fluchtpunkt im TV: Einsatz für die Rechte jugendlicher Geflüchteter

Seit zwei Jahren haben wir in der Beratung wieder zunehmend mit Jugendlichen zu tun, die ohne Eltern auf der Flucht nach Deutschland sind. Oft müssen sie darum kämpfen, hier als minderjährig anerkannt zu werden. Wir unterstützen sie darin, zumindest eine fachmedizinische Altersschätzung zu bekommen, einen Vormund oder eine Vormundin, mit Dokumenten ihr Alter zu belegen, und auch auf den ersten Schritten im Asylverfahren.
Das Magazin „Panorama“ hat nun bundesweit zum Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen recherchiert. Die Ergebnisse sind erschreckend: In vielen Bundesländern ist die Jugendhilfe überfordert, haben Landesregierungen die Regeln aufgeweicht, die z. B. eine jugendgerechte Unterbringung, sozialarbeiterische Betreuung und Unterstützung beim Schulbesuch gewährleisten sollen.
Zu sehen heute abend, 27.8.2024, 21:15 Uhr, im NDR Fernsehen bei „Panorama 3“.
Mehr Infos zum Thema und zur Sendung hier.

UmF in Hamburg – die MoPo berichtet

Seit über einem Jahr wird unsere Beratung von zahlreichen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufgesucht. Das Anliegen der Jugendlichen, viele aus Afghanistan geflohen: Ihnen wird nicht geglaubt, dass sie minderjährig sind. Auf Grundlage fragwürdiger Schätzungen werden sie in überfüllte Camps für Erwachsene gesteckt, können nicht zur Schule gehen, können ihren Anspruch auf Hilfe und Unterstützung nicht durchsetzen. Jetzt hat die MOPO ausführlich über das Problem berichtet: 240802_MoPo

Gerade jetzt: Rechtsstaat stärken! Völkerrechtswidrige Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind damit unvereinbar

Gerne teilen wir das gemeinsame Statement des Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der Neue Richter*innenvereinigung (NRV), der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV), PRO ASYL und den Flüchtlingsräten der Bundesländer zu den aktuell stattfindenden Debatten um die von Bundeskanzler Scholz geforderten Abschiebungen von Straftätern nach Syrien und Afghanistan. Die gesamte Erklärung können Sie hier nachlesen:

240617_Gemeinsames_Statement_Abschiebungen_nach_Afghanistan_und_Syrien

Benefiz-Konzert am 23.06.2024 in der Apostelkirche Eimsbüttel

Am Sonntag, den 23.06.2024, gibt es in der Apostelkirche Eimsbüttel (Bei der Apostelkirche 2, 20257 Hamburg-Eimsbüttel) ein Benefiz-Chorkonzert für fluchtpunkt. Der Weltmusik-Chor aus Hamburg (Leitung: Nathaniel Damon), der schon des Öfteren für uns aufgetreten ist, wird für einen musikalisch-bunten Abend sorgen. Wir freuen uns sehr!

 

Der Eintritt ist frei, um Spenden für unsere Arbeit Fluchtpunkt Konzert 2024wird gebeten. Konzertbeginn ist um 19:00 Uhr.

PM BAG Asyl in der Kirche: Die asylpolitischen Pläne der CDU sind unchristlich! Mehr als 700 Pfarrer*innen und Theolog*innen unterzeichnen Aufruf

Gerne machen wir auf die nachfolgende PM der BAG Asyl in der Kirche aufmerksam. Mehr als 700 Pfarrer*innen und Theolog*innen haben den Aufruf gegen die asylpolitischen Pläne der CDU unterzeichnet, u.a.: Pierre Stutz, Christina Brudereck, Jörg Alt SJ, Sr. Juliana Seelmann, Prof. Dr. Ruben Zimmermann, Sarah Vecera, Stephan Anpalagan, Birgit Mattausch.

Der Appell verstärkt den Einspruch von Bischof Stäblein und Erzbischof Heße, die gegenüber der Presse das Vorhaben der CDU scharf kritisiert haben, den individuellen Zugang zum Flüchtlingsschutz in Europa nicht abzuschaffen (anbei). Außerdem unterstützte die Flüchtlingsschutzorganisation „Leave No One Behind“ den Aufruf der BAG Asyl in der Kirche, indem sie einen Bibelvers aus dem Aufruf an den Tagungsort des CDU-Bundesparteitages projizierte. Die Bilder finden Sie hier: https://lnob.net/news/news-pressemitteilungen/cduparteitag-mehr-als-700-pfarrerinnen-und-theologinnen-nennen-cdu-grundsatzprogramm-unchristlich-cdunchristlich/

In der Presse:
www.katholisch.de/artikel/53123-700-theologen-protestieren-gegen-cdu-plaene-zu-fluechtlingen
www.westfalen-blatt.de/wb-kna/700-theologen-protestieren-gegen-cdu-plaene-zu-fluechtlingen-2970222?&npg

„Wahrheit, Trauer und Hoffnung – Plädoyer für eine prophetische Kirche“ von Derk Stegemann

Gerne teilen wir den anliegenden Artikel „Wahrheit, Trauer und Hoffnung – Plädoyer für eine prophetische Kirche“ des niederländischen Theologen Derk Stegemann mit Ihnen und Euch. In dem kurzen, nachdenklichen und sehr lesenswerten Text geht es u.a. um die asylpolitischen Entwicklungen in Europa, die Verleugnung der Gewalt an unseren Grenzen, die Hoffnung und Aufgabe von Kirche:

„Wir leben in einer Gesellschaft, die darüber hinaus zunehmend Verleugnung produziert. Mit aller Macht verneinen wir die Gewalt, mit der wir Menschen fernhalten und abschieben, wenn es sein muss, bis in den Tod hinein. Wir verneinen den permanenten Kriegszustand, den es an unseren Außengrenzen schon lange gibt. Wir verneinen die Tausenden von Toten an unseren Grenzen, oder noch etwas weiter von uns entfernt, auf dem Meer oder in der Wüste. Wir verneinen, damit zu tun zu haben oder relativieren unsere Verantwortlichkeit. […] Wir verneinen, dass der Tod ein Bündnispartner geworden ist, ein Instrument in unserem Kampf gegen Migration. […]

Es ist an der Zeit, die Wahrheit zu erzählen und zu trauern, und es ist die höchste Zeit, um der Hoffnung Gestalt zu geben. […] Natürlich können wir als Kirchen das Asylproblem nicht lösen. Aber wir können uns mit Menschen und ihren Erzählungen verbinden. Erzählungen über Fliehen, Unterwegs sein und Ankommen. Erzählungen, die uns berühren, weil wir hören, wie es bei uns zugeht, wie schwer und menschenunwürdig die Formalitäten sind, wie brutal das System ist. Wir können versuchen, dem Schmerz einen Ort zu geben, in Gottesdienstfeiern und Gebeten. Und vielleicht kann so langsam aber sicher ein evangelischer Widerstand wachsen, eine sanfte Kraft gegen alle Abhärtung.“

Den Artikel können Sie hier lesen oder online abrufen: www.jungekirche.de/2024/0124/2024_01_27-30.pdf

 

Aktueller Bericht der Abschiebungsbeobachterin: Abschiebungen um jeden Preis?

Der jüngste Jahresbericht der Abschiebungsbeobachtung Hamburg wirft ein Schlaglicht auf die  Konsequenzen der sogenannten „Rückführungsoffensive“, die der Öffentlichkeit in der Regel verborgen bleiben. Die Abschiebungsbeobachterin der Diakonie, Merle Abel, hat zwischen Anfang März 2023 und Ende Februar 2024 rund 160 Abschiebungen am Hamburger Flughafen begleitet, etwa ein Drittel davon stuft sie als problematisch ein.

Insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie psychisch erkrankten Personen werden häufig problematische Szenen beobachtet. So wurde beispielsweise einer Person drei Tage nach einem Suizidversuch eine „fit to fly-Bescheinigung“ unter Ausschluss einer Suizidalität ausgestellt. Außerdem wurde mehrmals beobachtet, dass Personen in psychischen Krisen durch Begleitärzt:innen keine angemessene Untersuchung bzw. Versorgung erfuhren, da ihnen unterstellt wurde, zu simulieren, sowie ein Fall von Zwangsmedikation dokumentiert.

„Deshalb appellieren wir an die zuständigen Behörden, die besondere Situation psychisch erkrankter Menschen im Abschiebungsprozess zu berücksichtigen“, sagte der Leiter des Arbeitsbereichs Migration und Internationales der Diakonie Hamburg, Haiko Hörnicke. Im Sinne der Bestimmung der entsprechenden Dienstanweisung „keine Rückführung um jeden Preis“ müssen auch Abschiebungen von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.

In Bezug auf den Umgang mit Kindern und Jugendlichen wird die regelmäßig erfolgende Abholung zur Nachtzeit problematisiert, die zu starken Ängsten, Stress und nachhaltigen Traumata führen kann, da die Kinder von fremden uniformierten Personen aus dem Schlaf und nachfolgend aus ihrem vertrauten Lebensumfeld gerissen werden. Außerdem werden die fehlende Betreuung der Kinder während des Vollzugs, das Miterleben von Zwangsmaßnahmen, Gewalt und Fesselungen gegenüber den Eltern sowie Familientrennungen als weitere Problemschwerpunkte in Bezug auf das Kindeswohl hervorgehoben. Hörnicke betonte daher: „Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder! Deshalb sollte die Achtung des Kindeswohls an erster Stelle stehen – auch im Abschiebungsvollzug.“

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 1479 Personen aus Hamburg abgeschoben, fast doppelt so viele wie im Jahr 2022 und so viele wie seit 2016 nicht mehr.

Auch unsere Beratungspraxis zeigt: Der politische Druck, die Abschiebezahlen zu steigern, führt in der Praxis zu einer zunehmenden Entmenschlichung der hier schutzsuchenden Menschen und letztlich zu Abschiebungen um jeden Preis – unter Inkaufnahme von Familientrennungen, Kindeswohlgefährdungen, erneuten Traumatisierungen und Suizidgefahren. Es bleibt zu wünschen, dass diese rechtsstaatlich und menschenrechtlich ausgesprochen bedenklichen Entwicklungen der Abschiebepraxis durch diesen eindrücklichen Bericht Eingang in die öffentliche Debatte finden und zu einem Umdenken in Bezug auf die reflexhafte Forderung nach mehr Abschiebungen anregen.

Bericht: https://www.diakonie-hamburg.de/export/sites/diakonie/.galleries/downloads/Fachbereiche/ME/Diakonie-Hamburg-Abschiebungsbeobachtung-Jahresbericht-2023.pdf

Diakonie-Pressemeldung: https://www.diakonie-hamburg.de/de/presse/pressemitteilungen/Abschiebungen-von-Kindern-und-psychisch-Erkrankten-brauchen-besondere-Begleitung-Diakonie-Abschiebungsbeobachtung-legt-Jahresbericht-vor/

DPA-Meldung: https://www.zeit.de/news/2024-04/09/diakonie-mahnt-menschlichen-umgang-bei-abschiebungen-an

„Schotten dicht!“ – 1993/2024 Zeitzeugengespräch zur Flüchtlingspolitik in Hamburg am Mittwoch, den 24. April 2024 um 17.30 Uhr

Sehr gerne möchten wir Sie auf diese Veranstaltung am Mittwoch, den 24. April 2024 um 17:30 – 19:30 Uhr im Dorothee-Sölle-Haus, Königstraße 54, 22767 Hamburg aufmerksam machen.

Bereits in den frühen 1990er Jahren gab es Diskussionen um die Begrenzung der Zahl neu einreisender Schutzsuchender, begleitet von einer Welle rassistischer Gewalt. Heute wird wieder breit über Zuzugsbeschränkungen, Leistungskürzungen für Geflüchtete und forcierte Abschiebungen diskutiert. Was wiederholt sich, was ist neu an der Diskussion? Diese und verwandte Fragen diskutieren Anna Bruns, damals Bezirks- und Bürgerschaftsabgeordnete der GAL, Dirk Hauer vom Diakonischen Werk Hamburg und Klaus Neumann, Historiker und Autor des Buches „Blumen und Brandsätze: Eine deutsche Geschichte, 1989-2023“. Moderation: Anne Harms von fluchtpunkt.

Veranstaltungs-Details können Sie der Einladung entnehmen: 2024-04-24_Einladung Veranstaltung Schotten dicht – Diakonie Hamburg

Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmer*innen!

Bischof Christian Stäblein zur GEAS-Reform

zur Verabschiedung der GEAS-Reform im Europäischen Parlament hat sich heute Bischof Christian Stäblein als EKD-Flüchtlingsbeauftragter gegenüber der Presse geäußert:

„Um die jetzt verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurde lange gerungen. Doch nicht alles was lange währt, ist deshalb schon gut.
Internierungslager, Asylprüfungen im Schnellverfahren, mehr Kooperationen mit autokratischen Regimen, Abschiebungen in Länder ohne effektiven Flüchtlingsschutz: Solche Maßnahmen sollen Humanität und Ordnung in die europäische Flüchtlingspolitik bringen. Wenn ich von diesen Plänen höre, dann führe ich mir die Menschen vor Augen, die diese Politik treffen wird. Unschuldige – auch Familien mit Kindern –, die massenhaft hinter Stacheldraht festgehalten werden. Politisch Verfolgte, die dorthin zurückgebracht werden, von wo sie flohen. Folteropfer, die kein faires Asylverfahren mehr bekommen. Menschen, die im Elend stranden, weil kein Land sie aufnehmen will. Soll das die Flüchtlingspolitik unserer Kontinents sein? Wollen wir das wirklich verantworten?
Ich sage deutlich: Ja, es braucht unbedingt eine Reform des Europäischen Asylsystems, ja, europäische Lösungen sind das, was wir unbedingt brauchen. Doch nicht, indem Unrecht zu Recht umdeklariert wird. Menschenwürde und Mitmenschlichkeit müssen wir wieder in den Mittelpunkt rücken. Ich hoffe und bitte sehr, dass zumindest bei der nationalen Umsetzung der Reform in Deutschland die knappen Spielräume für Humanität und menschenrechtliche Standards genutzt werden.“

https://www.ekd.de/gemeinsame-erklaerung-zur-reform-des-asylrechts-82109.htm

https://www.proasyl.de/news/geas-reform-im-eu-parlament-historischer-tiefpunkt-fuer-den-fluechtlingsschutz-in-europa/

Durchsuchung im Rahmen einer gescheiterten Abschiebung – nicht ohne Richter*innenbeschluss

Als wiederkehrende Frage beschäftigt die deutschen Verwaltungsgerichte: Welcher grundrechtliche Schutz der Privatsphäre gilt für Betroffene im Kontext einer Abschiebung? Bedarf es für jede Abschiebung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, da in der Regel gegen den Willen der Betroffenen in ihre privaten Wohnräume eingedrungen und nach ihnen gesucht wird, ggf. auch ihre persönliche Habe durchsucht wird?

Zunächst hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Frage der Erforderlichkeit eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses im Jahr 2020 in erfreulicher Klarheit (grundsätzlich) mit „ja“ beantwortet. Leider hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr den Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung von Geflüchteten wieder eingeschränkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar klargestellt, dass Wohnräume in Flüchtlingsunterkünften Wohnungen im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG sind und damit den Schutz des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung genießen. Gleichzeitig hat das BVerwG jedoch ein bloßes Betreten und Umschauen im Rahmen einer Abschiebung nicht als eine Durchsuchung eingestuft, die eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedürfte.

Wir haben parallel dazu seit 2020 ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geführt. Wir klagten gegen eine Durchsuchung der Wohnräume einer Familie im Rahmen eines Abschiebeversuchs, nachdem die Ausländerbehörde die Familie nicht angetroffen hatte. Um zu überprüfen, ob die Familie grundsätzlich noch dort wohnte oder etwa untergetaucht war, wurden Kleiderschränke und Kühlschrank geöffnet, Briefumschläge und Kontoauszüge inspiziert. Wir machten geltend, dass dies ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig ist.
Das VG Hamburg gab uns Recht und erteilte dem Versuch der Ausländerbehörde, die beschriebene Durchsuchung als reines Betreten zu verkaufen, eine klare Absage.

OVG Hamburg, Urteil vom 18.08.2020, 4 Bf 160/19 (Asylmagazin 10-11/2020, S. 383 f.)
https://www.asyl.net/rsdb/M28735
BVerwG, Urteil vom 15.06.2023, 1 C 10.22 https://www.bverwg.de/150623U1C10.22.0
VG Hamburg, Urteil vom 08.12.2023, 17 K 4523/20
Justus Linz, Im Zweifel gegen den Richter*innenvorbehalt? Zum BWerwG-Urteil vom Juni 2023 zur Unverletzlichkeit der Wohnung in Sammelunterkünften, in: Asylmagazin 12/2023, S. 399ff.

Button Beraten - Fluchtpunkt Hamburg
Um unser Webseitenangebot optimal gestalten und weiter verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Fluchtpunkt Hamburg