Gesetze für den Stammtisch

Die Länder Georgien und Moldau sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Die Länder mit den Konfliktgebieten Südossetien, Abchasien und Transnistrien. Beides Länder, die von Deutschland und der EU umfangreiche Unterstützung erhalten, um nachhaltige Reformen in Richtung Demokratie und Rechtsstaat zu erreichen. Auf der Seite des Auswärtigen Amtes heißt es zu Moldau: „Im EU-Kreis befürworten wir finanzielle Hilfe, soweit sie von Reformfortschritten begleitet ist, und treten dafür ein, wichtige europäische Werte wie Freiheit der Medien und Unabhängigkeit der Justiz zu schützen“. Auch in Georgien macht die Unabhängigkeit der Justiz trotz EU-Beitrittsperspektive phasenweise sogar Rückschritte. LGBTIQ+ und Rom*nja leiden unter besonderen Diskriminierungen.

In beiden Ländern kommt es laut amnesty international zu Folterungen und Misshandlungen. Die Voraussetzungen für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat gemäß Art. 16a Abs. 3 GG und Art. 36, 37 sowie Anlage I AsylVerfRL erfüllen Georgien und die Republik Moldau somit nicht. Dennoch wird vorausgesetzt, dass Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern generell unbegründet sind, und Schutzsuchenden wird auferlegt, innerhalb einer Woche nach Entscheidung des Bundesamtes die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit zu widerlegen. Das heißt, die Qualität der Einzelfallprüfung wird für diese Herkunftsländer weiter gesenkt, und gleichzeitig wird die Möglichkeit, diese gerichtlich prüfen zu lassen, stark beschnitten.

Lassen wir dahingestellt, was das über unsere Rechtsstaatlichkeit sagt – wem dient es überhaupt, die Liste sog. sicherer Herkunftsländer zu erweitern? Es kommen gar nicht viele Geflüchtete aus den beiden Ländern, durch die Änderung werden aber nicht nur ihre Verfahrensrechte beschnitten. Eine wesentliche Folge wird sein, dass, auch wenn ihre Verfahren im Einzelfall mehrere Jahre dauern, kein Unternehmen sie einstellen darf und sie keine Ausbildung machen dürfen. Wir sehen seit Jahren bei den Menschen aus dem westlichen Balkan, welche Folgen es hat, wenn Kinder hier die Schule abschließen und dann nichts machen dürfen. Das schadet den Betroffenen und uns. Es ist eine der in der Flüchtlingspolitik so beliebten lose-lose Situationen. Dennoch scheint es der Bundesregierung sehr eilig zu sein. Keine 48 Stunden wurden Kirchen und Verbänden zur Stellungnahme eingeräumt. Frau Faesers Wahlkampf in Hessen wird das auch nicht reißen.

Links:

https://www.ekd.de/stellungnahme-gesetz-sicheres-herkunftsland-georgiens-80021.htm

https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/PRO-ASYL_Stellungnahme-sichere-HKL_Georgien_Moldau_25.08.2023.pdf

https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/georgien-2022#section-23590978

https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/moldau-2022#section-23596616

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/georgien-eu-103.html

https://dserver.bundestag.de/btd/20/072/2007251.pdf

 

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