BAMF hebt Sanktionen gegen Kirchenasyl auf

Endlich: Das BAMF rückt davon ab, Kirchenasyl in Dublin-Verfahren als „Flüchtigsein“ einzustufen und die Überstellungsfrist auf 18 Monate zu verlängern. Es waren zuletzt wohl zu viele Gerichte, die dem widersprochen hatten, und auch der EuGH hatte strengere Kriterien angelegt.
Der nächste Rechtsstreit könnte sich allerdings schon abzeichnen. Im Zuge der Corona-Krise war das BAMF dazu übergegangen, wegen der geschlossenen Grenzen in Europa flächendeckend den Vollzug der Überstellung auszusetzen. So, meint das Amt, lasse sich die Frist gänzlich stoppen und nach Bedarf neu starten. Obwohl auch dieser Ansatz juristisch höchst umstritten ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies nun die nächste Reaktion in Kirchenasylfällen wird. Allerdings kommt die Vollzugsaussetzung nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls da nicht in Frage, wo keine Klage gegen den ablehnenden Dublin-Bescheid anhängig ist. Wir werden das aufmerksam beobachten.
„Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche begrüßt die Entscheidung des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nicht mehr von 6 auf 18 Monate zu verlängert. Kirchenasyl-Netzwerke und Kirchen hatten diese Praxis scharf kritisiert. Zwar sieht die Dublin III-Verordnung die Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist vor, wenn Menschen flüchtig sind – im Gegensatz dazu ist der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl den Behörden jedoch stets bekannt. „Die Anwendung der Verlängerungsregelung haben wir deshalb von Anfang an für rechtswidrig gehalten“ sagte Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG.“
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