Keine Abschiebungen aus Schutzräumen

Im November hat die EKD-Synode mehrere flüchtlingspolitische Beschlüsse verabschiedet. Die Synodalen haben angesichts der aktuellen Angriffe auf Rettungsschiffe unterstrichen, dass Seenotrettung kein Verbrechen ist, sie haben sich für sichere Zugangswege für Geflüchtete ausgesprochen, namentlich den Beibehalt von humanitären Aufnahmeprogrammen und Resettlement, und sie haben sich zum Vorschlag eines EU-Rückführungssystems geäußert.

Aus gegebenem Anlass möchten wir insbesondere einen Beschluss im Wortlaut zitieren:

„Abschiebungen aus Schutzräumen, wie bspw. Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten, sollen nicht erfolgen“, fordert die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter als Standard in ihrem Jahresbericht 2024.

Wir sehen mit Sorge, dass Menschen trotzdem aus Krankenhäusern, Einrichtungen sowie Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen abgeschoben werden.

Die Synode bittet die Länderbeauftragten der Landeskirchen, sich bei den Landesregierungen dafür einzusetzen, Abschiebungen im Kontext der obengenannten Einrichtungen zu untersagen.“

Alle Beschlüsse zum Nachlesen: https://www.ekd.de/beschluesse-synode-2025-91947.htm

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