Rückblick – Was uns 2018 beschäftigt hat

Im vergangenen Jahr war unsere Arbeit natürlich stark mit der politischen Diskussion über die Flüchtlingshilfe verknüpft. Von bestimmten Teilen des politischen Spektrums wurde ihr eine menschenrechtliche Motivation abgesprochen und eine egoistische und gesellschaftsgefährdende Einstellung zugeschrieben (Stichwort „Abschiebungsverhinderungsindustrie“). Die Diskussion über unsere Hilfe für die Schutzbedürftigen ist nicht neu, hat jedoch eine neue Schärfe erreicht. Dass fast alle Parteien und ein großer Teil der Medien sich nur mehr für die Wählerschaft der AFD zu interessieren scheinen, hat einen hohen Preis. Vor allem für die bedrängten und verfolgten Menschen, die in Europa auf Sicherheit und Achtung ihrer Würde hofften. Und obwohl wir erleichtert waren über die starken Bewegungen gegen Fremdenfeindlichkeit und besonders für die Seenotrettung, spürten wir, wie die Unterstützung des Umfeldes in materieller und ideeller Hinsicht rapide abgenommen hat. Während die Vorjahre noch von einer Welle der Unterstützung und Solidarität getragen waren, haben sich plötzlich viele Träger, Förderstiftungen und Einzelpersonen von der Flüchtlingshilfe abgewandt.


Eine weitere negative Auswirkung des gesellschaftlichen Klimas erlebten wir beim Thema Kirchenasyl. Als kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge stehen wir den Kirchengemeinden beim Thema Kirchenasyl zur Seite. Auf Druck der Innenminister in Bund und Ländern wurde das Kirchenasyl stark erschwert. Es müssen nun kurze Fristen im Konsultationsverfahren mit dem Bundesamt eingehalten werden, sonst zählt das Kirchenasyl künftig als ein Untertauchen im Sinne der Dublin-Verordnung. Fachärztliche Gutachten müssen innerhalb von vier Wochen vorliegen. Dass man mancherorts in dieser Zeit nicht einmal einen Termin bei einem Facharzt erhält findet keine Berücksichtigung. Die Bereitschaft des Bundesamtes im sog. Dossierverfahren einen Härtefall festzustellen ist gleichzeitig deutlich gesunken. Selbst in Fällen von Menschenhandel und Zwangsprostitution konnte das BAMF zuletzt keine besondere Härte mehr erkennen.

Neben den erschwerten Verfahren mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge waren die behördlichen und gerichtlichen Verfahren unübersichtlich, rechtlich kompliziert und in weiten Teilen ungeklärt. Eine einheitliche Praxis des Bundesamtes war nicht zu erkennen. Wie schon in 2017 wurde die Rechtshilfe von einer Welle gesetzlicher Verschärfungen überrollt. In kurzen Zeitabständen mussten wir uns immer wieder auf eine neue Rechtslage und Verwaltungspraxis einstellen.

Ebenfalls ein Thema blieb die Situation der Menschen aus Afghanistan. Auch wenn die Abschiebungszahlen bisher gering waren und in Hamburg einen überschaubaren Personenkreis betrafen, war die Verunsicherung bei den Geflüchteten sehr hoch. Der Dauerzustand eigentlich ausreisepflichtig zu sein führt zu starken psychischen Belastungen und behindert die Integration.
In einigen Gerichtsverfahren, die sich mit der Frage befassten, wie sicher die Verhältnisse in Afghanistan bzw. Kabul wirklich sind, konnten wir positive Entscheidungen erreichen und so bundesweit an einer differenzierten Betrachtung der Sicherheitslage mitwirken.

Insgesamt mussten wir feststellen, dass die Anerkennungsquoten der Hauptherkunftsländer immer weiter nach unten korrigiert wurden, obwohl dies mit den tatsächlichen Gegebenheiten in diesen Ländern überhaupt nicht im Einklang steht. Einer seltsam verdrehten Logik folgend hat die Politik entschieden, auch Asylanträge aus Ländern mit katastrophaler Sicherheitslage als unbegründet zu betrachten. Die „Stammtische“ wird das kaum befrieden, denn in der Folge steigt die Zahl der Ausreispflichtigen und damit der Druck auf die Behörden, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Opfer dieses Drucks sind in der Regel nicht jene, deren Fluchtgründe am wenigsten nachvollziehbar sind oder deren Integration am wenigsten gelingt. Es sind immer die Menschen, die man am einfachsten abschieben kann: Familien aus Länder des sogenannten Westbalkan. Die Länder gelten als sicher, die Anerkennungsquoten liegen bei nahe Null und Papiere sind kein Problem. Also werden jede Nacht Familien mit Kindern aus den Betten gerissen und abgeführt. Ganz gleich, wie lange sie hier leben und ohne Rücksicht darauf, was kleinen Kindern oder Schwerkranken bei der Rückkehr droht.

Wir sahen immer wieder Erwachsene und Kinder denen durch die Abschiebung in sog. sichere Herkunftsländer tatsächlich schwere Verletzungen der Menschenrechte drohten. So vertraten wir weiterhin Menschen aus diesen Ländern. Denn ohne uns sind sie von einer Rechtsberatung weitgehend ausgeschlossen. Nur sehr wenige Anwaltskanzleien übernehmen noch Klienten aus diesen Ländern und die Klienten könnten sie auch nicht bezahlen.

Durch eine gründliche Recherche der jeweiligen Verhältnisse im Herkunftsland und einer genauen Herausarbeitung der Fluchtgründe sowie medizinischer Diagnostik war unsere Erfolgsquote bei Menschen aus diesen Ländern sehr hoch. Wir konnten mehrere gerichtliche Urteile und Beschlüsse erreichen, die wiederum für andere Verfahren hilfreich sein können und Mut machen, auch bei einer schwierigen Rechtslage nicht aufzugeben.

Weitere Themen, die uns beschäftigten, sind sogenannte Stubenarrestverfügungen, wonach sich Geflüchtete jede Nacht ab 22:00 vollzählig im Zimmer ihrer Unterkunft für eine Abschiebung zur Verfügung halten müssen. Besonders für Familien mit Kindern sind diese Verfügungen sehr belastend. Oft schlafen sie wochenlang mit gepackten Taschen neben dem Bett. Hier konnten wir in mehreren Fällen eine gerichtliche Korrektur bewirken, aber die Praxis besteht fort. Und wir werden nicht nachlassen sie anzufechten, denn aus den Unterkünften wird uns berichtet, dass immer häufiger Rettungswagen wegen Suizidversuchen gerufen werden müssen.

Neben sinkenden Anerkennungszahlen häuften sich Fälle in die Beratung, wo es um eine Über-prüfung bzw. möglichen Widerruf der Flüchtlingsanerkennung geht. Dahingehend wurden aktuell neue Gesetze beschlossen, so dass wir davon ausgehen müssen, dass sich dieser Trend im kommenden Jahr verstärken wird.

Zum Jahresende hin erlebten wir, wie mit dem Rückgang der Flüchtlingszahlen auch ein Rechteabbau einherging was das Thema Unterbringung betrifft. Schutzunterkünfte für Frauen, Schwerstkranke oder Behinderte wurden geschlossen und ohne ihm diesen Namen zu geben hat Hamburger seine zentrale Erstaufnahme faktisch in ein sogenanntes Ankerzentrum verwandelt. Das bedeutet, dass bestimmte Flüchtlingsgruppen dauerhaft dort untergebracht werden und nicht mehr auf Folgeunterkünfte verteilt werden sollen. Große Sorge bereiteten uns dabei die besonders Schutzbedürftigen wie psychisch Kranke oder Folteropfer, die durch diese Unterbringungsform isoliert werden.

Wir werden auch in 2019 noch immer gern und mit Energie für die Wahrung rechtstaatlicher Standards und menschlicher Werte arbeiten. Eine ganze Kette gewonnener Verfahren und Schutzgewährungen für unsere Klienten stützt unsere Zuversicht. Die vielen Erfolge zeigen uns, dass unsere Arbeit nicht wirkungslos geworden ist, sondern im Gegenteil vielleicht nie wichtiger war.

Allerdings ist angesichts der schwächer gewordenen Unterstützung auch Ihre Hilfe für uns wich-tiger denn je. Bleiben Sie uns und den Menschen die uns anvertraut sind gewogen und blicken Sie weiter aufrecht und mit Zuversicht in die Fratze der Stammtischmoral.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachstage und Gottes Segen für ein glückliches gesundes Jahr 2019!

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