In vielen Faellen schuetzt eine eingereichte Klage nicht vor einer Abschiebung. In diesen Konstellationen muss regelmaessig ein Eilantrag am Verwaltungsgericht gestellt werden, um den Verbleib der gefluechteten Menschen bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens in Deutschland zu gewaehrleisten.
Bisher war es gaengige Praxis, dass die VerwaltungsrichterInnen diese Antraege als unzulaessig ablehnten, wenn die Auslaenderbehoerden angaben, dass sie ‚gerade keine Abschiebung planen wuerden.‘ Problematisch war, dass niemandem klar war, was ‚gerade‘ bedeuten soll: Heute? Diese Woche? Diesen Monat? Und das noch viel groessere Problem war, dass die Auslaenderbehoerden auch nicht verpflichtet waren mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt nun doch die Abschiebung vorbereitet wurde. weiterlesen