Kaum geurteilt, schon ignoriert: Hamburg schiebt weiter ohne Gerichtsbeschluss aus Unterkünften ab

Erst im August hatte das Hanseatische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden: Die Praxis der Zentralen Ausländerbehörde, zu Abschiebungen in Flüchtlingsunterkünfte einzudringen, ist rechtswidrig, wenn zuvor kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erwirkt wird.

Aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen erfährt man nun: Dieses Urteil wischt Hamburg beiseite. In mindestens 18 Fällen fanden allein im ersten Monat nach der Urteilsverkündung erneut Abschiebungen aus dem Ankunftszentrum oder dezentralen Flüchtlingsunterkünften statt, ohne dass die Maßnahme vorher durch eine*n Richter*in geprüft worden wäre.

Die Stadt beruft sich darauf, dass das Aufenthaltsgesetz geändert wurde und die Entscheidung des OVG noch zur alten Rechtslage ergangen ist. Tatsächlich sieht der durch das „Hau-Ab-Gesetz II“ geänderte § 58 Abs. 5 AufenthG vor, dass Ausländerbehörde und Polizei die Wohnung einer abzuschiebenden Person „zum Zweck ihrer Ergreifung betreten“ dürfen, ohne Gerichtsbeschluss. Erst, wenn die Räume durchsucht werden sollen, müsse dies ein Gericht genehmigen (§ 58 Abs. 6 AufenthG).

Allerdings lässt sich die Grenze zwischen einem reinen „Betreten zum Zweck der Ergreifung“ und einer „Durchsuchung“ kaum klar ziehen. Genau darauf hatte das OVG in seinem Urteil ausführlich hingewiesen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat zu den rechtlichen Grundlagen einer Durchsuchung sinngemäß entschieden: Wer privaten Wohnraum betritt, um dort eine Person oder eine Sache zu finden und herauszuholen, der führt eine Durchsuchung durch.

Der neue § 58 Abs. 6 AufenthG, der genau dieses Verhalten erlauben soll, aber ohne vorherige richterliche Prüfung, verstößt also mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Grundgesetz.

Wir werden deshalb ein neues Grundsatzverfahren gegen die Hamburger Abschiebepraxis anstrengen. Vorläufig muss man aber davon ausgehen, dass Ausländerbehörde und Polizei weiter ohne Gerichtsbeschluss in Flüchtlingsunterkünfte eindringen und dass die Stadt auch den Heimbetreiber fördern&wohnen anweisen wird, die Schlüssel dafür zur Verfügung zu stellen. Betroffene sollten sich mit ihren Anwält*innen in Verbindung setzen, ob Rechtsschutz gegen das Handeln der Behörden erreicht werden kann.

Kommt Moria nun überall? Erste Eindrücke vom EU-„Migrationspakt“

Aussetzung auf See statt Seenotrettung, illegale Pushbacks, Gewalt an den EU-Außengrenzen, Zusammenarbeit mit Mördern und Folterern in Drittstaaten und menschenunwürdige Zustände in den Lagern. Ein großer Teil der Menschen in Europa schämt sich für diese Zustände. Aber die EU-Kommission nimmt allen Ernstes Moria nicht als Mahnung, sondern als Blaupause. Sie will eine Praxis, die schon jetzt massive Menschrechtsverletzungen beinhaltet und gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstößt, in Gesetzesform gießen. Damit es mehr Morias gibt und noch mehr Männer, Frauen und Kinder ohne Perspektive in menschenunwürdigen Lagern sitzen müssen, für die Abschreckungs- und Abschottungspolitik der EU. Einige Poltiker*innen sagen, die Brandstifter*innen von Moria dürften keinen Erfolg haben. Ernsthaft? Wir lassen Kinder verelenden, um eine Verzweiflungstat zu ahnden? Das soll es sein, wofür Europa steht?

Bitte unterschreibt alle den Aufruf von ProAsyl. Pro Asyl hofft auf 5.000 Unterzeichner*innen. Es sollten viel, viel mehr werden!

Detaillierte Infos zum Entwurf des neuen Migrationspaktes und seinen Einzelvorschriften folgen in Kürze.

„Sommerreise“ von Landespastor Dirk Ahrens

5 Jahre nach Angela Merkels Aussage „Wir schaffen das!“ wollte Landespastor Dirk Ahrens herausfinden, ob wir es denn geschafft haben und wie der aktuelle Status ist. Er kam mit Menschen ins Gespräch, die Geflüchtete unterstützen, unter anderem auch bei und mit uns, aber auch mit Geflüchteten selbst. Sein Fazit der Reise: „Wir haben ganz viel geschafft, aber vor uns liegen auch große Herausforderungen.“ Eine Videodokumentation können Sie sich hier ansehen: „5 Jahre „Wir schaffen das!““

Redaktionsteam ANA-ZAR

Wir freuen uns, dass wir eine Teil der neuen Redaktion der Zeitschrift ANA-ZAR (Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht – der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV) sind. Das erste Heft, an dem wir mitgewirkt haben, ist gerade erschienen und kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Wir haben unter anderem an den Artikeln zu den Anforderungen an Atteste im Asylverfahren, zur Bedeutung der Konversion im Gerichtsverfahren und zu den Aussetzungsentscheidungen des Bundesamtes aufgrund des Corona-Virus mitgearbeitet.

Gericht bestätigt: Abschiebung aus Flüchtlingsunterkunft ohne richterlichen Beschluss ist illegal!

Nächtliche Abschiebungen aus Flüchtlingsheimen, ohne dass dies zuvor ein*e Richter*in prüfen würde, werden in Hamburg seit Jahrzehnten praktiziert. Und sie sind illegal. Auch die Flüchtlingsunterkunft ist Wohnraum, auch sie steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Das hat heute noch einmal das Oberverwaltungsgericht Hamburg (Az. 4 Bf 160/19) bekräftigt.
In dem von der kirchlichen Beratungsstelle fluchtpunkt und Rechtsanwalt Carsten Gericke gemeinsam betriebenen Grundsatzverfahren ging es um die Abschiebung einer irakisch-kurdischen Familie in die Niederlande. Mitarbeitende der Ausländerbehörde Hamburg hatten sich dafür frühmorgens Zutritt zur Unterkunft der Familie verschafft, ohne dass dies zuvor gerichtlich angeordnet worden wäre.
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied bereits Anfang 2019, dass ein solches Vorgehen rechtswidrig ist: Auch Flüchtlingsunterkünfte sind „Wohnung“ im Sinne des Grundgesetzes und als solche unverletzlich. weiterlesen

Darf das Bundesamt Dublin-Überstellungen wegen der Pandemie aussetzen? Und wird hierdurch die Überstellungsfrist unterbrochen?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mit Schreiben an die PräsidentInnen der deutschen Verwaltungsgerichte bekanntgegeben, dass bis auf weiteres alle Dublin-Überstellungen auf Grund der Corona-Pandemie ausgesetzt seien. Das BAMF erklärt in diesem Zusammenhang zugleich die vorübergehende Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO i.V.m. Art 27 Abs. 4 Dublin-III-VO. Dieses Schreiben des Bundesamtes erhalten auch Personen, die gar kein Rechtsmittel erhoben haben oder deren Rechtsmittelfahren bereits bestandskräftig abgeschlossen ist.  Wir erläutern kurz, was die – rechtlich umstrittene – Maßnahme bedeutet. weiterlesen

Gesundheit braucht Politik / Zeitschrift für eine soziale Medizin

Wir möchten Sie gerne auf die 1. Ausgabe der Zeitschrift Gesundheit braucht Politik / Zeitschrift für eine soziale Medizin mit dem Titel „Gesundheit und Krankheit in Zeiten der Abschottung“ aufmerksam machen, die Sie sich hier herunterladen können. Dieses vom verein demokratischer ärztinnen und ärze (vdää) herausgegebene Heft widmet sich schwerpunktmäßig und ganz aktuell vielen gesundheitsbezogenen Themen, mit denen Geflüchtete zu kämpfen haben – seien sie bereits erkrankt oder von Krankheit bedroht. Die vielseitigen Artikel spannen inhaltlich den Bogen von der Rolle der Ärzt*innen im Abschiebeprozess über die unzureichende psychische Versorgung Geflüchteter in Ankerzentren bis zur Versorgung papierloser Menschen oder der oftmals katastrophalen Gesundheitsversorgung Geflüchteter an den EU-Außengrenzen. Es geht um die Darstellung von Abschiebungen kranker Menschen in Hamburg ebenso wie um die Forderung, Geflüchtete umfassend vor der SARS-CoV-2-Pandemie zu schützen.

Besonders ans Herz legen wir Ihnen und Euch die Handreichung zum Thema „Ärztliche Bescheinigungen für geflüchtete Patient*innen – worauf ist zu achten?“ in dieser Ausgabe (inkl. eines Beispiels für eine Bescheinigung).

Wir danken dem vdää ganz herzlich dafür, diese Ausgabe als pdf auf unserer Homepage kostenfrei als Download zur Verfügung stellen zu können! Die Artikel dürfen gern zitiert und verwendet werden. Print-Ausgaben sind beim vdää für einen Solibeitrag von 5 Euro zu beziehen.

Wir beraten auch weiterhin…

… wenn auch aktuell leider nicht persönlich, denn aufgrund der Pandemie muss unsere offene Beratung für Geflüchtete vorerst weiterhin geschlossen bleiben. Die offene Sprechstunde hätte zur Folge, dass zahlreiche Menschen in einem Raum zusammen warten müssen. Für die Wahrung der Abstandsregeln sind unsere Räume zu klein. Diesem Risiko möchten wir Sie und uns nicht aussetzten. Aber natürlich fehlt uns der direkte Kontakt mit unseren Klient*innen und Kolleg*innen sehr

Sie können uns von Montag bis Donnerstag von 10.00 bis 16.00 Uhr telefonisch erreichen und mit unseren Rechtsberater*innen sprechen: 040 432 500 80. Außerdem beantworten wir Ihre Anfragen gerne per E-Mail: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de. Persönliche Gespräche (mit ausreichendem Abstand) können wir nur in dringenden Einzelfällen realisieren. Aber es gibt auch die Möglichkeit einer Videokonferenz mit Dolmetscher*in. Rufen Sie uns gerne dazu an.

Seit dem 17. März 2020 haben wir uns in zwei Teams aufgeteilt und arbeiten abwechselnd im Büro und von zuhause. Das schränkt unsere Möglichkeiten weiter ein, aber wir bemühen uns, so vielen Ratsuchenden wie möglich zur Verfügung zu stehen. Einmal pro Woche tauschen wir uns in einer Videokonferenz aus, die natürlich kein vollwertiger Ersatz für unser Team-Meeting sein kann, aber wir erörtern weiterhin Fälle im Team und suchen gemeinsam nach Lösungen.

Das Bundesamt verschickt wieder alle Bescheide, auch solche mit nur einwöchiger Rechtsmittelfrist. Wenn Sie vom BAMF einen negativen Bescheid erhalten und keine Anwält*in haben, gehen Sie bitte zur ÖRA https://www.hamburg.de/oera/ oder schicken Sie uns einen Scan Ihrer Unterlagen per mail und schreiben Sie Ihre Telefonnummer dazu. Wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind, informieren Sie umgehen Ihre Anwält*in, wenn Sie Post bekommen. Auch wenn deren Büro geschlossen sein sollte, werden Anwält*innen in ihre Briefkästen schauen und Post und Mails bearbeiten.

Wann und wie wir wieder persönlich für Sie da sei können, wissen wir noch nicht, aber wir arbeiten an kreativen Lösungen – bis dahin bleiben Sie bitte gesund!
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Wichtige Informationen für Geflüchtete und UnterstützerInnen, Covid-19

Das Einwohner Zentralamt informiert über das aktuelle Vorgehen bei der Verlängerung oder Erteilung von Aufenthaltspapieren: EZA Service Corona
Hier geht es zur Seite des Einwohnerzentralamtes: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/corona-publikumsverkehr/

Das Diakonische Werk Hamburg und die caritas Hamburg haben ein umfangreiches Handout erstellt. Dort finden Sie u.a. Informationen zur Erreichbarkeit von Beratungsstellen, den Umgang mit Fristen usw. Bitte gucken Sie aber auch gerne auf www.hamburgasyl.de, wo Sie den Ratgeber auch downloaden können: Infobroschüre Migrationssozialarbeit in Zeiten von Corona (Stand 25.03.2020).

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