Hamburg missachtet weiter Grundrecht auf geschützte Wohnung

In Berlin ordnet die Sozialsenatorin an: Keine polizeiliche Durchsuchung von Flüchtlingsheimen mehr ohne Gerichtsbeschluss. In Hamburg haben wir ein Urteil des Verwaltungsgerichts erstritten, das genau dies ebenfalls besagt. Doch die Ausländerbehörde hat angekündigt, sich nicht an den RichterInnenspruch zu halten, und Rechtsmittel eingelegt. Wo bleibt der Respekt vor Art. 13 GG, und wo bleiben die Sozialsenatorin und der grüne Koalitionspartner?

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