30 Jahre fluchtpunkt: Ein großer Dank

Bischöfin Kirsten Fehrs am Rednerpult der St. Pauli-Kirche
Bischöfin Kirsten Fehrs

 

 

„Der Maßstab der Gerechtigkeit ist der Schutz der Würde eines jeden einzelnen Menschen“: In diesen Satz legte Kirsten Fehrs, Bischöfin der Nordkirche und Ratsvorsitzende der EKD, das, was uns bei fluchtpunkt seit nun über 30 Jahren antreibt. Zu unserem Jubiläum gab es ein Fest mit vielen Weggefährt*innen, Freund*innen und Mitstreiter*innen in der St. Pauli-Kirche. „Es ströme das Recht wie Wasser und die Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach“, zitierte Fehrs den Propheten Amos.

 

Diakoniepastorin i. R. Maren von der Heyde
Diakoniepastorin i. R. Maren von der Heyde

Ein Ort der Hoffnung und der Ermutigung sei fluchtpunkt, sagte die Bischöfin in ihrer Ansprache, „denn hier sind Recht und Gerechtigkeit Programm“. Ein Ort, von dem man anfänglich nicht gedacht hätte, dass er einmal auf 30 Jahre zurückblicken würde, wie Diakoniepastorin Maren von der Heyde in ihrem Redebeitrag hervorhob. Denn als fluchtpunkt 1994 gegründet wurde, als Reaktion auf die damals bereits erhitzte politische Diskussion, die mit dem Asyl-„Kompromiss“ von 1993 das Grundrecht auf Asyl faktisch aushöhlte, da reichte die erste Finanzierung gerade mal für 18 Monate. So galt denn der Dank beider Rednerinnen auch denen, die durch private Spenden und durch Bereitstellung kirchlicher Mittel den Bestand unserer Hilfsstelle bis heute ermöglicht haben.

 

 

Anne Harms, Leiterin von fluchtpunkt
Anne Harms, Leiterin von fluchtpunkt

Darauf, dass die Zeiten auch heute schwierig sind, dass auch heute der Flüchtlingsschutz erneut in Frage gestellt wird, wies unsere Leiterin Anne Harms in ihrer Begrüßung hin: Die neue Bundesregierung werde eine Partei bilden, die schon einmal im Bundestag mit den Stimmen der AfD arbeiten habe können, weil sie mit den Inhalten der AfD arbeite. Wie sie auch dem NDR Hamburg Journal gegenüber hervorhob, machen wir uns große Sorgen, dass die kommende Regierung einen massiven Sozialabbau und die Entrechtung von Geflüchteten und armen Menschen durchsetzen könnte. „Darum muss jetzt der Rechtsstaat zeigen, was er kann, und wir müssen ihn dabei unterstützen. Das ist das, was wir seit 30 Jahren tun.“ Darüber berichtete auch die evangelische Kirchenzeitung in ihrer aktuellen Ausgabe und der NDR Hörfunk in seinem aktuellen Programm.

Nach dem ernsten Auftakt und den ermutigenden Worten der beiden Rednerinnen wurde in der St. Pauli-Kirche in fröhlicher Atmosphäre gefeiert. Dafür sorgten auch Alberto Sanchez (Harfe) und Johannes Köppen (Saxophon) als „Duo saxyarpa“. Wir danken herzlich ihnen allen, der Kirchengemeinde mit Pastor Sieghart Wilm für ihre Gastfreundlichkeit, dem Bugenhagen Catering und allen, die gekommen waren. Denn nichts brauchen wir in diesen Zeiten mehr als Zusammenhalt und gegenseitige Stärkung. Damit wir auch in den kommenden Jahren den Schutz der Verfassung nicht dem Verfassungsschutz überlassen. Sondern gemeinsam eintreten für das Recht eines jeden Menschen.

Artikel HA

Keine Einschüchterung der Zivilgesellschaft! Wir wehren uns gegen Versuche, aktives bürgerschaftliches Engagement zu beschneiden

In einer Kleinen Anfrage mit über 500 (!) Fragen will die Unionsfraktion von der Bundesregierung wissen, welche zivilgesellschaftlichen Organisationen, die in den vergangenen Wochen zu „Demos gegen Rechts“ aufgerufen haben, steuerlich begünstigt werden. Der Union sind hier insbesondere „Proteste gegen die CDU Deutschlands“ als „gezielte parteipolitische Einflussnahme“ ein Dorn im Auge. Im Namen der „politischen Neutralität“ will die Union darum wissen, ob z. B. die „Omas gegen Rechts“, CORRECTIV, Campact e. V., die Deutsche Umwelthilfe oder Tierrechteorganisationen wie PETA „explizit für oder gegen eine Partei geworben“ hätten, wann sie zuletzt durch das Finanzamt geprüft worden seien, ob leitende Mitglieder politische Ämter innehätten oder enge Verbindungen zu Parteien hielten oder ob sie „gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen“ führten.

Abgesehen davon, dass die CDU/CSU nahezu in den gesamten letzten drei Jahren „Kampagnen“ gegen „bestimmte Parteien oder Politiker“ geführt hat (ein Bundeswirtschaftsminister könnte davon einiges berichten): die Anfrage offenbart ein bemerkenswertes Misstrauen, ja eine Angst vor einer aktiven Zivilgesellschaft. Dabei dürfte die Union eigentlich nicht allzu überrascht sein, dass sie nach dem bewusst herbeigeführten gemeinsamen Bundestagsbeschluss mit der rechtsextremistischen AfD über Merz‘ rechtswidrigen „Fünf-Punkte-Plan“ deutlich kritisiert wird.

Die Anfrage enthält aber auch eine mehr als unterschwellige Drohung. „Wir haben euch im Auge“, das soll die Botschaft an eine unabhängige und kritische Zivilgesellschaft sein, „und wir werden nicht zögern, euch die Gemeinnützigkeit und damit einen erheblichen Teil eurer Finanzierung zu entziehen“. Formal bezieht die Union sich dabei auf das umstrittene Urteil des Bundesfinanzhofs von 2019, mit dem damals attac die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. Gegen das Urteil ist weiter eine Verfassungsbeschwerde anhängig; auch der BFH hatte allerdings geurteilt: Zivilgesellschaftliche Organisationen dürfen politische Bildungsarbeit machen – nur dürfen reine Kampagnen zu tagespolitischen Themen nicht im Vordergrund stehen. „Politische Neutralität“ ist also nicht gefordert. Der Einsatz für Demokratie und gegen demokratiefeindliche Tendenzen ist auch steuerrechtlich förderungsfähig, grundgesetzlich erlaubt ist er ohnehin.

Kirchliche Organisationen finden sich nicht auf der langen Liste der Union. Wir erklären uns gleichwohl solidarisch mit den betroffenen Gruppen. Die Einschüchterung der Zivilgesellschaft durch die vermutlich kommende Regierungsfraktion, zumal für nachvollziehbare demokratische Kritik, ist nicht akzeptabel. Der Zustand einer Demokratie misst sich gerade am Umgang einer Regierung mit kritischer, ja unliebsamer Zivilgesellschaft. Für Anfragen solcher Art war bislang nur die AfD bekannt. Wir dürfen ein solches Agieren nicht hinnehmen.

 

 

Start der Kampagne #DuEntscheidest des Bündnisses „Zusammen für Demokratie“

Gerne machen wir Sie auf den Start der Kampagne #DuEntscheidest des Bündnisses „Zusammen für Demokratie“ aufmerksam. Auch die die evangelische Kirche wirbt im Bündnis gemeinsam mit rund 70 weiteren Organisationen für demokratische Werte und Zusammenhalt. 

Zum Auftakt der Kampagne heute Vormittag betonte der EKD-Beauftragte für Flüchtlingsfragen, Bischof Christian Stäblein, dass die Demokratie in Deutschland ein großes Geschenk sei: „Vielfalt und Freiheit, Beteiligung und politische Wirksamkeit für alle machen dieses Land aus. Das wird vielen in diesen Tagen bewusst, wo rechtsextreme Parteien wieder salonfähig werden. Wahlkampf mit der Angst, dagegen reden wir laut von Zuversicht. Wahlkampf gegen Menschen und auf dem Rücken von Migranten, dagegen zeigen wir Haltung und verteidigen das Miteinander. Das ist die Aufgabe für alle Demokratinnen und Demokraten. Wo Hass und Hetze laut werden, wollen wir nicht schweigen. Jeder Mensch hat von Gott und vor Gott die gleiche Würde, sie ist unantastbar“, so der Flüchtlingsbischof.

https://newsletter.ekd.de/online.php?u=Xvcht0F14021

Gegen die Stigmatisierung psychisch erkrankter Geflüchteter – Perspektiven aus der Praxis zu Aschaffenburg – BAfF-Zentren

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer bezieht Stellung gegen die Stigmatisierung psychisch erkrankter geflüchteter Menschen:

https://www.baff-zentren.org/aktuelles/gegen-die-stigmatisierung-psychisch-erkrankter-gefluechteter-perspektiven-aus-der-praxis-zu-aschaffenburg/

Schulung Bleiberecht und Spurwechsel – am 03.03.2025

Durch die neue Gesetzgebung bestehen erweiterte Möglichkeiten trotz eines laufenden Asylverfahrens einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck zu bekommen, oder aus der Duldung heraus in einen Ausbildungstitel zu wechseln. Die Fortbildung soll diese Möglichkeiten des Spurwechsels beleuchten und auch die weiteren Bleiberechtsmöglichkeiten darstellen. Auf was ist in der Beratung im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Alternativen zum Asylverfahren zu achten?

Zielgruppe: Berater*innen, Sozialarbeiter*innen und Multiplikator*innen

Zur Anmeldung geht es hier.

Faeser will Widerruf des Schutzes für Syrer*innen prüfen lassen: Ruhe bewahren

Bundesinnenministerin Faeser hat angekündigt, den Schutz geflüchteter Syrer*innen überprüfen lassen zu wollen. Wir raten, Ruhe zu bewahren.
Ist möglicherweise ein Bild von 1 Person und Text „Neue Lage in Syrien Faeser prüft Rückkehr geflüchteter Syrer 05.01.2025 03:18 Fast eine Syrer leben in Deutschland. Nach d Innen. eser den Schutzstatu DON'T chsel in Damaskus will bewerten lassen. PANIC or neu“
Denn derzeit ist vieles unklar: Liegen überhaupt schon belastbare Berichte vor, insbesondere des Auswärtigen Amtes und internationaler Organisationen, auf die sich die Annahme einer dauerhaften und stabilen Änderung der Lage stützen könnte, die die von der Genfer Flüchtlingskonvention geforderte „Rückkehr in Sicherheit und Würde“ erlauben könnte? Gerade die sich jüngst massiv verschärfende wirtschaftliche Situation deutet in eine andere Richtung. Hat das BAMF überhaupt die personellen Ressourcen, um eine Vielzahl an sog. Widerrufsverfahren in nennenswerter Zeit zu führen?
Momentan spricht viel dafür, dass Faesers Ankündigung eher mit Blick auf den Wahlkampf ausgesprochen worden sein könnte. Aus gegebenem Anlass dennoch einige Hinweise zum Widerrufsverfahren.
1. Ein Widerruf kommt normalerweise nicht überraschend. Ein Schreiben des BAMF kündigt die Überprüfung des Schutzstatus an. Damit gibt das BAMF auch Gelegenheit zur Stellungnahme – Betroffene können also dem BAMF die Gründe mitteilen warum sie sich weiter gefährdet sehen.
Da das BAMF zB beim Widerruf des subsidiären Schutzes auch prüfen muss, ob ggf. ein Abschiebungsverbot vorliegt, sollten in der Antwort an das Amt auch zB persönliche sog. Vulnerabilitäten mitgeteilt werden – dazu gehören körperliche und psychische Erkrankungen, Behinderungen, hohes Alter und andere belastende Faktoren, zB alleinerziehend zu sein.
Damit das Schreiben des BAMF mich erreichen kann, sollte dem BAMF meine aktuelle Adresse bekannt sein. Wer dann Post vom BAMF erhält, sollte sich dringend beraten lassen und dazu zB Kontakt zu seinem früheren Rechtsanwalt aus dem Asylverfahren aufnehmen.
2. Im Fall des tatsächlichen Widerrufs ergeht auch die Entscheidung stets schriftlich. Mündliche Ankündigungen etwa von Mitarbeitern der Ausländerbehörde sind idR nicht bindend, können aber Anlass sein, über meinen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob eine Entscheidung des BAMF bereits existiert, mir aber nicht zugestellt werden konnte, zB weil meine Adresse nicht bekannt war.
3. Gegen eine Widerrufsentscheidung kann Klage erhoben werden. Ob die Lage in Syrien sich tatsächlich durchgreifend verändert hat, unterliegt der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte. Betroffene sollten, wenn ein Widerruf vorliegt, auch dazu Beratung suchen und ihre bisherigen Rechtsanwälte kontaktieren.
4. Schon Ministerin Faeser weist darauf hin: Auch ein Widerruf des Schutzstatus führt nicht zwingend zum Verlust des Aufenthaltsrechts in Deutschland. Wer hier eingebürgert ist, behält den deutschen Pass und damit selbstverständlich das Recht, in Deutschland zu leben. Wer eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis hat einer Arbeit nachgeht, seinen Lebensunterhalt selbst verdient oder eine Ausbildung macht, wird idR ebenfalls bleiben dürfen. Das sind nur Beispiele – es gibt weitere Konstellationen. Gerade wenn man keine Arbeit oder Ausbildung hat, könnte es sich aber lohnen, sich darum zu bemühen, sofern die eigene Lebenssituation das zulässt.
Im Ganzen gibt die Ankündigung der Ministerin eher Anlass, die Situation weiter aufmerksam zu beobachten, als zur Unruhe.

Flüchtlingspolitische Beschlüsse der EKD-Synode seit 2015

Auf der kürzlich zuendegegangenen EKD-Synode in Würzburg wurde lebhaft über Flucht und Asyl diskutiert. Nicht das erste Mal – wir dokumentieren gern diese Sammlung von Synodenbeschlüssen aus den Jahren 2015-2023. Immer wieder haben die Synodalen sich gegen Ausgrenzung und Abschottung, für Seenotrettung, für die Stärkung des Familiennachzugs ausgesprochen oder die Bedeutung des Kirchenasyls unterstrichen. Nächstenliebe, praktisch gedacht, bedeutet auch: die Menschenrechte schützen und achten.

EKD-Synode: Diskussion über kirchliche Positionierung in der Asyldebatte

Als Nachlese zur EKD-Synode möchten wir auf diese Paneldiskussion aufmerksam machen (Direktlink zum etwa einstündigen Video hier). Über die gegenwärtige Migrationsdebatte sprachen Teilnehmende einer Podiumsdiskussion auf der Tagung der EKD-Synode 2024 in WürzburgWie kann, wie soll sich Kirche in der sich beständig verschärfenden Debatte um Migration, schutzsuchende Menschen und Asyl positionieren? Wir freuen uns natürlich besonders, dass unsere Leiterin Anne Harms an der Runde teilnehmen konnte. Ihre Frage: „Glauben wir ernsthaft, es macht unser Land sicherer, Menschen der völligen Verelendung und Entrechtung aussetzen? Glauben wir, dass Menschen, die nichts mehr zu verlieren haben, weniger anfällig für Radikalisierung und psychische Krisen sind?“
Das Thema der sogenannten illegalen Migration sei nicht das wichtigste politische Problem in Europa. Stattdessen müsse man sich fragen, ob man heute, wo es noch möglich sei, genug dafür tue, die Klimakatastrophe abzuwenden.

„Sea-Eye 5“ sticht in See

Im Frühsommer startete United4Rescue einen Spendenaufruf für ein viertes Bündnisschiff. Dank sehr vieler Spenden und breiter Unterstützung war der Schiffskauf erfolgreich – im Sommer wurde der ehemalige DGzRS-Rettungskreuzer von der Schauspielerin Sandra Hüller auf den Namen „Sea-Eye 5“ getauft. Jetzt ist das Schiff zu seinem ersten Einsatz aufgebrochen.

Hier finde Sie die Pressemitteilung von United4Rescue: https://united4rescue.org/de/die-schiffe/sea-eye-5/

Und hier können Sie einen Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ lesen, die vor dem Auslaufen zu einem Schiffsbesuch vor Ort in Sizilien war: „Verloren auf hoher See“

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