Wir fordern einen wirksamen Abschiebestopp für iranische Geflüchtete

Im Iran scheint nach den massiven Protesten und dem brutalen Vorgehen der Sicherheitskräfte Ruhe eingekehrt – Friedhofsruhe. Doch gerade solche Zeiten hat das Regime in der Vergangenheit genutzt, um Gegner*innen zu drangsalieren, zu verhaften und zu exekutieren.

Wir unterstützen daher die Forderung der Diakonie Deutschland nach einem bundesweiten Abschiebestopp für Iraner*innen. Aus der Pressemitteilung dazu:

„Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger fordert die zuständigen Bundesbehörden auf, eine neue Lagebewertung für den Iran zu erstellen. „Bis dahin sollten keine Abschiebungen mehr in das Land erfolgen. Auch Einreiseverweigerungen durch die Bundespolizei an den Transitbereichen deutscher Flughäfen sollten für schutzsuchende Personen aus dem Herkunftsland Iran unterbleiben.“

In den vergangenen Wochen ist es im Iran landesweit zu anhaltenden Protesten gegen das Regime gekommen. Unter Einsatz erheblicher Gewaltanwendung wurden diese Proteste aufgelöst. Berichten zufolge kam es zu tausenden Todesopfern. Angesichts der unübersichtlichen Lage kann derzeit nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit beurteilt werden, ob Schutzsuchende oder Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, bei einer Rückkehr in den Iran ausreichend vor staatlicher Verfolgung geschützt sind.

Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben Abschiebungen in den Iran bereits ausgesetzt. „In vielen anderen Bundesländern werden Abschiebungen faktisch nicht mehr vollzogen. Angesichts dessen und auch angesichts der scharfen Kritik der Bundesregierung an den Maßnahmen der iranischen Regierung sollten auch Zurückweisungen und Einreiseverweigerungen von iranischen Staatsangehörigen an deutschen Flughäfen durch die Bundespolizei unterbleiben“, so Ronneberger.“

Zu den verhängten Abschiebestopps ist kritisch anzumerken: Sie schließen vermutlich eine erhebliche Zahl von in den betreffenden Bundesländern lebenden Iraner*innen aus und gefährden diese somit. Als Ausschlussgründe sollen bereits eine – von den Ausländerbehörden schnell unterstellte – fehlende Mitwirkung an der Beschaffung eines Passes gelten, oder jegliche Bagatellstraftat, d. h. auch die asyltypische Einreise ohne Visum oder Schwarzfahren. Angesichts der gravierenden möglichen Konsequenzen sollte der tatsächliche Schutz vor Abschiebung gestärkt werden.

In Hamburg ist, soweit wir wissen, kein entsprechender Erlass geplant. Informell wird jedoch seit einigen Monaten – mit zwei Ausnahmen – derzeit nicht in den Iran abgeschoben. Auch hier brauchen Menschen aus dem Iran mehr Sicherheit. Hamburg sollte daher einen eigenen Erlass formulieren.

Zur PM der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/januar/diakonie-deutschland-fordert-bundesweiten-abschiebestopp-in-den-iran

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