Erklärung vom 12.5.2021 – Wir sagen Stopp!

Die Welt steht still….

Die Pandemie trifft uns alle. Sie schränkt unser Leben in nie dagewesenem Maße ein: Menschen befinden sich in Quarantäne, Schüler*innen bleiben Zuhause, Alte und Kranke sind ohne Besuch, Geschäfte, Gastronomie und Kultur ringen ums Überleben, nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Maskenpflicht bestimmen unseren Alltag. Vorsicht und Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Oberste Priorität haben Kontaktbeschränkungen, um Ansteckungsgefahren zu vermeiden und das Leben und die körperliche Unversehrtheit eines jeden einzelnen von uns zu schützen.

Aber die Asylverfahren laufen weiter!

Völlig losgelöst davon laufen die Verfahren im Asyl- und Flüchtlingsrecht weiter. Behörden und Gerichte nehmen auf die Pandemie keine Rücksicht:

  • Die Behörde erlässt Bescheide mit kurzer Rechtsmittelfrist ohne Rücksicht darauf, dass es zurzeit schwer ist, Rechtsrat zu erhalten, und viele Betroffene sich in Quarantäne befinden.
  • Abschiebungen werden vollzogen selbst in Länder wie Afghanistan und Somalia.
  • Es werden stundenlange Asylanhörungen und Gerichtverhandlungen in geschlossenen Räumen geführt.
  • Die Vorlage ärztlicher Atteste wird gefordert, ohne Rücksicht darauf, dass das Gesundheitssystem ohnehin schon überlastetet ist.

Dies alles bedeutet, dass Geflüchtete und ihre Kinder Hilfen und Gespräche an verschiedenen Stellen in Anspruch nehmen müssen, und das mit großem Zeitdruck angesichts der kurzen Fristen. Das führt zu unnötigen Wegen durch die Stadt, vermeidbaren Ansteckungen und Quarantänen- auch für unsere Mitarbeiter*innen.
Denn auch wir können unsere Türen nicht schließen. Als Flüchtlingsberatungsstelle haben wir es aber mit Menschen zu tun, die durch Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften besonders von Infektionsrisiken belastet sind. Stellen wie unsere können im Infektionsfall leicht eine Ansteckung von einer Sammelunterkunft zur anderen bewirken. Für manche Bewohner*innen von Aufnahmeeinrichtungen reiht sich Quarantäne an Quarantäne.

Faktisch bleiben die Betroffenen immer häufiger ohne Beistand. Auch in der ehrenamtlichen Hilfe sind viele Menschen engagiert, die nicht vor der Wahl stehen sollten, ihre Schützlinge alleine zu lassen oder gesundheitliche Risiken einzugehen.

So kann es nicht weitergehen!

Wir fordern, dass der Infektionsschutz auch im Asylrecht und dessen Vollstreckung Vorrang haben muss! Das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit gilt für alle Menschen. Die Fortführung der bisherigen Behördenpraxis ist unter Pandemiebedingungen nicht vertretbar. Asylantragsteller*innen, Richter*innen, Sprachmittler*innen und Behördenmitarbei-ter*innen setzen sich und andere gesundheitsgefährdenden Situationen aus, die vermeidbar wären.

Als Rechtsberater*innen arbeiten wir seit Monaten unter einer enormen Arbeitsbelastung. Stundenlange Gerichtstermine, Beratungen auf engem Raum ohne die ausreichende Möglichkeit von Testung und Impfung auf Seiten der Klient*innen sind unser Alltag geworden. Die Telefone stehen nicht mehr still, die Anfragen übersteigen unsere Kapazitäten bei weitem. Ein Recht auf Beratung ist für Asylsuchende unionsrechtlich vorgeschrieben – faktisch können es viele aber nicht in Anspruch nehmen.

Daher fordern wir: Solange Kontaktbeschränkungen notwendig sind und die Mehrzahl die Betroffenen nicht geimpft wurde:

  • Aussetzung der Zustellung aller negativen Bescheide!
  • Keine weiteren Anhörungen und nur unaufschiebbare Gerichtstermine!
  • Wahrung des Rechts auf körperliche Unver-sehrtheit und Leben auch für Geflüchtete und die Menschen, die mit ihnen arbeiten!
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