Jugendhilfe aufgenommen werden. Es gibt zu wenige Unterbringungsplätze. Es ist schwer, Vormundschaften zu finden, die die Jugendlichen in ihrer Lage angemessen vertreten und begleiten.

Wir holen die Perspektiven  verschiedener Akteure in der Migrationsarbeit und der Jugendhilfe, von  freien Trägern und in Behörden ein und wollen uns besser vernetzen, um gemeinsam praktikable Handlungsoptionen und Lösungen zu finden – im Interesse der schutzsuchenden Jugendlichen in Hamburg.

Dieser Fachtag wird veranstaltet von: Diakonie Hamburg: Migration & Internationales & fluchtpunkt – Kirchliche Hilfstelle für Flüchtlinge

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt, über den folgenden Link kann die Anmeldung erfolgen:

Diakonie Hamburg | „SAG MIR ERST, WIE ALT DU BIST …. “ – Donnerstag 17.10.24, 13:00 (diakonie-hamburg.de)

Statement Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg) zur aktuellen Asyldebatte

Der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz und Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), erklärt zur aktuellen Asyldebatte:

„Vor dem Hintergrund der Terrortat von Solingen und der aktuellen Landtagswahlen wird in Deutschland derzeit eine hitzige Asyldebatte geführt. Tatsächlich muss der islamistische Terrorismus entschieden bekämpft werden. Dieses Anliegen teilen gerade auch Menschen, die vor Krieg und Terror geflüchtet sind.
Was jedoch niemandem hilft, ist ein Überbietungswettbewerb asylrechtlicher Verschärfungen. Durch emotionalisierte Zuspitzungen und den markigen Ruf nach vermeintlich einfachen Lösungen wird eine gefährliche Dynamik in Gang gesetzt: Ängste werden geschürt, unerfüllbare Erwartungen geweckt – und auf diese Weise droht die demokratische und rechtsstaatliche Kultur unseres Landes Schaden zu nehmen. Auch das europäische Projekt wird gefährdet, wenn im größten Mitgliedstaat der EU Forderungen laut werden, sich über das gemeinsame Recht einfach hinwegzusetzen. Fast in Vergessenheit scheint dabei zu geraten, dass die EU mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bereits restriktivere Regelungen beschlossen hat, die nun schrittweise umgesetzt werden.
Aus meiner Sicht steht fest: Rechtsstaatliche Grundsätze und internationale Verpflichtungen sind ein hohes Gut. Sie zu achten ist das Fundament, um zu verantwortungsvollen Lösungen zu gelangen. Es gilt, durch sachliche Politik zu überzeugen – etwa, indem man die Kommunen wirksam unterstützt, bestehende Hürden auf dem Weg zu gelingender Integration abbaut und bürokratische Verfahren vereinfacht. Sicherheit und Flüchtlingsschutz sind keine Gegensätze, sondern gehören zusammen!“

Statement von Erzbischof Heße zur aktuellen Asyldebatte: Deutsche Bischofskonferenz (dbk.de)

Statement von Dr. Christian Stäblein, Beauftragter des Rates der EKD für Flüchtlingsfragen zur aktuellen Asyldebatte

Zur aktuellen migrationspolitischen Debatte mit ihren immer neuen Vorschlägen hat sich Bischof Dr. Christian Stäblein gegenüber der Presse folgendermaßen geäußert:

„Kaum sind die vielen Feierlichkeiten zu 75 Jahren Grundgesetz vorbei und die Festreden verklungen, erleben wir ernüchtert, wie die Politik im Reden und Handeln geradezu entgleist. Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Schutzsuchenden werden beschlossen, ein Gesetzespaket folgt auf das nächste, Grundrechte und der Schengenraum werden demontiert. Plötzlich heißt es selbst aus demokratischen bürgerlichen Parteien, das alles zur Debatte steht. – Dazu sage ich klar und unmissverständlich: Nein, es steht nicht alles zur Debatte! Die Würde des Menschen ist und bleibt unantastbar. Das ist der Maßstab, den das Grundgesetz vorgibt und an dem sich unsere Politik ausrichten muss. Es kann doch nicht sein, dass uns das Grundgesetz so wenig wert ist. Wir brauchen jetzt wohlüberlegte und zielgerichtete Maßnahmen. Beispielsweise mehr Ressourcen für die Sicherheitsbehörden und verstärkte Extremismusprävention. Denn Terrorismus und religiöse Fanatiker bekämpft man nicht, indem man den Flüchtlingsschutz schwächt und Gruppen unter Generalverdacht stellt. Dafür brauchen wir den gemeinsamen Willen, um Lösungen zu finden, damit wir alle in diesem Land sicher leben können.“

Flüchtlingsschutz ist Teil unserer demokratischen Werte

Nachfolgend teilen wir einen aktuellen Aufruf von verschiedenen Flüchtlingsschutzorganisationen anlässlich des Migrationstreffens zwischen Bundesregierung, Ländern und Union:

fluchtpunkt-hamburg.de/…/27-Organisationen_Gemeinsames-Statement_Zurueckweisung_Stand-09.09.2024.pdf

Außerdem diesen Hinweis auf die sehr klare Stellungnahme des Sachverständigenrates für Integration und Migration, der eine Versachlichung und ein Ende der Eskalationsspirale in der Asyldebatte fordert:

www.svr-migration.de/presse/svr-warnt-vor-eskalationsspirale-in-der-asyldebatte/.

 

„Die Anwältin als Feindbild“

Anwält*innen nehmen im Rechtsstaat die wichtige Aufgabe wahr, Verteidigungsrechte ihrer Mandant*innen zu schützen und auszuüben. Und wie die Justiz auch, müssen sie das ohne Ansehen der Person tun dürfen. Das ist eine der Säulen, auf denen unser Rechtssystem fußt. Wenn Anwält*innen dafür so an den Pranger gestellt werden, wie u. a. die BILD es mit der Anwältin des mutmaßlichen Solinger Attentäters versucht, ist das unerträglich. Wenn es in so eklatanter Unkenntnis des Dublin-Verfahrens geschieht, wie in einem Beitrag der ARD, dann ist das obendrein beschämend:

Die Anwältin als Feindbild: Womit Migrationsrechtler nach Solingen zu kämpfen haben – Anwaltsblatt (anwaltverein.de)

Das Attentat von Solingen – Statement von PRO ASYL

Das Attentat von #Solingen erschüttert uns zutiefst. Weil es friedliche Menschen traf, auf einem friedlichen Fest für Vielfalt. Wir trauern um die Opfer, wünschen den Verletzten rasche Genesung und den Angehörigen Trost. Und wir sind erschreckt, wie schnell vom Gedenken an die Opfer zu einer erbitterten erneuten Diskussion um Geflüchtete übergegangen wurde.
Was uns bewegt, hat PRO ASYL in Worte gefasst. Wir dokumentieren daher ein Statement der dortigen Kolleg*innen vom 26. August 2024:
„Drei Tote und acht zum Teil sehr schwer verletzte Menschen ­– PRO ASYL trauert um die Opfer von Solingen. Dass ein „Festival der Vielfalt“, dies war das Motto des Solinger Stadtfestes, zum Ziel eines islamistischen Attentats wurde, erschüttert uns alle, die wir für eine demokratische und offene Gesellschaft einstehen. Islamistische Gewalt greift unsere Werte und unsere Freiheit an. Ein friedliches und zukunftsfähiges Zusammenleben ist nur miteinander möglich. Der Attentäter von Solingen wollte genau dies verhindern.
PRO ASYL erinnert daran: Flüchtlinge suchen oft genau vor der islamistischen Gewalt Schutz, der wir in Solingen begegnet sind. Und wir fordern: Gegen islamistische Terroristen muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats vorgegangen werden.
Wer vor Terror, Gewalt und Verfolgung flieht, braucht Schutz. Zurzeit werden jedoch Stimmen laut, die ein Ende der Flüchtlingsaufnahme aus Afghanistan und Syrien fordern. Bundesdeutsche Grenzen sollen geschlossen und Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien forciert werden. Der „Jetzt reicht es“-Vorschlag des CDU- Parteichefs Friedrich Merz ist eindeutig verfassungswidrig und mit dem EU-Recht unvereinbar. Er verstößt zudem gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention, ist zutiefst unmenschlich und spaltet unsere Gesellschaft.
PRO ASYL warnt: Die politischen Verantwortlichen in der demokratischen Mitte dürfen nicht in einen Überbietungswettbewerb mit den Rechtsextremen und Völkischen eintreten. Es ist unerträglich, Schutzsuchende aus Afghanistan und Syrien unter einen Generalverdacht zu stellen. In Deutschland leben über 1,3 Millionen Geflüchtete aus diesen beiden Herkunftsländern. Ein Attentäter, der vermutlich im Auftrag des IS (Islamischer Staat) gemordet hat, kann und darf diese Menschen nicht diskreditieren. Vielmehr sollte die Politik jetzt die Strukturen in unserem Land stützen, die sich seit Jahren gegen Extremismus jeglicher Art einsetzen und endlich das Demokratiefördergesetz auf den Weg bringen.
Zu den Forderungen aus der Ampel- Koalition und der CDU/CSU, nach Afghanistan und Syrien abzuschieben, stellt PRO ASYL fest: Das Völkerrecht verbietet eindeutig jegliche Abschiebungen in diese Herkunftsstaaten. In beiden Ländern drohen Folter und unmenschliche Strafen. Das Folterverbot gilt absolut und für jeden.
Eine Welt, in der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte erodieren, ist das Ziel von Islamisten und Rechtsextremisten. Die Toten und Verletzten waren noch nicht geborgen, da setzten bereits die Instrumentalisierungsversuche der Rechtsextremisten und Völkischen ein. Wir müssen nun zusammenstehen und gemeinsam für unsere Freiheitsrechte eintreten.“

fluchtpunkt im TV: Einsatz für die Rechte jugendlicher Geflüchteter

Seit zwei Jahren haben wir in der Beratung wieder zunehmend mit Jugendlichen zu tun, die ohne Eltern auf der Flucht nach Deutschland sind. Oft müssen sie darum kämpfen, hier als minderjährig anerkannt zu werden. Wir unterstützen sie darin, zumindest eine fachmedizinische Altersschätzung zu bekommen, einen Vormund oder eine Vormundin, mit Dokumenten ihr Alter zu belegen, und auch auf den ersten Schritten im Asylverfahren.
Das Magazin „Panorama“ hat nun bundesweit zum Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen recherchiert. Die Ergebnisse sind erschreckend: In vielen Bundesländern ist die Jugendhilfe überfordert, haben Landesregierungen die Regeln aufgeweicht, die z. B. eine jugendgerechte Unterbringung, sozialarbeiterische Betreuung und Unterstützung beim Schulbesuch gewährleisten sollen.
Zu sehen heute abend, 27.8.2024, 21:15 Uhr, im NDR Fernsehen bei „Panorama 3“.
Mehr Infos zum Thema und zur Sendung hier.

UmF in Hamburg – die MoPo berichtet

Seit über einem Jahr wird unsere Beratung von zahlreichen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufgesucht. Das Anliegen der Jugendlichen, viele aus Afghanistan geflohen: Ihnen wird nicht geglaubt, dass sie minderjährig sind. Auf Grundlage fragwürdiger Schätzungen werden sie in überfüllte Camps für Erwachsene gesteckt, können nicht zur Schule gehen, können ihren Anspruch auf Hilfe und Unterstützung nicht durchsetzen. Jetzt hat die MOPO ausführlich über das Problem berichtet: 240802_MoPo

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