Zwei Schulungsangebote: Update zum „Rückführungsverschlimmerungsgesetz“

Das beschönigend „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ getaufte Regelwerk ist am 27.2.2024 in Kraft getreten. Es bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen, die insbesondere das  Aufenthalts-, das Asyl- und das Asylbewerberleistungsgesetz betreffen. Die damit verbundenen erheblichen Einschnitte in Grundrechte und Verfahrensrechte von Geflüchteten und geduldeten  Menschen rechtfertigen eher die Bezeichnung als „Rückführungsverschlimmerungsgesetz“. Unter anderem wurden die Bestimmungen für das Betreten von Sammelunterkünften im Zuge einer Abschiebung, die Vorschriften zur Abschiebungshaft und die Befugnis zum Auslesen von Datenträgern verschärft. Der Rechtsschutz in gerichtlichen Eilverfahren wird eingeschränkt, die Strafbarkeit der unerlaubten Einreise und der Unterstützung dabei wird ausgeweitet.

Manche Regelungen bringen auch Verbesserungen; so muss etwa vor Erlass einer Abschiebungsandrohung in  Zukunft eine umfassendere Prüfung erfolgen, in Abschiebungshaft gibt es künftig das Recht auf eine anwaltliche Beiordnung, und die mit dem „Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0“ eingeführte Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung für bislang Geduldete wird praxistauglicher.

„fluchtpunkt“ bietet zu den Änderungen kurzfristig zwei Online-Schulungen an. Wir möchten einen ersten Überblick über die umfangreichen Änderungen geben und den Austausch dazu erleichtern.

Die erste Veranstaltung am Donnerstag, 4. April 2024, 15:30 – 19:00 Uhr richtet sich im  Schwerpunkt an Rechtsanwält:innen und vergleichbar tätige Rechtsberater:innen. Im Mittelpunkt stehen Änderungen, die die rechtliche Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten betreffen. Teilnehmende erhalten auf Wunsch eine Bestätigung gem. § 15 FAO (drei Zeitstunden). Teilnahmebeitrag: 100,00 Euro.

Die zweite Veranstaltung am Donnerstag, 18. April 2024, 15:30 – 18:30  Uhr richtet sich im Schwerpunkt an Asylverfahrensberater:innen und Sozialarbeitende. Hier soll es vor allem um Änderungen für die Beratungspraxis gehen. Teilnahmebeitrag: 50,00 Euro.

Referent beider Veranstaltungen ist unser Kollege Heiko Habbe, Rechtsberater, zugelassener Rechtsanwalt und Dozent an der Universität Hamburg. Er gibt seit über 15 Jahren Fortbildungen im migrationsrechtlichen und migrationssozialrechtlichen Bereich.

Teilnahmebedingungen und Anmeldung: Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung am 4. April 2024 bis zum 27. März 2024, für  die Veranstaltung am 18. April 2024 bis zum 5. April 2024 unter der E-Mail-Adresse fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de an. Bei Anmeldung benötigen wir eine gültige Postanschrift für Rechnung und  Teilnahmebescheinigung. Nach Bestätigung der Anmeldung und Zusendung der Rechnung durch uns bitten wir um umgehende Überweisung des Teilnahmebeitrags. Sie erhalten dann den  Link zur Online-Teilnahme. Für beide Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmendenzahl von jeweils 10 Personen und eine Höchstteilnehmendenzahl von 40 Personen. Bei höherem Interesse  werden wir ggf. einen Wiederholungstermin anbieten. Im Fall von Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen behalten wir uns eine Absage und das Angebot eines Nachholtermins  vor.

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