Veranstaltungswoche zu-recht-kommen vom 23. bis 29. August 21

Anlässlich der Bundestagswahl im September veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft Kirchliche Flüchtlingsarbeit (hamburgasyl) in Kooperation mit dem Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen eine Veranstaltungswoche zum Thema Flucht und Migration unter dem Titel „zu-recht-kommen“, auf die wir hier ebenfalls gerne hinweisen. Zur Homepage der Veranstalter geht es hier.

Am Dienstag, den 24.8.21 um 18.00 Uhr gibt es im Rahmen dieser Veranstaltungswoche von uns einen online-Vortrag zum Thema: „Geflüchtete aus Griechenland in Hamburg: rechtliche Situation und Praxis des BAMF“. Melden Sie sich gerne dafür an unter: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de

Erklärung vom 12.5.2021 – Wir sagen Stopp!

Die Welt steht still….

Die Pandemie trifft uns alle. Sie schränkt unser Leben in nie dagewesenem Maße ein: Menschen befinden sich in Quarantäne, Schüler*innen bleiben Zuhause, Alte und Kranke sind ohne Besuch, Geschäfte, Gastronomie und Kultur ringen ums Überleben, nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Maskenpflicht bestimmen unseren Alltag. Vorsicht und Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Oberste Priorität haben Kontaktbeschränkungen, um Ansteckungsgefahren zu vermeiden und das Leben und die körperliche Unversehrtheit eines jeden einzelnen von uns zu schützen.

Aber die Asylverfahren laufen weiter!

Völlig losgelöst davon laufen die Verfahren im Asyl- und Flüchtlingsrecht weiter. Behörden und Gerichte nehmen auf die Pandemie keine Rücksicht:

  • Die Behörde erlässt Bescheide mit kurzer Rechtsmittelfrist ohne Rücksicht darauf, dass es zurzeit schwer ist, Rechtsrat zu erhalten, und viele Betroffene sich in Quarantäne befinden.
  • Abschiebungen werden vollzogen selbst in Länder wie Afghanistan und Somalia.
  • Es werden stundenlange Asylanhörungen und Gerichtverhandlungen in geschlossenen Räumen geführt.
  • Die Vorlage ärztlicher Atteste wird gefordert, ohne Rücksicht darauf, dass das Gesundheitssystem ohnehin schon überlastetet ist.

Dies alles bedeutet, dass Geflüchtete und ihre Kinder Hilfen und Gespräche an verschiedenen Stellen in Anspruch nehmen müssen, und das mit großem Zeitdruck angesichts der kurzen Fristen. Das führt zu unnötigen Wegen durch die Stadt, vermeidbaren Ansteckungen und Quarantänen- auch für unsere Mitarbeiter*innen.
Denn auch wir können unsere Türen nicht schließen. Als Flüchtlingsberatungsstelle haben wir es aber mit Menschen zu tun, die durch Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften besonders von Infektionsrisiken belastet sind. Stellen wie unsere können im Infektionsfall leicht eine Ansteckung von einer Sammelunterkunft zur anderen bewirken. Für manche Bewohner*innen von Aufnahmeeinrichtungen reiht sich Quarantäne an Quarantäne.

Faktisch bleiben die Betroffenen immer häufiger ohne Beistand. Auch in der ehrenamtlichen Hilfe sind viele Menschen engagiert, die nicht vor der Wahl stehen sollten, ihre Schützlinge alleine zu lassen oder gesundheitliche Risiken einzugehen.

So kann es nicht weitergehen!

Wir fordern, dass der Infektionsschutz auch im Asylrecht und dessen Vollstreckung Vorrang haben muss! Das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit gilt für alle Menschen. Die Fortführung der bisherigen Behördenpraxis ist unter Pandemiebedingungen nicht vertretbar. Asylantragsteller*innen, Richter*innen, Sprachmittler*innen und Behördenmitarbei-ter*innen setzen sich und andere gesundheitsgefährdenden Situationen aus, die vermeidbar wären.

Als Rechtsberater*innen arbeiten wir seit Monaten unter einer enormen Arbeitsbelastung. Stundenlange Gerichtstermine, Beratungen auf engem Raum ohne die ausreichende Möglichkeit von Testung und Impfung auf Seiten der Klient*innen sind unser Alltag geworden. Die Telefone stehen nicht mehr still, die Anfragen übersteigen unsere Kapazitäten bei weitem. Ein Recht auf Beratung ist für Asylsuchende unionsrechtlich vorgeschrieben – faktisch können es viele aber nicht in Anspruch nehmen.

Daher fordern wir: Solange Kontaktbeschränkungen notwendig sind und die Mehrzahl die Betroffenen nicht geimpft wurde:

  • Aussetzung der Zustellung aller negativen Bescheide!
  • Keine weiteren Anhörungen und nur unaufschiebbare Gerichtstermine!
  • Wahrung des Rechts auf körperliche Unver-sehrtheit und Leben auch für Geflüchtete und die Menschen, die mit ihnen arbeiten!

Kirchenasyl verlängert nicht die Dublin-Überstellungsfrist

Seit 2018 war es heftig umstritten, nun gibt es eine gute Nachricht: Dass eine Kirchengemeinde einer*m Geflüchteten Kirchenasyl gewährt, führt in Dublin-Verfahren nicht zu einer Verlängerung der Frist für die Abschiebung in den anderen EU-Staat auf 18 Monate.

Das BAMF hatte bereits im Januar angekündigt, diese Praxis aufzugeben. Damit griff es offenbar einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vor. Das Gericht hat mit Urteil vom 26.1.2021 entschieden (Az. 1 C 42.20): Ein offenes, also den Behörden bekanntgegebenes Kirchenasyl zählt nicht als „Flüchtigsein“ bzw. Untertauchen und rechtfertigt deshalb nicht die Verlängerung der Frist. weiterlesen

Unser neues Projekt: on your side – Asylrechtsberatung für Asylsuchende

Gefördert durch Mittel der Europäischen Union führen wir im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.09.2022 das Projekt

on your side – Asylrechtsberatung für Asylsuchende

durch.

Asylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung oder einem Ankunftsnachweis, deren Asylverfahren in Hamburg durchgeführt wird, bieten wir im Rahmen dieses Projektes eine unentgeltliche Beratung zu ihrem Asylverfahren an. Das Angebot umfasst Beratungsgespräche mit Sprachmittler*innen, eine individuelle Vorbereitung auf die Asylanhörung, die Begleitung zur Anhörung, Unterstützung im Kontakt mit Ärzt*innen und anderen Beratungsstellen und Hilfestellung beim Kontakt mit Behörden.

Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. Wir vereinbaren dann kurzfristig einen Termin. Die Terminvereinbarung ist nur auf Deutsch oder Englisch möglich. Bitte suchen Sie sich hierfür ggf. Unterstützung.

Die Beratungsgespräche finden mit Sprachmittler*innen statt.

Tel.: 040 – 43250080

E-Mail: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de

Die Beratungsgespräche finden in den Räumlichkeiten des Projekts on your side statt:

fluchtpunkt – on your side
Eifflerstraße 3 (EG)
22769 Hamburg

Hinweis: Die Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst angeboten wird, wollen und dürfen wir nicht ersetzen. Wir raten dringend, dieses Angebot ebenfalls wahrzunehmen!

Sie haben Interesse als (vergütete) Sprachmittler*in oder ehrenamtliche Begleitung im Projekt tätig zu sein? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Dolmetscher*innen gesucht

Für unser neues Projekt „on your side – individuelle Asylrechtsberatung für Asylsuchende“, welches vom AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU) gefördert wird, suchen wir Dolmetscher*innen auf Honorarbasis.

on your side richtet sich vor allem an Asylsuchende, die gerade erst Asyl beantragt haben. In dieser frühen Phase des Verfahrens bieten wir asylrechtliche Beratung und eine individuelle Anhörungsvorbereitung an. Für die dafür notwendigen Vorgespräche, die Anhörungsvorbereitung selber und eventuell notwendige Gespräche mit unserer Psychologin benötigen wir Sprachmittler*innen für die folgenden Sprachen:

• Dari
• Arabisch
• Kurdisch (Sorani und Kurmanci)
• Albanisch
• Farsi
• Russisch
• Tigrinya
• Somalisch
• Türkisch
• Serbokroatisch/Bosnisch
• Mazedonisch

Das Honorar beträgt 35,- Euro/Stunde + einmalig 35,- Euro für An- und Abfahrt.

Bei Interesse melden Sie sich gerne per E-Mail bei uns: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de

Interesse an ehrenamtlicher Mitarbeit?

Für unser neues Projekt „on your side – individuelle Asylrechtsberatung für Asylsuchende“, welches vom AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU) gefördert wird, suchen wir Menschen, die im Rahmen dieses Projektes Klient*innen zu deren Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder auch zu Ärzt*Innen, anderen Beratungsstellen oder zu uns begleiten.

on your side richtet sich vor allem an Asylsuchende, die gerade erst Asyl beantragt haben. In dieser frühen Phase des Verfahrens bieten wir asylrechtliche Beratung und eine individuelle Anhörungsvorbereitung an. Außerdem sollen die Asylsuchenden zu ihrer Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge begleitet werden.

Für dieses Projekt suchen wir zur Unterstützung ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die bereit sind, die Asylsuchenden in den Fällen, in denen es notwendig ist, zu begleiten. Dabei kann es sich um Termine bei uns, bei Ärzt*innen oder anderen Beratungsstellen handeln, aber auch um die Anhörung gemäß § 25 AsylG, die eine sehr wichtige Funktion im Asylverfahren einnimmt.

Für diese Aufgabe werden Sie von den Projektmitarbeiter*innen geschult. Während der Projektlaufzeit (1.1.2021 bis 30.9.2022) soll außerdem ein regelmäßiger Austausch der Ehrenamtlichen mit den Projektmitarbeiter*innen erfolgen. Im Rahmen des Projekts haben wir überdies die Möglichkeit, eine symbolische Aufwandsentschädigung in den steuerrechtlichen Grenzen (max. 720 € im Kalenderjahr) zu gewähren.Wir wünschen uns Menschen, die über einen offenen und sensiblen Umgang mit belasteten Menschen sowie interkulturelle Kompetenz verfügen. Englischkenntnisse sind erwünscht. Die Begleitungen werden wochentags stattfinden, voraussichtlich überwiegend vormittags.

Haben Sie Interesse? Wir freuen uns auf Ihre E-Mail an: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de bis zum 27.01.2021

BAMF hebt Sanktionen gegen Kirchenasyl auf

Endlich: Das BAMF rückt davon ab, Kirchenasyl in Dublin-Verfahren als „Flüchtigsein“ einzustufen und die Überstellungsfrist auf 18 Monate zu verlängern. Es waren zuletzt wohl zu viele Gerichte, die dem widersprochen hatten, und auch der EuGH hatte strengere Kriterien angelegt.
Der nächste Rechtsstreit könnte sich allerdings schon abzeichnen. Im Zuge der Corona-Krise war das BAMF dazu übergegangen, wegen der geschlossenen Grenzen in Europa flächendeckend den Vollzug der Überstellung auszusetzen. So, meint das Amt, lasse sich die Frist gänzlich stoppen und nach Bedarf neu starten. Obwohl auch dieser Ansatz juristisch höchst umstritten ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies nun die nächste Reaktion in Kirchenasylfällen wird. Allerdings kommt die Vollzugsaussetzung nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls da nicht in Frage, wo keine Klage gegen den ablehnenden Dublin-Bescheid anhängig ist. Wir werden das aufmerksam beobachten.
„Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche begrüßt die Entscheidung des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nicht mehr von 6 auf 18 Monate zu verlängert. Kirchenasyl-Netzwerke und Kirchen hatten diese Praxis scharf kritisiert. Zwar sieht die Dublin III-Verordnung die Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist vor, wenn Menschen flüchtig sind – im Gegensatz dazu ist der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl den Behörden jedoch stets bekannt. „Die Anwendung der Verlängerungsregelung haben wir deshalb von Anfang an für rechtswidrig gehalten“ sagte Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG.“
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