Flüchtlingseigenschaft für afghanische Frauenrechtlerin

Frau T. flüchtete gemeinsam mit ihren Kindern im Jahr 2020 aus Afghanistan. Dort lebte sie ein sehr unabhängiges und emanzipiertes Leben. Sie studierte Sozialpädagogik und arbeitete als Lehrerin für eine Frauenrechtsorganisation. Hier unterstützte sie Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden waren und brachte ihnen Lesen und Schreiben bei. Ihr war es wichtig Vorbild, Mentorin und Lehrerin zu sein und den Frauen das Wissen und die Erfahrung zu vermitteln, welches ihnen ermöglichte ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Die Taliban und auch die Familien der Frauen die sie unterrichtete, wollten ihre Arbeit mit allen Mitteln verhindern. Sie und ihre Kolleginnen waren ein Dorn im Auge der patriarchalen und streng religiösen Gesellschaft. Bedrohungen und Beschimpfungen waren an der Tagesordnung und spitzten sich im Laufe der Jahre immer weiter zu. Als zwei Kolleginnen durch eine Autobombe getötet wurden und es mehrere Anschläge auf ihr Haus gab, entschloss sie sich zu Flucht. Dabei ging es ihr vor allem darum, ihre Kinder vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.

In Deutschland beantragte sie Asyl. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte ihr Schutzbegehren ab und ordnete die Abschiebung nach Afghanistan an. Die Gefährdungslage sei nicht nachgewiesen, so heißt es in dem Bescheid. Die Schüsse auf ihr Haus durch die Taliban stellten zwar physische Gewalt dar, jedoch hätten die Taliban nicht versucht in das Haus einzudringen und ihrer habhaft zu werden. Zudem habe der Bombenanschlag auf das Dienstauto nicht ihr persönlich gegolten, sondern vielmehr der Organisation an sich. Als wir Frau T. die Entscheidung des Bundesamtes erklärten, brach sie zusammen. Zu groß war die Verletzung, dass die Gefahr in der sie im Kampf für die Rechte der Frauen schwebte, nicht gesehen und gewürdigt wurde.

Selbstverständlich haben wir geklagt und konnten nun erreichen, dass Frau T. mit ihren Kindern der Flüchtlingsschutz zuerkannt wurde. Der Richter folgte unserer Einschätzung und stellte fest, dass Frau T. in Afghanistan wegen ihrer emanzipierten Vorstellung und Lebensweise mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit geschlechtsspezifische Verfolgung durch die Taliban droht.

Ohne unsere Klage hätte Frau T. nicht den Schutz erhalten, den sie aufgrund ihres mutigen Einsatzes für die Rechte der Frauen verdient. Frau T. hat nun die Aufenthaltsrechtliche Sicherheit um anzukommen. Sie will weiter Deutsch lernen, um irgendwann auch hier als Lehrerin zu arbeiten.

Das Urteil können Sie hier nachlesen.

 

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