Abschiebung nach Italien ist rechtswidrig

Nach vierjähriger Flucht bekamen ein Vater und sein minderjähriger Sohn aus Iran in Italien internationalen Schutz. Für die beiden bedeutete das, dass sie aus einem 10-Quadratmeter-Zimmer, in welchem sie mit sieben Personen genächtigt hatten, in die Obdachlosigkeit entlassen wurden. Sie lebten auf der Straße. Der alleinerziehende Vater versuchte vergeblich eine Arbeit aufzunehmen und eine ärztliche Versorgung für den – von der Flucht schwer belasteten – Sohn zu erhalten. Sie reisten weiter nach Deutschland. Hier bekamen sie eine Unterkunft, medizinische Hilfe und ein wenig Ruhe, bevor das Bundesamt sie 2017 erneut nach Italien abzuschieben drohte.

Dagegen haben wir geklagt. Das Verwaltungsgericht gab uns Recht und befand, dass der Bescheid des Bundesamts rechtswidrig ist und die Kläger in ihren Rechten verletzt, da Vater und Sohn bei einer Rückkehr nach Italien zu den besonders verletzlichen Personen zählen, die nach Ende der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not geraten würden, die es ihnen nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen. Besonders würdigte das Gericht die bereits erlittene Obdachlosigkeit des damals gerade 10 Jahre alten Kindes und kommt zu dem Schluss: Es ist nach Überzeugung des Gerichts davon auszugehen, dass eine erneute Rückkehr nach Italien vor dem Hintergrund des bereits Erlebten traumatisierend für den Kläger wäre und eine erhebliche Destabilisierung seines psychischen Zustandes zur Folge hätte.

Das ganze Urteil können Sie hier lesen.

#KeineKompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes

Als Teil eines Bündnisses von mehr als 50 Organisationen fordert fluchtpunkt die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf. Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es darf keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.

Zum vollständigen Appell geht es hier, für einen Auszug bitte weiterlesen:

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10 Jahre „Lampedusa in Hamburg“

Im Juni 2013 forderten um die 300 Männer aus verschiedenen afrikanischen Ländern in Hamburg: „We are here to stay!“. Italien hatte sie zuvor weitergeschickt gen Norden, Hamburg wollte sie wieder dorthin abschieben, doch dann passierte etwas ganz anderes in unserer Stadt – eine große Welle der Solidarität und Unterstützung entstand, vor allem in und um die St. Pauli Kirche herum.

Anlässlich des 10. Jahrestags hat „Hinz & Kunzt“ der Gruppe seine Titelgeschichte gewidmet und u.a. gibt es auch ein Interview mit unserer Rechtsberaterin Insa Graefe dort zu lesen: https://www.hinzundkunzt.de/der-kampf-war-so-erfolgreich-wie-keiner-zuvor/

Die St. Pauli Kirche feiert den 10. Jahrestag ebenfalls mit dem „Here to stay Festival“ am ersten Wochenende im Juni. Hier finden Sie das Programm: https://www.stpaulikirche.de/

Außerdem gibt es hier ein weiteres Interview mit Insa Graefe zu den Plänen der Bundesregierung, die Asylverfahren zukünftig bereits an den EU-Außengrenzen durchzuführen: https://www.hinzundkunzt.de/scharfe-kritik-aus-hamburg-an-faesers-asylplaenen/

 

 

Hilfen zur Beantragung von Aufenthalt nach §§ 104c, 25a und 25b AufenthG

Hier eine Auswahl von nützlichen Hinweisen und Checklisten um die Übersicht zu erleichtern.

Viel Erfolg!

2022_01_25_Hinweise von A25 zu § 104c AufenthG.DOCX

Anwendungshinweise_zum_Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz

Merkblatt_zum_Chancen-Aufenthalt

amt-m-m5-loyalitaetserklaerung

Diakonie_Checkliste____25b_AufenthG_-_Aufenthaltsgewaehrung_bei_nachhaltiger_Integration_Januar_2023

Diakonie_Checkliste____25a_AufenthG_-_Aufenthaltsgewaehrung_bei_gut_integrierten_Jugendlichen_und_jungen_Volljaehrigen_Januar_2023

2023_1_Diakonie_Checkliste_ChAR

Änderungen AufenthG vom 01.01.2023 durch Artikel 2 des Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

 

 

Weihnachtsspendenaktion der Diakonie Hamburg-West/Südholstein

Auch für uns sammelt das Diakonische Werk. Das haben wir leider auch nötig. Noch nie waren unsere Sprechstunden so voll und die Not unserer Klient*innen so groß, wie in diesem Jahr. Besonders minderjährige und schwersttraumatisierte Menschen leiden darunter, dass behördliche und gerichtliche Verfahren Monate oder Jahre dauern, aber ihnen selbst immer kürzere Fristen gesetzt werden. 1.080 geflüchtete Menschen haben in diesem Jahr erstmals unsere Rat gesucht, 822 Verfahren betreuen wir zurzeit. Dabei haben wir seit Dezember eine Dreiviertelstelle weniger, weil eine Förderung ausgelaufen ist. Also danke für den Aufruf!

https://diakonie-hhsh.de/spenden/

„Sehnsucht nach Frieden“ – online Adventskalender der Nordkirche

Sehr gerne möchten wir auf den online-Adventskalender der Nordkirche aufmerksam machen. „Sehnsucht nach Frieden“ ist das Thema der diesjährigen Grüße zum Advent, wie jedes Jahr in Form von Geschichten statt Schokolade. Den Kalender finden Sie hier:

https://www.flucht.adventskalender-nordkirche.de/

Vom 1. Dezember bis Weihnachten möchte er Sie und Euch begleiten mit 24 Geschichten, erzählt von Geflüchteten und Unterstützer:innen, die hier mit uns in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern leben. Die Erzählungen wollen nicht hinter ihren Türchen bleiben. Die Sehnsucht nach Frieden drängt nach außen, sie will verändern und leben. Diese Sehnsucht in unsicheren Zeiten möchten wir sichtbar machen – und zeigen, was alles dazugehört zu wirklichem Frieden: Nicht nur das Ruhen von Waffen, sondern Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit. Die Adventszeit lebt ja von Hoffnung darauf, manchmal aller Realität trotzend, oft gegen Widerstände.

 

Inobhutnahme darf nicht vor medizinischer Altersuntersuchung beendet werden

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat eine Kostenentscheidung genutzt um klarzustellen, dass eine bloße Inaugenscheinnahme nicht ausreicht, um die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden zu beenden. Gibt dieser an, minderjährig zu sein und steht nicht aufgrund von überprüfbaren Tatsachen fest, dass eine medizinische Altersuntersuchung zu dem Ergebnis kommen wird, dass bereits eine Volljährigkeit vorliegt, muss die Inobhutnahme fortgesetzt werden, bis die Altersuntersuchung erfolgt ist. Aufgrund der Überfüllung des Kinder- und Jugendnotdienstes waren in den letzten Monaten zahlreiche Minderjährige nach Inaugenscheinnahme volljährig geschätzt und in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene verbracht worden, obwohl sie gegen die Altersschätzung Widerspruch erhoben haben. Das Verwaltungsgericht hat nun sehr deutlich gemacht, dass im Zweifelfall der besondere Minderjährigenschutz zur Inobhutnahme verpflichtet, bis eine Altersuntersuchung hinreichende Klarheit über das Lebensalter erbracht hat.

VG Hamburg, Beschluss v. 18.11.2022, 13 E 4261/22: VG_Inobhut_geschw

 

Aufnahmeprogramm Afghanistan

Seit Bekanntwerden des von der Bunderegierung geplanten Aufnahmeprogramms für besonders gefährdete Afghan*innen erreichen uns zahlreiche Anfragen von Betroffenen in Afghanistan oder von besorgten Angehörigen hier. Wir wünschten sehr wir könnten helfen, aber dazu haben wir keine Möglichkeit.

Soweit uns bekannt ist das Programm noch nicht angelaufen. Es soll eine zentrale Koordinierungsstelle geschaffen werden, die dann die Stellen und Einrichtungen bestimmen wird, die die Schutzgesuche aufnehmen sollen. Wir hoffen sehr, dass das wirklich bald geschieht.

Auf der gemeinsamen Homepage des Bundesministeriums für Inneres und des Auswärtigen Amtes für das Programm werden die Stellen bekannt gemacht werden, sobald sie eingerichtet wurden.

 

Since the admission program planned by the government for particularly vulnerable Afghans was launched, we have received numerous inquiries from persons concerned in Afghanistan and their relatives here. We wish we could help, but we don’t have any means to do so.

As far as we know, the program has not started yet. A central coordination office is to be created. It will identify the institutions which should receive the applications for protection. We hope very much that this will happen really soon.

The organisations will be announced on the joint website of the Federal Ministry of the Interior and the Federal Foreign Office for the program:Homepages des Bundes:

Homepage des Bundes

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