Eine gute Nachricht für die Familien syrischer Geflüchteter in Hamburg: Mit Verfügung vom 4.11.2020 hat die Stadt das Landesaufnahmeprogramm für ihre Angehörigen um ein weiteres Jahr verlängert bis Ende November 2021.
Damit können die Verwandten auch weiterhin ein Visum für den Aufenthalt in Deutschland erhalten, wenn sie sich zuvor in Syrien, einem Anrainerstaat oder in Ägypten aufgehalten haben und wenn ihr Lebensunterhalt – aus eigenen Mitteln oder z. B. durch eine Verpflichtungserklärung – gesichert ist. Begünstigt werden können Ehegatten und Verwandte ersten bzw. zweiten Grades (also Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern, Geschwister) sowie deren minderjährige Kinder. Nachzulesen ist dies im Merkblatt aus dem Jahr 2018.