#KeineKompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes

Als Teil eines Bündnisses von mehr als 50 Organisationen fordert fluchtpunkt die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf. Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es darf keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.

Zum vollständigen Appell geht es hier, für einen Auszug bitte weiterlesen:

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10 Jahre „Lampedusa in Hamburg“

Im Juni 2013 forderten um die 300 Männer aus verschiedenen afrikanischen Ländern in Hamburg: „We are here to stay!“. Italien hatte sie zuvor weitergeschickt gen Norden, Hamburg wollte sie wieder dorthin abschieben, doch dann passierte etwas ganz anderes in unserer Stadt – eine große Welle der Solidarität und Unterstützung entstand, vor allem in und um die St. Pauli Kirche herum.

Anlässlich des 10. Jahrestags hat „Hinz & Kunzt“ der Gruppe seine Titelgeschichte gewidmet und u.a. gibt es auch ein Interview mit unserer Rechtsberaterin Insa Graefe dort zu lesen: https://www.hinzundkunzt.de/der-kampf-war-so-erfolgreich-wie-keiner-zuvor/

Die St. Pauli Kirche feiert den 10. Jahrestag ebenfalls mit dem „Here to stay Festival“ am ersten Wochenende im Juni. Hier finden Sie das Programm: https://www.stpaulikirche.de/

Außerdem gibt es hier ein weiteres Interview mit Insa Graefe zu den Plänen der Bundesregierung, die Asylverfahren zukünftig bereits an den EU-Außengrenzen durchzuführen: https://www.hinzundkunzt.de/scharfe-kritik-aus-hamburg-an-faesers-asylplaenen/

 

 

Hilfen zur Beantragung von Aufenthalt nach §§ 104c, 25a und 25b AufenthG

Hier eine Auswahl von nützlichen Hinweisen und Checklisten um die Übersicht zu erleichtern.

Viel Erfolg!

2022_01_25_Hinweise von A25 zu § 104c AufenthG.DOCX

Anwendungshinweise_zum_Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz

Merkblatt_zum_Chancen-Aufenthalt

amt-m-m5-loyalitaetserklaerung

Diakonie_Checkliste____25b_AufenthG_-_Aufenthaltsgewaehrung_bei_nachhaltiger_Integration_Januar_2023

Diakonie_Checkliste____25a_AufenthG_-_Aufenthaltsgewaehrung_bei_gut_integrierten_Jugendlichen_und_jungen_Volljaehrigen_Januar_2023

2023_1_Diakonie_Checkliste_ChAR

Änderungen AufenthG vom 01.01.2023 durch Artikel 2 des Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

 

 

Weihnachtsspendenaktion der Diakonie Hamburg-West/Südholstein

Auch für uns sammelt das Diakonische Werk. Das haben wir leider auch nötig. Noch nie waren unsere Sprechstunden so voll und die Not unserer Klient*innen so groß, wie in diesem Jahr. Besonders minderjährige und schwersttraumatisierte Menschen leiden darunter, dass behördliche und gerichtliche Verfahren Monate oder Jahre dauern, aber ihnen selbst immer kürzere Fristen gesetzt werden. 1.080 geflüchtete Menschen haben in diesem Jahr erstmals unsere Rat gesucht, 822 Verfahren betreuen wir zurzeit. Dabei haben wir seit Dezember eine Dreiviertelstelle weniger, weil eine Förderung ausgelaufen ist. Also danke für den Aufruf!

https://diakonie-hhsh.de/spenden/

„Sehnsucht nach Frieden“ – online Adventskalender der Nordkirche

Sehr gerne möchten wir auf den online-Adventskalender der Nordkirche aufmerksam machen. „Sehnsucht nach Frieden“ ist das Thema der diesjährigen Grüße zum Advent, wie jedes Jahr in Form von Geschichten statt Schokolade. Den Kalender finden Sie hier:

https://www.flucht.adventskalender-nordkirche.de/

Vom 1. Dezember bis Weihnachten möchte er Sie und Euch begleiten mit 24 Geschichten, erzählt von Geflüchteten und Unterstützer:innen, die hier mit uns in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern leben. Die Erzählungen wollen nicht hinter ihren Türchen bleiben. Die Sehnsucht nach Frieden drängt nach außen, sie will verändern und leben. Diese Sehnsucht in unsicheren Zeiten möchten wir sichtbar machen – und zeigen, was alles dazugehört zu wirklichem Frieden: Nicht nur das Ruhen von Waffen, sondern Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit. Die Adventszeit lebt ja von Hoffnung darauf, manchmal aller Realität trotzend, oft gegen Widerstände.

 

Inobhutnahme darf nicht vor medizinischer Altersuntersuchung beendet werden

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat eine Kostenentscheidung genutzt um klarzustellen, dass eine bloße Inaugenscheinnahme nicht ausreicht, um die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden zu beenden. Gibt dieser an, minderjährig zu sein und steht nicht aufgrund von überprüfbaren Tatsachen fest, dass eine medizinische Altersuntersuchung zu dem Ergebnis kommen wird, dass bereits eine Volljährigkeit vorliegt, muss die Inobhutnahme fortgesetzt werden, bis die Altersuntersuchung erfolgt ist. Aufgrund der Überfüllung des Kinder- und Jugendnotdienstes waren in den letzten Monaten zahlreiche Minderjährige nach Inaugenscheinnahme volljährig geschätzt und in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene verbracht worden, obwohl sie gegen die Altersschätzung Widerspruch erhoben haben. Das Verwaltungsgericht hat nun sehr deutlich gemacht, dass im Zweifelfall der besondere Minderjährigenschutz zur Inobhutnahme verpflichtet, bis eine Altersuntersuchung hinreichende Klarheit über das Lebensalter erbracht hat.

VG Hamburg, Beschluss v. 18.11.2022, 13 E 4261/22: VG_Inobhut_geschw

 

Aufnahmeprogramm Afghanistan

Seit Bekanntwerden des von der Bunderegierung geplanten Aufnahmeprogramms für besonders gefährdete Afghan*innen erreichen uns zahlreiche Anfragen von Betroffenen in Afghanistan oder von besorgten Angehörigen hier. Wir wünschten sehr wir könnten helfen, aber dazu haben wir keine Möglichkeit.

Soweit uns bekannt ist das Programm noch nicht angelaufen. Es soll eine zentrale Koordinierungsstelle geschaffen werden, die dann die Stellen und Einrichtungen bestimmen wird, die die Schutzgesuche aufnehmen sollen. Wir hoffen sehr, dass das wirklich bald geschieht.

Auf der gemeinsamen Homepage des Bundesministeriums für Inneres und des Auswärtigen Amtes für das Programm werden die Stellen bekannt gemacht werden, sobald sie eingerichtet wurden.

 

Since the admission program planned by the government for particularly vulnerable Afghans was launched, we have received numerous inquiries from persons concerned in Afghanistan and their relatives here. We wish we could help, but we don’t have any means to do so.

As far as we know, the program has not started yet. A central coordination office is to be created. It will identify the institutions which should receive the applications for protection. We hope very much that this will happen really soon.

The organisations will be announced on the joint website of the Federal Ministry of the Interior and the Federal Foreign Office for the program:Homepages des Bundes:

Homepage des Bundes

Ein verstörender Referent*innenentwurf:

Die Ampel plant, den gerichtlichen Rechtsschutz für Asylsuchende massiv zu beschränken

Wer infolge eines Asylverfahrens Schutz in Deutschland zugesprochen bekommen will, muss an Leib, Leben oder Freiheit bedroht sein – entweder durch individuelle Verfolgung (Flüchtlingsschutz), weil Folter oder Todesstrafe droht (subsidiärer Schutz) oder weil die Person in Folge eines Bürgerkrieges (subsidiärer Schutz) oder aus anderen Gründen (nationale Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG) an Leib und Leben bedroht ist. Es geht also um elementare Schutzgüter und eine fehlerhafte Ablehnung des Asylantrags hat für die Betroffenen im wahrsten Sinne des Wortes existenzielle Folgen. Angesichts dessen ist bereits die bestehende besondere Ausgestaltung des Asylgerichtsverfahrens bedenklich und der Tragweite der Entscheidung unangemessen: Einzelrichter*innen statt Kammerentscheidungen, verkürzte Rechtsmittelfristen von einer bzw. zwei Wochen, hohe Hürden in Eilrechtsschutzverfahren und vor allem der Ausschluss des Grundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, wenn es um die Zulassung der Berufung geht, stellen bereits heute Modifizierungen des sonst üblichen Verwaltungsrechtswegs dar, die zum Ausdruck bringen, dass es der Gesetzgeber für hinnehmbar hält, dass auch falsche Entscheidungen Bestand haben und im Zweifel vollzogen werden, wenn es der Entlastung der Gerichtsbarkeit dient. Oder anders: Es ist einfacher wegen einer verweigerten Baugenehmigung für eine Gartenlaube eine fehlerhafte Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor dem Oberverwaltungsgericht anzufechten, als in Fragen des elemtaren Menschenrechtsschutzes im Rahmen der Asylverfahren.

Entwurf_BMI

Stellungnahme ProAsyl

PM DAV und BRAK

 

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