Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem unserer tschetschenischen Klienten Flüchtlingsschutz gewährt… den er eigentlich bereits durch das Bundesamt hätte bekommen müssen. Denn schon dort hatte er kohärent und widerspruchsfrei über die Ereignisse in Tschetschenien berichtet. Der Richter führt in seiner Entscheidung aus, dass die Schilderungen des Klägers gegenüber dem Bundesamt von beeindruckender Klarheit und Detailliertheit waren. Trotzdem hat das Bundesamt diese als unglaubhaft abgetan und seinen Antrag abgelehnt.
Das Gericht hat diese Entscheidung nun korrigiert. Es hat den Kläger in der mündlichen Verhandlung als höchst authentisch erlebt. Nach all den schrecklichen Dingen, die unser Klient erleben musste, hat er endlich den Schutz bekommen, der ihm zusteht. Wenn wir nicht für ihn geklagt hätten, wäre ihm dies versagt geblieben. Nur ein Beispiel dafür, dass es nicht etwa die AnwältInnen sind, die zu der großen Zahl von Fällen führen, die gerichtlich überprüft werden müssen, sondern die mangelnde Qualität der Bundesamt-Entscheidungen. Die fehlende Sorgfalt des Bundesamt und die immer stärkere Beschleunigung des Verfahrens führen immer häufiger zu rechtswidrigen Entscheidungen. Mehr denn je bedarf es einer engagierten Vertretung, um die Rechte der Betroffenen zu wahren.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts können Sie hier lesen.