Bundesverfassungsgericht stoppt rechtswidrige Praxis der Verwaltungsgerichte und stärkt Rechte der Geflüchteten

In vielen Faellen schuetzt eine eingereichte Klage nicht vor einer Abschiebung. In diesen Konstellationen muss regelmaessig ein Eilantrag am Verwaltungsgericht gestellt werden, um den Verbleib der gefluechteten Menschen bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens in Deutschland zu gewaehrleisten.

Bisher war es gaengige Praxis, dass die VerwaltungsrichterInnen diese Antraege als unzulaessig ablehnten, wenn die Auslaenderbehoerden angaben, dass sie ‚gerade keine Abschiebung planen wuerden.‘ Problematisch war, dass niemandem klar war, was ‚gerade‘ bedeuten soll: Heute? Diese Woche? Diesen Monat? Und das noch viel groessere Problem war, dass die Auslaenderbehoerden auch nicht verpflichtet waren mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt nun doch die Abschiebung vorbereitet wurde.

Dies hatte zur Folge, dass die gefluechteten Menschen oder ihre AnwaeltInnen theoretisch fortlaufende Eilantraege haetten stellen muessen, um den Verbleib waehrend des Klageverfahrens zu gewaehrleisten. Auf Kosten der gefluechteten Menschen.

Genau dies hat nun das Bundesverfassungsgericht erkannt und in einem Verfahren im Rahmen einer einstweiligen Anordnung diese Praxis gestoppt (AZ: 2 BvR 809/17, 11.04.17). Es fuehrt aus:

‚Die Begruendung, es fehle am Rechtsschutzbeduerfnis, weil nach der Mitteilung der Auslaenderbehoerde eine Abschiebung nicht unmittelbar bevorstehe, erscheine grob unbillig und fuehre im Ergebnis dazu, dass Antraege nach Paragraph 123 VwGO fortlaufend wiederholt gestellt werden muessten, da der Abschiebungstermin gemaess Paragraph 59 Abs. 1 Satz 8 AufenthG nicht mehr angekuendigt werde; andernfalls bleibe es dem Zufall ueberlassen, ob ueberhaupt rechtzeitig vor einer Abschiebung vorlaeufiger Rechtsschutz erlangt werden koenne. Unter Hinweis auf eine unzulaessige Vorwegnahme der Hauptsache verwehre das Verwaltungsgericht zudem jede Moeglichkeit, gegen eine Abschiebung vorlaeufigen Rechtsschutz zu erhalten. Damit werde jeglicher vorlaeufige Rechtsschutz vereitelt.‘

Eine gute Nachricht fuer die Rechte aller Gefluechteten!

Anordnung (PDF)

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