Beabsichtigt die Ausländerbehörde, palästinensische Volkszugehörige aus dem Gazastreifen nach Ägypten abzuschieben?

So scheint es zumindest, denn zuletzt wandte sich eine gut integrierte Familie, die aus dem Gazastreifen stammt und ueber entsprechende Dokumente verfuegt, hilfesuchend an uns und berichtete, die Hamburger Auslaenderbehoerde habe so etwas angedeutet. Da weder aktuelle Erkenntnismittel zur Moeglichkeit der freiwilligen Ausreise noch zur Abschiebung in den Gazastreifen existieren, hat das Verwaltungsgericht Hamburg im laufenden Klageverfahren der Eltern und des aeltesten Kindes einen Beweisbeschluss erlassen, der hierzu Aufschluss geben soll.

Als dann aber auch noch der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis fuer das juengste Kind abgelehnt wurde und damit aus Sicht der Auslaenderbehoerde der Weg frei waere, die Familie ohne vorherige Ankuendigung abzuholen und in ein Land – wie beispielsweise Aegypten – abzuschieben, zu dem die Familie keinen Anknuepfungspunkt und auch keinen gesicherten Aufenthaltsstatus hat, war Eilrechtsschutzantrag geboten.

Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht stattgegeben. Es wurde der Auslaenderbehoerde einstweilig untersagt, aufenthaltsbeendende Massnahmen durchzufuehren, da die Beantwortung des Beweisbeschlusses im Parallelverfahren der Eltern abgewartet werden muesse. Andernfalls sei zu befuerchten, dass der minderjaehrigen Antragstellerin bei einer Verbringung – mit ihren Eltern – in ein an Israel und/oder den Gazastreifen angrenzenden Staat ohne hinreichend sichergestellte Weiterreise in den Gazastreifen drohe, in schwer zumutbare Lebensumstaende zu geraten und Einbussen in ihrer Entwicklung zu erleiden, die schwerlich rueckgaengig zu machen waeren.

So kann nun in Ruhe die Antwort auf die mit Beweisbeschluss gestellten Fragen und die muendliche Verhandlung abgewartet werden.

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