An Mukoviszidose erkranktes Kind aus Mazedonien erhält zumindest vorläufig Abschiebungsschutz

Nachdem ein bereits im Februar 2016 gestellter Eilantrag (Az.: 16 AE 6721/15) auf Schutz vor Abschiebung bis zur Entscheidung ueber die anhaengige Klage abgelehnt wurde, hatte der erneute Eilantrag vom 05.04.2017 (Az.: 21 AE 4171/17) Erfolg.

Denn die neue Berichtslage, unter anderem des Auswaertigen Amtes, beschreibt das mazedonische Gesundheitssystem als marode. Weiter verweist das Gericht darauf, dass Krankenhaeuser und deren Einrichtungen ‚ueberaltert, verdreckt und defekt‘ seien. Die hygienischen Zustaende in den medizinischen Einrichtungen seien mangelhaft, allein im Zeitraum Mai/Juni 2016 seien 80 Babys unmittelbar nach der Geburt aufgrund dieser Missstaende gestorben. Aufgrund der Infektanfaelligkeit des Antragstellers sind die hygienischen Bedingungen aber von aeusserster Wichtigkeit.

Hinzu kommt, dass Mukoviszidose in Mazedonien von der Liste seltener Krankheiten genommen wurde, weshalb die monatliche Unterstuetzung i.H.v. 70 Euro vom Staat gestrichen wurde. Auch Medikamente, medizinische Versorgungsgueter sowie Inhaliergeraete und Physiotherapie sind in Mazedonien von den Patienten selbst zu zahlen. Die unzureichende medizinische Behandlung in Mazedonien zeigt sich auch in der durchschnittlichen Lebenserwartung von Patienten mit Mukoviszidose: betraegt diese im europaeischen Durchschnitt 30 Jahre, liegt sie in Mazedonien bei nur 12 Jahren.

Es bleibt nun die – hoffentlich positive – Entscheidung im Klageverfahren abzuwarten und zu wuenschen, dass der kleine Patient sich stabilisiert und von Infekten verschont bleibt.

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