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Unterbringung und Unterstützungsleistungen
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Vom Visum in die Aufenthaltserlaubnis – oder ins Asylverfahren?

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Nachträglicher „Spurwechsel“?
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Qualifiziert beraten lassen!
Die Caritas im Norden hat ein Info-Telefon zu Afghanistan eingerichtet. Hier gibt es aktuelle Informationen zur Lage afghanischer Geflüchteter, insbesondere auch der aus Kabul evakuierten Ortskräfte, in Deutsch, Englisch oder Dari/Farsi.
Es wird eine telefonische Kurzberatung zu Lage und Handlungsmöglichkeiten angeboten. Für Menschen, die selbst intensiver am Thema arbeiten, besteht die Möglichkeit zur Vernetzung.
Das Info-Telefon kann nicht helfen beim Ausfüllen von Formularen oder der Weiterleitung von Anträgen an das Auswärtige Amt o. ä., auch eine persönliche oder längerfristige Beratung kann auf diesem Weg nicht erbracht werden.
Kontakt:
E-Mail (vorzugsweise): Afghanistan@Caritas-im-Norden.de
Telefon: 0174-6075489
Telefonische Sprechzeit: Montag, Dienstag, Donnerstag von 15-17 Uhr
Außerdem gibt es regelmäßig einen Newsletter zur Lage und Möglichkeiten in Afghanistan. Wer diesen Newsletter bekommen möchte, kann sich ebenfalls per Mail an Afghanistan@Caritas-im-Norden.de wenden.
Welche Anfragen erreichen uns im Moment, was lässt sich für Menschen aus Afghanistan tun, die versuchen, ihre Angehörigen aus Kabul evakuieren zu lassen, was erschwert die Arbeit, und welche Hilfe braucht es jetzt? Über diese Fragen sprach unser Kollege im Interview mit dem NDR Hamburg-Journal.
Liebe Afghan*innen, liebe Unterstützer*innen, liebe Kolleg*innen,
seit einer Woche stehen unsere Telefone nicht still, und das Postfach läuft über. Wir wissen: anderen Stellen geht es genauso. Wir heben ab, hören zu oder antworten per Mail, weil wir die verzweifelten Menschen, die sich um ihre Angehörigen in Afghanistan sorgen, nicht abweisen möchten mit dem Satz „Wir sind nicht zuständig.“
Aber helfen können wir nicht.
Auch wenn die Menschen z. T. wirklich ganz besonders gefährdet sind, wie Journalist*innen oder sogar Ortskräfte des BND. Auch wir können nur auf eine Registrierung beim Auswärtigen Amt verweisen. Ob Hoffnung besteht, dass Menschen über das Ortskräfte-Programm hinaus evakuiert werden, wissen wir nicht. Aber klar ist, dass die Gruppe der akut und extrem gefährdeten Menschen über die sog. Ortskräfte weit hinaus geht.
Offenbar verweisen viele Stellen an uns in der Hoffnung, dass wir Möglichkeiten oder Ratschläge hätten. Wir müssen diese Hoffnungen leider enttäuschen. Wir tun gemeinsam mit anderen, was in unseren Möglichkeiten liegt, um auf Bundes- und Landesebene Politik und Verwaltung in die Pflicht zu nehmen, dass sie jede Möglichkeit ergreifen, Menschen zu retten und besorgten Angehörigen Antworten zu geben. Dazu gehören vor allem:
Bis auf Weiteres gilt: Sie können sich ans Auswärtige Amt wenden.
Schicken Sie
am besten alles in einer übersichtlichen Liste, ohne große Mailanhänge, an eine der folgenden Adressen:
040.krise16@diplo.de – für Ortskräfte, deutsche Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltserlaubnis.
040.krise19@diplo.de – für Menschen, die nicht in die enge Ortskräfte-Definition der Bundesregierung fallen („spezielle Evakuierungsanfragen“). Hierhin werden vermutlich zehntausende Fälle gemeldet, was bedeutet, dass die Chancen auf baldigen Hilfe nicht gut sind.
Ob es etwas nützt, können wir Ihnen leider nicht versprechen. Aber es ist der derzeit einzige uns bekannte Weg, Menschen auf die Evakuierungslisten setzen zu lassen.
Auch andere Staaten, insbesondere die USA, evakuieren z. Zt. eigene Staatsangehörige und Ortskräfte aus Kabul. Wenn afghanische Staatsangehörige einen Bezug zu einem dieser Staaten haben, kann es sich anbieten, auch Kontakt zu dessen zuständigen Stellen aufzunehmen. Adressen und Bedingungen der Evakuierung in die USA und andere Staaten weltweit sind in diesem öffentlichen Dokument zusammengefasst. Wir können allerdings für die Aktualität und Richtigkeit dieser externen Infosammlung keine Gewähr übernehmen. Dafür bitten wir um Verständnis.
Ihre/Eure flupis
Die Bilder aus Afghanistan erschrecken auch uns zutiefst. Die Bilder von bewaffneten Taliban in den Straßen von Kabul, von fliehenden Sicherheitskräften, von Menschen, die in ihrer Verzweiflung den Flughafen der afghanischen Hauptstadt stürmen und sich an Militärjets klammern, um dem Terror zu entkommen.
Der Abzug der deutschen Truppen aus dem Bürgerkriegsland am Hindukusch endet in einem humanitären Desaster. In Kabul gehen nun die Taliban mit Todeslisten von Haus zu Haus. Damit droht die afghanische Hauptstadt zur tödlichen Falle für die lokalen Mitarbeiter*innen deutscher Medien, Entwicklungshilfeeinrichtungen und der Bundeswehr zu werden. Zum Teil waren sie erst in den letzten Wochen nach Kabul geflohen, in der Hoffnung, von Deutschland gerettet zu werden.
Doch die Bundesrepublik droht darin zu versagen, diesen Schutz zu gewähren. Die Lage in Afghanistan wurde falsch eingeschätzt, von wenigen Wochen war die Rede, tatsächlich hat die Taliban innerhalb von drei Tagen das Szepter in Afghanistan in die Hand genommen. Das Verfahren zur Rettung der Ortskräfte wurde hinausgezögert und der Zugang durch bürokratische Hürden erschwert. Nun sitzen Hunderte Ortskräfte zusammen mit ihren Angehörigen in Kabul fest. Ihr Schicksal ist ungewiss. Für dieses Totalversagen der deutschen Seite werden die zuständigen Politiker*innen sich verantworten müssen – neben dem Außen- und der Verteidigungsministerin gerade auch Bundesinnenminister Seehofer. Auf sein Drängen hin erfolgte die Verschärfung der Zugangskriterien; das ihm unterstellte BAMF hat, noch als längst der NATO-Abzug beschlossen und die Machtübernahme der Taliban absehbar war, weiter Asylanträge afghanischer Geflüchteter abgelehnt mit der Begründung, diese fänden in Kabul eine sichere „inländische Fluchtalternative“ vor, und Widerrufsverfahren eingeleitet mit dem Ziel, bereits gewährten Schutz zu entziehen.
Den Menschen in Afghanistan muss jetzt dringend geholfen werden. Das umfasst die besonders gefährdeten Ortskräfte der Bundeswehr, aber auch ziviler Einrichtungen – ihnen kann hoffentlich die hastig eingerichtete Luftbrücke noch helfen. Es umfasst Frauenrechtler*innen, kritische Journalist*innen, Aktivist*innen, die durch die Machtübernahme der Taliban akut gefährdet sind. Und es umfasst die Familien derer, die nach Deutschland geflohen sind, um hier Schutz zu bekommen, und die nun selbst zur Zielscheibe geworden sind. Für diese Menschen sollten humanitäre Aufnahmeprogramme nach dem Vorbild derjenigen für syrische Familienangehörige eingerichtet werden.
Zudem muss das deutsche Asylsystem dringend reformiert werden. Die Berichte des Auswärtigen Amts haben sich als unzureichende Informationsquelle erwiesen. Aktuellen Informationen auch zivilgesellschaftlicher Organisationen muss durch BAMF und Gerichte mehr Gewicht beigemessen werden – so, wie es letztlich das Bundesverfassungsgericht seit geraumer Zeit fordert. Das Konzept der „inländischen Fluchtalternative“ muss in dynamischen Krisensituationen ausgesetzt werden. Und Widerrufsverfahren dürfen nur noch eingeleitet werden, wenn die Sachlage sich belastbar und dauerhaft zum Besseren gewendet hat.
Anlässlich der Bundestagswahl im September veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft Kirchliche Flüchtlingsarbeit (hamburgasyl) in Kooperation mit dem Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen eine Veranstaltungswoche zum Thema Flucht und Migration unter dem Titel „zu-recht-kommen“, auf die wir hier ebenfalls gerne hinweisen. Zur Homepage der Veranstalter geht es hier.
Am Dienstag, den 24.8.21 um 18.00 Uhr gibt es im Rahmen dieser Veranstaltungswoche von uns einen online-Vortrag zum Thema: „Geflüchtete aus Griechenland in Hamburg: rechtliche Situation und Praxis des BAMF“. Melden Sie sich gerne dafür an unter: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de
Anbei ein Aufruf der Seebrücke, den wir gerne teilen: http://seebruecke-hamburg.de/2021/07/24/08-08-21-seenotrettung-ist-unverhandelbar/
Die Welt steht still….
Die Pandemie trifft uns alle. Sie schränkt unser Leben in nie dagewesenem Maße ein: Menschen befinden sich in Quarantäne, Schüler*innen bleiben Zuhause, Alte und Kranke sind ohne Besuch, Geschäfte, Gastronomie und Kultur ringen ums Überleben, nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Maskenpflicht bestimmen unseren Alltag. Vorsicht und Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Oberste Priorität haben Kontaktbeschränkungen, um Ansteckungsgefahren zu vermeiden und das Leben und die körperliche Unversehrtheit eines jeden einzelnen von uns zu schützen.
Aber die Asylverfahren laufen weiter!
Völlig losgelöst davon laufen die Verfahren im Asyl- und Flüchtlingsrecht weiter. Behörden und Gerichte nehmen auf die Pandemie keine Rücksicht:
Dies alles bedeutet, dass Geflüchtete und ihre Kinder Hilfen und Gespräche an verschiedenen Stellen in Anspruch nehmen müssen, und das mit großem Zeitdruck angesichts der kurzen Fristen. Das führt zu unnötigen Wegen durch die Stadt, vermeidbaren Ansteckungen und Quarantänen- auch für unsere Mitarbeiter*innen.
Denn auch wir können unsere Türen nicht schließen. Als Flüchtlingsberatungsstelle haben wir es aber mit Menschen zu tun, die durch Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften besonders von Infektionsrisiken belastet sind. Stellen wie unsere können im Infektionsfall leicht eine Ansteckung von einer Sammelunterkunft zur anderen bewirken. Für manche Bewohner*innen von Aufnahmeeinrichtungen reiht sich Quarantäne an Quarantäne.
Faktisch bleiben die Betroffenen immer häufiger ohne Beistand. Auch in der ehrenamtlichen Hilfe sind viele Menschen engagiert, die nicht vor der Wahl stehen sollten, ihre Schützlinge alleine zu lassen oder gesundheitliche Risiken einzugehen.
So kann es nicht weitergehen!
Wir fordern, dass der Infektionsschutz auch im Asylrecht und dessen Vollstreckung Vorrang haben muss! Das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit gilt für alle Menschen. Die Fortführung der bisherigen Behördenpraxis ist unter Pandemiebedingungen nicht vertretbar. Asylantragsteller*innen, Richter*innen, Sprachmittler*innen und Behördenmitarbei-ter*innen setzen sich und andere gesundheitsgefährdenden Situationen aus, die vermeidbar wären.
Als Rechtsberater*innen arbeiten wir seit Monaten unter einer enormen Arbeitsbelastung. Stundenlange Gerichtstermine, Beratungen auf engem Raum ohne die ausreichende Möglichkeit von Testung und Impfung auf Seiten der Klient*innen sind unser Alltag geworden. Die Telefone stehen nicht mehr still, die Anfragen übersteigen unsere Kapazitäten bei weitem. Ein Recht auf Beratung ist für Asylsuchende unionsrechtlich vorgeschrieben – faktisch können es viele aber nicht in Anspruch nehmen.
Daher fordern wir: Solange Kontaktbeschränkungen notwendig sind und die Mehrzahl die Betroffenen nicht geimpft wurde:
Seit 2018 war es heftig umstritten, nun gibt es eine gute Nachricht: Dass eine Kirchengemeinde einer*m Geflüchteten Kirchenasyl gewährt, führt in Dublin-Verfahren nicht zu einer Verlängerung der Frist für die Abschiebung in den anderen EU-Staat auf 18 Monate.
Das BAMF hatte bereits im Januar angekündigt, diese Praxis aufzugeben. Damit griff es offenbar einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vor. Das Gericht hat mit Urteil vom 26.1.2021 entschieden (Az. 1 C 42.20): Ein offenes, also den Behörden bekanntgegebenes Kirchenasyl zählt nicht als „Flüchtigsein“ bzw. Untertauchen und rechtfertigt deshalb nicht die Verlängerung der Frist. weiterlesen
Gefördert durch Mittel der Europäischen Union führen wir im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.09.2022 das Projekt
on your side – Asylrechtsberatung für Asylsuchende
durch.
Asylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung oder einem Ankunftsnachweis, deren Asylverfahren in Hamburg durchgeführt wird, bieten wir im Rahmen dieses Projektes eine unentgeltliche Beratung zu ihrem Asylverfahren an. Das Angebot umfasst Beratungsgespräche mit Sprachmittler*innen, eine individuelle Vorbereitung auf die Asylanhörung, die Begleitung zur Anhörung, Unterstützung im Kontakt mit Ärzt*innen und anderen Beratungsstellen und Hilfestellung beim Kontakt mit Behörden.
Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. Wir vereinbaren dann kurzfristig einen Termin. Die Terminvereinbarung ist nur auf Deutsch oder Englisch möglich. Bitte suchen Sie sich hierfür ggf. Unterstützung.
Die Beratungsgespräche finden mit Sprachmittler*innen statt.
Tel.: 040 – 43250080
E-Mail: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de
Die Beratungsgespräche finden in den Räumlichkeiten des Projekts on your side statt:
fluchtpunkt – on your side
Eifflerstraße 3 (EG)
22769 Hamburg
Hinweis: Die Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst angeboten wird, wollen und dürfen wir nicht ersetzen. Wir raten dringend, dieses Angebot ebenfalls wahrzunehmen!
Sie haben Interesse als (vergütete) Sprachmittler*in oder ehrenamtliche Begleitung im Projekt tätig zu sein? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!