Schutzräume bewahren

Der Tonfall gegenüber Geflüchteten wird erneut rauer, und offenbar nehmen mindestens einzelne Ausländerbehörden die von der Ampel-Koalition und Innenministerin Faeser angekündigte „Abschiebungsinitiative“ so ernst, dass es in den letzten Wochen gehäuft zu fragwürdigen Abschiebungen aus geschützten Räumen bzw. entsprechenden Versuchen kam.

Im Juli ereignete sich die gewaltsame Räumung eines Kirchenasyls im Kreis Viersen (NRW) Die betroffene Familie konnte glücklicherweise nach zwei Wochen Abschiebehaft wieder ins Kirchenasyl zurückkehren.

In Schleswig forderte die Ausländerbehörde Schleswig einen Geflüchteten im Kirchenasyl auf, sich gleichwohl zum Abschiebungstermin einzufinden. Als die Kirchengemeinde daraufhin das Kirchenasyl abbrechen musste, eine andere Gemeinde dem Mann aber Zuflucht gewährte, standen Mitarbeiter der Behörde dort mitten in der Nacht vor der Tür und versuchten, sich Zutritt zum Gebäude zu verschaffen. Letztlich zogen sie unverrichteter Dinge wieder ab.

In der Nacht zum 3. August 2023 kam es zu einer Abschiebung aus einem Krankenhaus in Schleswig-Holstein. Auch in Hamburg gab es bereits solche Fälle und gerade kürzlich einen Versuch, der glücklicher- (und berechtigter-)weise von der Klinik abgewehrt wurde.

Das Eindringen von Behörden in Klinikstationen bedeutet eine empfindliche Störung der Behandlungssituation für alle Patient*innen dort und stößt auf erhebliche rechtliche Bedenken. In Schleswig-Holstein hat das Integrationsministerium nun nachträglich seinen Rückführungserlass geändert, damit das nicht mehr geschieht. In anderen Bundesländern ist das Abschieben aus Kliniken schon länger untersagt.

Hamburg benötigt dringend einen entsprechenden Erlass! Menschen, die so krank sind, dass sie stationär behandelt werden müssen, sind generell nicht reisefähig und dürfen nicht abgeschoben werden. Und das Kirchenasyl muss ein geschützter Raum bleiben – als Respekt des Staats gegenüber kirchlichem Handeln in einer verantwortlichen Gewissensentscheidung.

Wir möchten besonders hinweisen auf

– die Stellungnahme des Flüchtlingsbischofs der EKD, Dr. Christian Stäblein, zu der Räumung in Viersen (https://www.ekd.de/ev-kirche-kritisiert-behoerden-nach-raeumung-kirchenasyl-79609.htm)

– die Stellungnahme der BAG Asyl in der Kirche zum gleichen Vorfall (https://www.kirchenasyl.de/portfolio/abschiebung-nach-protesten-verhindert-kurdisches-ehepaar-aus-dem-gebrochenen-kirchenasyl-in-lobberich-hinsbeck-wird-aus-abschiebehaft-entlassen/)

– und die Pressemitteilung der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche, Pastorin Dietlind Jochims, zu der Abschiebung aus der psychiatrischen Klinik in Schleswig Holstein (https://www.evangelisch.de/inhalte/219359/03-08-2023/fluechtlingsbeauftragte-abschiebung-aus-klinik-ein-skandal).

 

 

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