Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB)
Seit dem 15.6.2023 beteiligen wir uns an der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) in Hamburg.
Gemäß § 12 a AsylG fördert der Bund eine behördenunabhängige, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung.
Wir sind Teil eines Netzwerkes Hamburger Beratungsstellen, die für diese Aufgabe gefördert werden.
Weitere Beratungsstellen, die in Hamburg eine AVB anbieten, finden Sie hier.
Im Rahmen der geförderten Kapazitäten bieten wir Asylsuchenden, deren Verfahren in Hamburg durchgeführt wird, eine unentgeltliche und ergebnisoffene Beratung zu folgenden Themen an:
- Ist eine Asylantragstellung sinnvoll?
- Ablauf des Asylverfahrens
- Rechte und Pflichten während des Asylverfahrens
- Regelungen zur Zuständigkeit für die Bearbeitung eines Asylantrags in der EU (sog. Dublin III-VO)
- Anhörungsvorbereitung, Besprechung der Niederschrift der Anhörung
- Unterstützung bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten
- Beratung zum Bescheid
- Beratung zu Rechtsmitteln
- Beratung zu Asylfolgeanträgen und in Widerrufsverfahren
Die Beratung erfolgt in vertraulichen Einzelgesprächen und falls erforderlich mit Unterstützung durch Sprachmittler*innen.
Sie ist bis zum rechts- bzw. bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens möglich.
Eine Vertretung in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird von diesem Projekt leider nicht umfasst.
Sie möchten sich von uns beraten lassen?
Dann nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Offene Sprechstunde, mittwochs, in der Zeit von 10 bis 14 Uhr, im fluchtpunkt, Eifflerstraße 3, 22769 Hamburg
oder schreiben Sie uns gerne eine E-Mail: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir außerhalb der offenen Sprechstunde nur nach vorheriger Terminvereinbarung beraten können.