Weiter nichts gut in Afghanistan

Über die jüngste Abschiebung nach Afghanistan ist viel geschrieben worden. Pro Asyl hat darauf hingewiesen, dass die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen des islamistischen Taliban-Regimes und eine katastrophale humanitäre Lage im Land eigentlich jede Abschiebung verbieten müssten – auch die von Menschen, die hier straffällig geworden sind. Denn auch die darf ein Rechtsstaat nicht sehenden Auges in Folter und Elend abschieben. UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk forderte „einen sofortigen Stopp der Zwangsrückführung aller afghanischen Flüchtlinge und Asylsuchenden, insbesondere derjenigen, denen Verfolgung droht“. Auch Amnesty International und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein kritisierten den Abschiebeflug.

Auffällig ist, wie wenig diesmal über die Betroffenen in Erfahrung gebracht werden konnte. Schon bei der Ende August 2024 erfolgten ersten Sammelabschiebung nach der Machtübernahme der Taliban war das ähnlich, war wenig darüber zu erfahren, ob die Betroffenen langfristig wenigstens ein Minimum an Sicherheit vorfanden und ihr Existenzminimum sichern konnten. Es drängt sich der Eindruck auf, dass man das auf offizieller deutscher Seite auch gar nicht so genau wissen will.

Stattdessen weitet man die Abschiebungen sukzessive aus (28 Männer im August 2024, schon 81 im Juli 2025) und generiert scheinbare Legitimität darüber, dass man die Betroffenen als „schwere Straftäter“ labelt. Dabei sieht das Strafgesetzbuch keine Strafe namens „Abschiebung“ vor. Und was wird kommen, wenn dem Bundesinnenminister die „schweren Straftäter“ für seine medial inszenierten Abschiebeflüge ausgehen? Wird dann erneut auf fragwürdige Kategorien wie „Identitätstäuscher“ zurückgegriffen werden, wie schon einmal unter Seehofer?

Wir sehen jedenfalls mit Sorge, dass auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Schutz für Menschen aus Afghanistan immer stärker reduziert. Gerade volljährig gewordene junge Männer, teils noch halbe Kinder, noch in der Jugendhilfe, werden in allen Punkten ihres Schutzgesuchs abgelehnt, erreichen nicht einmal mehr die Feststellung eines Abschiebungsverbots. Derzeit können engagierte Rechtsanwält*innen und Beratungsstellen solche Entscheidungen vor Gericht häufig noch erfolgreich anfechten. Doch das Bestreben scheint zu sein, das Potenzial für künftige Abschiebungen zu erhöhen. In diese Richtung weist auch, dass die Bundesregierung Konsularbeamte des Taliban-Regimes einreisen lässt. Dabei ist, um es mit einem bekannten Zitat zu sagen, auch heute nichts gut in Afghanistan. Der Forderung von Pro Asyl, jegliche direkten oder indirekten Kontakte mit den Taliban einzustellen, können wir uns nur anschließen.

 

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