Fachärztliche Untersuchung auf Reisefähigkeit bei psychischen Erkrankungen notwendig

Anfang November konnten wir für einen jungen Mann aus Afghanistan ein Urteil erstreiten, welches besagt, dass es im Fall einer psychischen Erkrankung nicht ausreicht, die Abschiebung durch einen Arzt begleiten zu lassen.

Die Reisefähigkeit muss vorher geprüft werden und ein Facharzt muss feststellen, ob und wie sich der Gesundheitszustand des Geflüchteten durch die Abschiebung infolge suizidaler Handlungen verschlechtern würde. Des Weiteren muss angegeben werden ob, bzw. mit welchen Vorkehrungen eine solche drohende Verschlechterung abgewendet oder gemindert werden kann.

 

Ist dies nicht gegeben, muss von einer Abschiebung abgesehen werden.

 

Das Urteil können Sie hier lesen.

 

 

 

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