Seit einiger Zeit erlaesst die Zentrale Auslaenderbehoerde Hamburg Bescheide, wonach Gefluechtete, die der Dublin-Verordnung unterliegen, ihre Unterkunftszimmer nachts (zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) grundsaetzlich nicht verlassen duerften.
Diese Bescheide sind rechtswidrig. Es fehlt an einer Rechtsgrundlage, auf die die Auslaenderbehoerde diese Massnahme stuetzen koennte.
Ausserdem bedeutet die Anordnung eine Verletzung der Grundrechte der Betroffenen. Dementsprechend hat auch das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 29.05.2017 (Az. 19 E 5351/17) festgestellt, dass sich der Bescheid bei der ‚im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmenden rechtlichen Pruefung als rechtswidrig erweist‘.
Trotz der eindeutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, erlaesst die Auslaenderbehoerde weiterhin diese Bescheide.
Sollten Sie oder eine Bekannte/ein Bekannter einen entsprechenden Bescheid erhalten, liesse sich hiergegen im Wege des Widerspruchs bei der Behoerde, verbunden mit einem Antrag beim Verwaltungsgericht, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen, vorgehen.