Faeser will Widerruf des Schutzes für Syrer*innen prüfen lassen: Ruhe bewahren

Bundesinnenministerin Faeser hat angekündigt, den Schutz geflüchteter Syrer*innen überprüfen lassen zu wollen. Wir raten, Ruhe zu bewahren.
Ist möglicherweise ein Bild von 1 Person und Text „Neue Lage in Syrien Faeser prüft Rückkehr geflüchteter Syrer 05.01.2025 03:18 Fast eine Syrer leben in Deutschland. Nach d Innen. eser den Schutzstatu DON'T chsel in Damaskus will bewerten lassen. PANIC or neu“
Denn derzeit ist vieles unklar: Liegen überhaupt schon belastbare Berichte vor, insbesondere des Auswärtigen Amtes und internationaler Organisationen, auf die sich die Annahme einer dauerhaften und stabilen Änderung der Lage stützen könnte, die die von der Genfer Flüchtlingskonvention geforderte „Rückkehr in Sicherheit und Würde“ erlauben könnte? Gerade die sich jüngst massiv verschärfende wirtschaftliche Situation deutet in eine andere Richtung. Hat das BAMF überhaupt die personellen Ressourcen, um eine Vielzahl an sog. Widerrufsverfahren in nennenswerter Zeit zu führen?
Momentan spricht viel dafür, dass Faesers Ankündigung eher mit Blick auf den Wahlkampf ausgesprochen worden sein könnte. Aus gegebenem Anlass dennoch einige Hinweise zum Widerrufsverfahren.
1. Ein Widerruf kommt normalerweise nicht überraschend. Ein Schreiben des BAMF kündigt die Überprüfung des Schutzstatus an. Damit gibt das BAMF auch Gelegenheit zur Stellungnahme – Betroffene können also dem BAMF die Gründe mitteilen warum sie sich weiter gefährdet sehen.
Da das BAMF zB beim Widerruf des subsidiären Schutzes auch prüfen muss, ob ggf. ein Abschiebungsverbot vorliegt, sollten in der Antwort an das Amt auch zB persönliche sog. Vulnerabilitäten mitgeteilt werden – dazu gehören körperliche und psychische Erkrankungen, Behinderungen, hohes Alter und andere belastende Faktoren, zB alleinerziehend zu sein.
Damit das Schreiben des BAMF mich erreichen kann, sollte dem BAMF meine aktuelle Adresse bekannt sein. Wer dann Post vom BAMF erhält, sollte sich dringend beraten lassen und dazu zB Kontakt zu seinem früheren Rechtsanwalt aus dem Asylverfahren aufnehmen.
2. Im Fall des tatsächlichen Widerrufs ergeht auch die Entscheidung stets schriftlich. Mündliche Ankündigungen etwa von Mitarbeitern der Ausländerbehörde sind idR nicht bindend, können aber Anlass sein, über meinen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob eine Entscheidung des BAMF bereits existiert, mir aber nicht zugestellt werden konnte, zB weil meine Adresse nicht bekannt war.
3. Gegen eine Widerrufsentscheidung kann Klage erhoben werden. Ob die Lage in Syrien sich tatsächlich durchgreifend verändert hat, unterliegt der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte. Betroffene sollten, wenn ein Widerruf vorliegt, auch dazu Beratung suchen und ihre bisherigen Rechtsanwälte kontaktieren.
4. Schon Ministerin Faeser weist darauf hin: Auch ein Widerruf des Schutzstatus führt nicht zwingend zum Verlust des Aufenthaltsrechts in Deutschland. Wer hier eingebürgert ist, behält den deutschen Pass und damit selbstverständlich das Recht, in Deutschland zu leben. Wer eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis hat einer Arbeit nachgeht, seinen Lebensunterhalt selbst verdient oder eine Ausbildung macht, wird idR ebenfalls bleiben dürfen. Das sind nur Beispiele – es gibt weitere Konstellationen. Gerade wenn man keine Arbeit oder Ausbildung hat, könnte es sich aber lohnen, sich darum zu bemühen, sofern die eigene Lebenssituation das zulässt.
Im Ganzen gibt die Ankündigung der Ministerin eher Anlass, die Situation weiter aufmerksam zu beobachten, als zur Unruhe.
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