Kirchenasyl verlängert nicht die Dublin-Überstellungsfrist

Seit 2018 war es heftig umstritten, nun gibt es eine gute Nachricht: Dass eine Kirchengemeinde einer*m Geflüchteten Kirchenasyl gewährt, führt in Dublin-Verfahren nicht zu einer Verlängerung der Frist für die Abschiebung in den anderen EU-Staat auf 18 Monate.

Das BAMF hatte bereits im Januar angekündigt, diese Praxis aufzugeben. Damit griff es offenbar einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vor. Das Gericht hat mit Urteil vom 26.1.2021 entschieden (Az. 1 C 42.20): Ein offenes, also den Behörden bekanntgegebenes Kirchenasyl zählt nicht als „Flüchtigsein“ bzw. Untertauchen und rechtfertigt deshalb nicht die Verlängerung der Frist. weiterlesen

Unser neues Projekt: on your side – Asylrechtsberatung für Asylsuchende

Gefördert durch Mittel der Europäischen Union führen wir im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.09.2022 das Projekt

on your side – Asylrechtsberatung für Asylsuchende

durch.

Asylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung oder einem Ankunftsnachweis, deren Asylverfahren in Hamburg durchgeführt wird, bieten wir im Rahmen dieses Projektes eine unentgeltliche Beratung zu ihrem Asylverfahren an. Das Angebot umfasst Beratungsgespräche mit Sprachmittler*innen, eine individuelle Vorbereitung auf die Asylanhörung, die Begleitung zur Anhörung, Unterstützung im Kontakt mit Ärzt*innen und anderen Beratungsstellen und Hilfestellung beim Kontakt mit Behörden.

Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. Wir vereinbaren dann kurzfristig einen Termin. Die Terminvereinbarung ist nur auf Deutsch oder Englisch möglich. Bitte suchen Sie sich hierfür ggf. Unterstützung.

Die Beratungsgespräche finden mit Sprachmittler*innen statt.

Tel.: 040 – 43250080

E-Mail: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de

Die Beratungsgespräche finden in den Räumlichkeiten des Projekts on your side statt:

fluchtpunkt – on your side
Eifflerstraße 3 (EG)
22769 Hamburg

Hinweis: Die Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst angeboten wird, wollen und dürfen wir nicht ersetzen. Wir raten dringend, dieses Angebot ebenfalls wahrzunehmen!

Sie haben Interesse als (vergütete) Sprachmittler*in oder ehrenamtliche Begleitung im Projekt tätig zu sein? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Dolmetscher*innen gesucht

Für unser neues Projekt „on your side – individuelle Asylrechtsberatung für Asylsuchende“, welches vom AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU) gefördert wird, suchen wir Dolmetscher*innen auf Honorarbasis.

on your side richtet sich vor allem an Asylsuchende, die gerade erst Asyl beantragt haben. In dieser frühen Phase des Verfahrens bieten wir asylrechtliche Beratung und eine individuelle Anhörungsvorbereitung an. Für die dafür notwendigen Vorgespräche, die Anhörungsvorbereitung selber und eventuell notwendige Gespräche mit unserer Psychologin benötigen wir Sprachmittler*innen für die folgenden Sprachen:

• Dari
• Arabisch
• Kurdisch (Sorani und Kurmanci)
• Albanisch
• Farsi
• Russisch
• Tigrinya
• Somalisch
• Türkisch
• Serbokroatisch/Bosnisch
• Mazedonisch

Das Honorar beträgt 35,- Euro/Stunde + einmalig 35,- Euro für An- und Abfahrt.

Bei Interesse melden Sie sich gerne per E-Mail bei uns: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de

Interesse an ehrenamtlicher Mitarbeit?

Für unser neues Projekt „on your side – individuelle Asylrechtsberatung für Asylsuchende“, welches vom AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU) gefördert wird, suchen wir Menschen, die im Rahmen dieses Projektes Klient*innen zu deren Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder auch zu Ärzt*Innen, anderen Beratungsstellen oder zu uns begleiten.

on your side richtet sich vor allem an Asylsuchende, die gerade erst Asyl beantragt haben. In dieser frühen Phase des Verfahrens bieten wir asylrechtliche Beratung und eine individuelle Anhörungsvorbereitung an. Außerdem sollen die Asylsuchenden zu ihrer Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge begleitet werden.

Für dieses Projekt suchen wir zur Unterstützung ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die bereit sind, die Asylsuchenden in den Fällen, in denen es notwendig ist, zu begleiten. Dabei kann es sich um Termine bei uns, bei Ärzt*innen oder anderen Beratungsstellen handeln, aber auch um die Anhörung gemäß § 25 AsylG, die eine sehr wichtige Funktion im Asylverfahren einnimmt.

Für diese Aufgabe werden Sie von den Projektmitarbeiter*innen geschult. Während der Projektlaufzeit (1.1.2021 bis 30.9.2022) soll außerdem ein regelmäßiger Austausch der Ehrenamtlichen mit den Projektmitarbeiter*innen erfolgen. Im Rahmen des Projekts haben wir überdies die Möglichkeit, eine symbolische Aufwandsentschädigung in den steuerrechtlichen Grenzen (max. 720 € im Kalenderjahr) zu gewähren.Wir wünschen uns Menschen, die über einen offenen und sensiblen Umgang mit belasteten Menschen sowie interkulturelle Kompetenz verfügen. Englischkenntnisse sind erwünscht. Die Begleitungen werden wochentags stattfinden, voraussichtlich überwiegend vormittags.

Haben Sie Interesse? Wir freuen uns auf Ihre E-Mail an: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de bis zum 27.01.2021

BAMF hebt Sanktionen gegen Kirchenasyl auf

Endlich: Das BAMF rückt davon ab, Kirchenasyl in Dublin-Verfahren als „Flüchtigsein“ einzustufen und die Überstellungsfrist auf 18 Monate zu verlängern. Es waren zuletzt wohl zu viele Gerichte, die dem widersprochen hatten, und auch der EuGH hatte strengere Kriterien angelegt.
Der nächste Rechtsstreit könnte sich allerdings schon abzeichnen. Im Zuge der Corona-Krise war das BAMF dazu übergegangen, wegen der geschlossenen Grenzen in Europa flächendeckend den Vollzug der Überstellung auszusetzen. So, meint das Amt, lasse sich die Frist gänzlich stoppen und nach Bedarf neu starten. Obwohl auch dieser Ansatz juristisch höchst umstritten ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies nun die nächste Reaktion in Kirchenasylfällen wird. Allerdings kommt die Vollzugsaussetzung nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls da nicht in Frage, wo keine Klage gegen den ablehnenden Dublin-Bescheid anhängig ist. Wir werden das aufmerksam beobachten.
„Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche begrüßt die Entscheidung des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nicht mehr von 6 auf 18 Monate zu verlängert. Kirchenasyl-Netzwerke und Kirchen hatten diese Praxis scharf kritisiert. Zwar sieht die Dublin III-Verordnung die Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist vor, wenn Menschen flüchtig sind – im Gegensatz dazu ist der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl den Behörden jedoch stets bekannt. „Die Anwendung der Verlängerungsregelung haben wir deshalb von Anfang an für rechtswidrig gehalten“ sagte Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG.“

a most wanted man

Im April 2007 klingelte bei Anne Harms das Mobiltelefon: „Guten Tag, mein Name ist David Cornwell. Sie kennen mich vielleicht eher als John LeCarré…“

Für seinen 21. Roman, „A most wanted man“ (Deutsch: „Marionetten“), dessen eine Hauptfigur ein tschetschenischer Geflüchteter ist, bat er fluchtpunkt um Beratung. Und so kam es, dass nicht nur die beiden Hauptfiguren, Issa Karpow und der Banker Tommy Brue auf reale Vorbilder zurückgehen, sondern auch die Menschenrechtsanwältin Annabel Richter und die Flüchtlingshilfeorganisation „Fluchthafen“ Ähnlichkeiten mit fluchtpunkt und der einen oder anderen fahrradfahrenden Kollegin von damals aufweisen :).

David Cornwell erlaubte uns, am Werden des Buches teilzuhaben und auch bei den darauf folgenden Dreharbeiten für den gleichnamigen Film hatten wir ihn, Rachel McAdams, die die Annabell Richter spielte, und Regisseur Anton Corbijn ein paar Mal zu Gast in unseren Räumen für Gespräche über unsere Arbeit.

Wie sahen David Cornwell wann immer er nach Hamburg kam. Wenn er von den Menschen erzählte, die er bei Recherchen für seine Bücher kennengelernt hatte, zeigte sich ein besonderer Wesenszug: Er interessierte sich aufrichtig für alle, denen er begegnete. Und er war sicher einer der freundlichsten Menschen, denen wir begegnet sind. Am 12. Dezember ist John LeCarré im Alter von 89 Jahren gestorben.

Unsere Welt ist nun bisschen kleiner. Farewell David.

In diesem Video erzählt John LeCarré über sein Buch, ab Minute 4‘20“ ist geht es auch um fluchtpunkt.

 

Arbeitshilfe für Dublin-Verfahren

Während des Lockdown im Frühjahr hat das BAMF in Dublin-Verfahren flächendeckend den Vollzug ausgesetzt nach § 80 Abs. 4 VwGO. Das entspricht der Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Gericht. Ab Mai wurden diese Aussetzungen widerrufen. Das BAMF beruft sich nun darauf, dass durch die zwischenzeitliche Aussetzung die Überstellungsfristen unterbrochen seien, also neue sechs Monate zur Abschiebung zur Verfügung stünden. Betroffene sind dadurch genötigt, vor Gericht zu gehen, um die Prüfung ihres Asylantrags in Deutschland zu erreichen, wenn die Überstellungsfrist abgelaufen ist. Dafür stellen wir hier eine Arbeitshilfe zur Verfügung. weiterlesen

Landesaufnahmeprogramm für Syrer verlängert

Eine gute Nachricht für die Familien syrischer Geflüchteter in Hamburg: Mit Verfügung vom 4.11.2020 hat die Stadt das Landesaufnahmeprogramm für ihre Angehörigen um ein weiteres Jahr verlängert bis Ende November 2021.

Damit können die Verwandten auch weiterhin ein Visum für den Aufenthalt in Deutschland erhalten, wenn sie sich zuvor in Syrien, einem Anrainerstaat oder in Ägypten aufgehalten haben und wenn ihr Lebensunterhalt – aus eigenen Mitteln oder z. B. durch eine Verpflichtungserklärung – gesichert ist. Begünstigt werden können Ehegatten und Verwandte ersten bzw. zweiten Grades (also Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern, Geschwister) sowie deren minderjährige Kinder. Nachzulesen ist dies im Merkblatt aus dem Jahr 2018

 

Ankunftzentrum unter Quarantäne – was nun?

Update: Mit Stand vom 13.11.2020 ist die Quarantäne aufgehoben. Wir dokumentieren den Beitrag weiterhin wegen der möglichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit zugestellten Bescheiden.

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Seit Mitte der vergangenen Woche steht das Ankunftszentrum am Bargkoppelstieg unter Quarantäne. Wir wünschen allen Bewohner*innen das Beste, für die schon die „normalen“ Wohnbedingungen dort eine starke Belastung sind, und hoffen, dass niemand ernsthaft erkrankt und der Ausbruch bald wieder zum Stillstand kommt.

Die Quarantäne hat auch erheblichen Einfluss auf die rechtlichen Verfahren der Bewohner*innen. Weder können sie Anwält*innen oder Beratungsstellen aufsuchen, noch mit ablehnenden Bescheiden zum Verwaltungsgericht gehen, um dort persönlich Klage zu erheben.

Zwar hat die BAMF-Außenstelle Hamburg angekündigt, für die Dauer der Quarantäne keine ablehnenden Bescheide zuzustellen. Einige Bescheide waren aber offenbar bereits zu Beginn der Quarantäne auf dem Weg und sind auch zugestellt werden.

Dazu möchten wir darauf hinweisen: Rechtsanwält*innen können im Notfall auch telefonisch beauftragt werden, und Klagen können mit relativ einfachen Mitteln auch selbst schriftlich erhoben werden. Musterschreiben finden sich im Internet, z. B. für eine Klage gegen einen Dublin-Bescheid hier (ob in diesen Fällen ein Antrag auf aufschiebende Wirkung sinnvoll ist, sollte allerdings sorgfältig geprüft und ggf. mit eine*r Anwält*in/Beratungsstelle geklärt werden), für die Klage gegen eine Asylablehnung hier.

Es ist möglich, dass keiner dieser Wege im Einzelfall gangbar ist und die Klagefrist versäumt wird. In diesen Fällen haben sowohl BAMF als auch Verwaltungsgericht vorab Verständnis signalisiert. Möglicherweise wird man dann einen sog. „Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ stellen müssen, eventuell kommt auch eine erneute Zustellung des Bescheids durch das BAMF in Frage. Wir empfehlen dringend, sich in solchen Fällen mit eine*r Anwält*in oder Beratungsstelle in Verbindung zu setzen.

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