Mit Urteil vom 24.08.2017 (2 A 7784/16) hat das Hamburger Verwaltungsgericht das Bundesamt fuer Migration und Fluechtlinge verpflichtet, unserem Klienten die Fluechtlingsanerkennung zu erteilen und hat damit unserer Klage stattgegeben.
Der junge Mann floh unter Lebensgefahr aus Marokko, nachdem der Mann mit dem er drei Jahre in einer Beziehung lebte, aufgrund seiner Homosexualitaet ermordet wurde und die Beziehung mit ihm oeffentlich wurde.
Auch das Bundesamt fuer Migration und Fluechtlinge glaubte ihm, unterstellte jedoch die Verfolgung finde nur innerfamiliaer statt und durch einen Wohnortwechsel koenne er den Repressionen seiner Familie entgehen.
Die entscheidende Richterin beurteilte die Situation anders. Sie stellt fest, dass ihm Denunziationen und Sanktionen des marokkanischen Staates drohen. Sie kommt zu dem Schluss: Homosexualitaet kann in keinem Landesteil offen und ohne die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgelebt werden.
Dieses Urteil ist ein Grund zur Freude, zuallererst fuer unseren Klienten. Es ist aber auch ein gutes Argument gegen die immer wiederkehrenden Intentionen der grossen Koalition Marokko zum sicheren Herkunftsland zu erklaeren. Ein Land indem Menschen aufgrund ihrer Homosexualitaet drei Jahre inhaftiert werden ist KEIN sicheres Land!