a most wanted man

Im April 2007 klingelte bei Anne Harms das Mobiltelefon: „Guten Tag, mein Name ist David Cornwell. Sie kennen mich vielleicht eher als John LeCarré…“

Für seinen 21. Roman, „A most wanted man“ (Deutsch: „Marionetten“), dessen eine Hauptfigur ein tschetschenischer Geflüchteter ist, bat er fluchtpunkt um Beratung. Und so kam es, dass nicht nur die beiden Hauptfiguren, Issa Karpow und der Banker Tommy Brue auf reale Vorbilder zurückgehen, sondern auch die Menschenrechtsanwältin Annabel Richter und die Flüchtlingshilfeorganisation „Fluchthafen“ Ähnlichkeiten mit fluchtpunkt und der einen oder anderen fahrradfahrenden Kollegin von damals aufweisen :).

David Cornwell erlaubte uns, am Werden des Buches teilzuhaben und auch bei den darauf folgenden Dreharbeiten für den gleichnamigen Film hatten wir ihn, Rachel McAdams, die die Annabell Richter spielte, und Regisseur Anton Corbijn ein paar Mal zu Gast in unseren Räumen für Gespräche über unsere Arbeit.

Wie sahen David Cornwell wann immer er nach Hamburg kam. Wenn er von den Menschen erzählte, die er bei Recherchen für seine Bücher kennengelernt hatte, zeigte sich ein besonderer Wesenszug: Er interessierte sich aufrichtig für alle, denen er begegnete. Und er war sicher einer der freundlichsten Menschen, denen wir begegnet sind. Am 12. Dezember ist John LeCarré im Alter von 89 Jahren gestorben.

Unsere Welt ist nun bisschen kleiner. Farewell David.

In diesem Video erzählt John LeCarré über sein Buch, ab Minute 4‘20“ ist geht es auch um fluchtpunkt.

 

Arbeitshilfe für Dublin-Verfahren

Während des Lockdown im Frühjahr hat das BAMF in Dublin-Verfahren flächendeckend den Vollzug ausgesetzt nach § 80 Abs. 4 VwGO. Das entspricht der Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Gericht. Ab Mai wurden diese Aussetzungen widerrufen. Das BAMF beruft sich nun darauf, dass durch die zwischenzeitliche Aussetzung die Überstellungsfristen unterbrochen seien, also neue sechs Monate zur Abschiebung zur Verfügung stünden. Betroffene sind dadurch genötigt, vor Gericht zu gehen, um die Prüfung ihres Asylantrags in Deutschland zu erreichen, wenn die Überstellungsfrist abgelaufen ist. Dafür stellen wir hier eine Arbeitshilfe zur Verfügung. weiterlesen

Landesaufnahmeprogramm für Syrer verlängert

Eine gute Nachricht für die Familien syrischer Geflüchteter in Hamburg: Mit Verfügung vom 4.11.2020 hat die Stadt das Landesaufnahmeprogramm für ihre Angehörigen um ein weiteres Jahr verlängert bis Ende November 2021.

Damit können die Verwandten auch weiterhin ein Visum für den Aufenthalt in Deutschland erhalten, wenn sie sich zuvor in Syrien, einem Anrainerstaat oder in Ägypten aufgehalten haben und wenn ihr Lebensunterhalt – aus eigenen Mitteln oder z. B. durch eine Verpflichtungserklärung – gesichert ist. Begünstigt werden können Ehegatten und Verwandte ersten bzw. zweiten Grades (also Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern, Geschwister) sowie deren minderjährige Kinder. Nachzulesen ist dies im Merkblatt aus dem Jahr 2018

 

Ankunftzentrum unter Quarantäne – was nun?

Update: Mit Stand vom 13.11.2020 ist die Quarantäne aufgehoben. Wir dokumentieren den Beitrag weiterhin wegen der möglichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit zugestellten Bescheiden.

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Seit Mitte der vergangenen Woche steht das Ankunftszentrum am Bargkoppelstieg unter Quarantäne. Wir wünschen allen Bewohner*innen das Beste, für die schon die „normalen“ Wohnbedingungen dort eine starke Belastung sind, und hoffen, dass niemand ernsthaft erkrankt und der Ausbruch bald wieder zum Stillstand kommt.

Die Quarantäne hat auch erheblichen Einfluss auf die rechtlichen Verfahren der Bewohner*innen. Weder können sie Anwält*innen oder Beratungsstellen aufsuchen, noch mit ablehnenden Bescheiden zum Verwaltungsgericht gehen, um dort persönlich Klage zu erheben.

Zwar hat die BAMF-Außenstelle Hamburg angekündigt, für die Dauer der Quarantäne keine ablehnenden Bescheide zuzustellen. Einige Bescheide waren aber offenbar bereits zu Beginn der Quarantäne auf dem Weg und sind auch zugestellt werden.

Dazu möchten wir darauf hinweisen: Rechtsanwält*innen können im Notfall auch telefonisch beauftragt werden, und Klagen können mit relativ einfachen Mitteln auch selbst schriftlich erhoben werden. Musterschreiben finden sich im Internet, z. B. für eine Klage gegen einen Dublin-Bescheid hier (ob in diesen Fällen ein Antrag auf aufschiebende Wirkung sinnvoll ist, sollte allerdings sorgfältig geprüft und ggf. mit eine*r Anwält*in/Beratungsstelle geklärt werden), für die Klage gegen eine Asylablehnung hier.

Es ist möglich, dass keiner dieser Wege im Einzelfall gangbar ist und die Klagefrist versäumt wird. In diesen Fällen haben sowohl BAMF als auch Verwaltungsgericht vorab Verständnis signalisiert. Möglicherweise wird man dann einen sog. „Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ stellen müssen, eventuell kommt auch eine erneute Zustellung des Bescheids durch das BAMF in Frage. Wir empfehlen dringend, sich in solchen Fällen mit eine*r Anwält*in oder Beratungsstelle in Verbindung zu setzen.

Kaum geurteilt, schon ignoriert: Hamburg schiebt weiter ohne Gerichtsbeschluss aus Unterkünften ab

Erst im August hatte das Hanseatische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden: Die Praxis der Zentralen Ausländerbehörde, zu Abschiebungen in Flüchtlingsunterkünfte einzudringen, ist rechtswidrig, wenn zuvor kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erwirkt wird.

Aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen erfährt man nun: Dieses Urteil wischt Hamburg beiseite. In mindestens 18 Fällen fanden allein im ersten Monat nach der Urteilsverkündung erneut Abschiebungen aus dem Ankunftszentrum oder dezentralen Flüchtlingsunterkünften statt, ohne dass die Maßnahme vorher durch eine*n Richter*in geprüft worden wäre.

Die Stadt beruft sich darauf, dass das Aufenthaltsgesetz geändert wurde und die Entscheidung des OVG noch zur alten Rechtslage ergangen ist. Tatsächlich sieht der durch das „Hau-Ab-Gesetz II“ geänderte § 58 Abs. 5 AufenthG vor, dass Ausländerbehörde und Polizei die Wohnung einer abzuschiebenden Person „zum Zweck ihrer Ergreifung betreten“ dürfen, ohne Gerichtsbeschluss. Erst, wenn die Räume durchsucht werden sollen, müsse dies ein Gericht genehmigen (§ 58 Abs. 6 AufenthG).

Allerdings lässt sich die Grenze zwischen einem reinen „Betreten zum Zweck der Ergreifung“ und einer „Durchsuchung“ kaum klar ziehen. Genau darauf hatte das OVG in seinem Urteil ausführlich hingewiesen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat zu den rechtlichen Grundlagen einer Durchsuchung sinngemäß entschieden: Wer privaten Wohnraum betritt, um dort eine Person oder eine Sache zu finden und herauszuholen, der führt eine Durchsuchung durch.

Der neue § 58 Abs. 6 AufenthG, der genau dieses Verhalten erlauben soll, aber ohne vorherige richterliche Prüfung, verstößt also mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Grundgesetz.

Wir werden deshalb ein neues Grundsatzverfahren gegen die Hamburger Abschiebepraxis anstrengen. Vorläufig muss man aber davon ausgehen, dass Ausländerbehörde und Polizei weiter ohne Gerichtsbeschluss in Flüchtlingsunterkünfte eindringen und dass die Stadt auch den Heimbetreiber fördern&wohnen anweisen wird, die Schlüssel dafür zur Verfügung zu stellen. Betroffene sollten sich mit ihren Anwält*innen in Verbindung setzen, ob Rechtsschutz gegen das Handeln der Behörden erreicht werden kann.

Kommt Moria nun überall? Erste Eindrücke vom EU-„Migrationspakt“

Aussetzung auf See statt Seenotrettung, illegale Pushbacks, Gewalt an den EU-Außengrenzen, Zusammenarbeit mit Mördern und Folterern in Drittstaaten und menschenunwürdige Zustände in den Lagern. Ein großer Teil der Menschen in Europa schämt sich für diese Zustände. Aber die EU-Kommission nimmt allen Ernstes Moria nicht als Mahnung, sondern als Blaupause. Sie will eine Praxis, die schon jetzt massive Menschrechtsverletzungen beinhaltet und gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstößt, in Gesetzesform gießen. Damit es mehr Morias gibt und noch mehr Männer, Frauen und Kinder ohne Perspektive in menschenunwürdigen Lagern sitzen müssen, für die Abschreckungs- und Abschottungspolitik der EU. Einige Poltiker*innen sagen, die Brandstifter*innen von Moria dürften keinen Erfolg haben. Ernsthaft? Wir lassen Kinder verelenden, um eine Verzweiflungstat zu ahnden? Das soll es sein, wofür Europa steht?

Bitte unterschreibt alle den Aufruf von ProAsyl. Pro Asyl hofft auf 5.000 Unterzeichner*innen. Es sollten viel, viel mehr werden!

Detaillierte Infos zum Entwurf des neuen Migrationspaktes und seinen Einzelvorschriften folgen in Kürze.

„Sommerreise“ von Landespastor Dirk Ahrens

5 Jahre nach Angela Merkels Aussage „Wir schaffen das!“ wollte Landespastor Dirk Ahrens herausfinden, ob wir es denn geschafft haben und wie der aktuelle Status ist. Er kam mit Menschen ins Gespräch, die Geflüchtete unterstützen, unter anderem auch bei und mit uns, aber auch mit Geflüchteten selbst. Sein Fazit der Reise: „Wir haben ganz viel geschafft, aber vor uns liegen auch große Herausforderungen.“ Eine Videodokumentation können Sie sich hier ansehen: „5 Jahre „Wir schaffen das!““

Redaktionsteam ANA-ZAR

Wir freuen uns, dass wir eine Teil der neuen Redaktion der Zeitschrift ANA-ZAR (Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht – der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV) sind. Das erste Heft, an dem wir mitgewirkt haben, ist gerade erschienen und kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Wir haben unter anderem an den Artikeln zu den Anforderungen an Atteste im Asylverfahren, zur Bedeutung der Konversion im Gerichtsverfahren und zu den Aussetzungsentscheidungen des Bundesamtes aufgrund des Corona-Virus mitgearbeitet.

Gericht bestätigt: Abschiebung aus Flüchtlingsunterkunft ohne richterlichen Beschluss ist illegal!

Nächtliche Abschiebungen aus Flüchtlingsheimen, ohne dass dies zuvor ein*e Richter*in prüfen würde, werden in Hamburg seit Jahrzehnten praktiziert. Und sie sind illegal. Auch die Flüchtlingsunterkunft ist Wohnraum, auch sie steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Das hat heute noch einmal das Oberverwaltungsgericht Hamburg (Az. 4 Bf 160/19) bekräftigt.
In dem von der kirchlichen Beratungsstelle fluchtpunkt und Rechtsanwalt Carsten Gericke gemeinsam betriebenen Grundsatzverfahren ging es um die Abschiebung einer irakisch-kurdischen Familie in die Niederlande. Mitarbeitende der Ausländerbehörde Hamburg hatten sich dafür frühmorgens Zutritt zur Unterkunft der Familie verschafft, ohne dass dies zuvor gerichtlich angeordnet worden wäre.
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied bereits Anfang 2019, dass ein solches Vorgehen rechtswidrig ist: Auch Flüchtlingsunterkünfte sind „Wohnung“ im Sinne des Grundgesetzes und als solche unverletzlich. weiterlesen

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