Einzelfall: Der lange Weg der Gerechtigkeit

In unsere Sprechstunde bei fluchtpunkt kam ein junges Maedchen aus Somalia. Hochschwanger und am Ende ihrer Kraefte, schnell war klar, dass wir helfen mussten.
Problematisch war zunaechst, dass sie bei ihrer Einreise selbst angegeben hatte, volljaehrig zu sein, da sie Angst hatte als Minderjaehrige, nicht das Sorgerecht fuer ihr Kind zu bekommen. Nachdem wir bei einem ersten vertrauensvollen Dolmetschergespraech erfuhren, dass sie gerade einmal fuenfzehn Jahre alt war, uebernahmen wir den Fall.

Zum Glueck hatte sie eine Geburtsurkunde bei sich, die dieses Alter belegte, so dass wir zunaechst versuchten ihr Alter beim Bundesamt fuer Migration und Fluechtlinge korrigieren zu lassen. Unsere Schreiben blieben unbeantwortet, so dass wir uns entschieden , um das Kindeswohl unserer Klientin sowie das ihres ungeborenen Kindes zu wahren, eine Vormundschaft beim zustaendigen Familiengericht anzuregen.

In der muendlichen Verhandlung vor dem Familiengericht bestellte der Familienrichter ohne Um-schweife einen Vormund, denn auch er war durch den persoenlichen Eindruck unserer Klientin von ihrer Minderjaehrigkeit ueberzeugt.
Rasch wurde eine altersgemaesse Unterbringung zunaechst in einer Jugendwohnung und nach Ge-burt ihres Sohnes in einer Mutter-Kind-Einrichtung organisiert. In dem geschuetzten Umfeld, konnte sie sich erstmals von den Strapazen der Flucht erholen, in Deutschland ankommen und sich in ihre neue Rolle als Mutter einfinden. Es wurde deutlich, dass die junge Mutter psychisch erkrankt ist. Sie floh vor Zwangsverheiratung aus Somalia. Ihr Vater wollte sie mit einem viel aelteren Mann verheiraten. Es wurde eine Behandlung in der Fluechtlingsambulanz des Universitaetsklinikums begonnen.

Kaum hatte sich das Maedchen stabilisiert, erhielt sie einen ablehnenden Bescheid im Asylverfahren. Deutschland sei zur Pruefung ihres Verfahrens gar nicht zustaendig, da sie zuvor in Italien einen Schutzstatus erhalten habe. Die Abschiebung nach Italien wurde angeordnet : ein herber Rueckschlag. Es wurde weder beruecksichtigt, dass unsere Klientin Mutter eines Neugeborenen, noch dass sie selbst minderjaehrig war. Die muehsam erreichte Stabilisierung der Klaegerin wurde von einem Moment auf den anderen zunichte gemacht. Gegen diesen Bescheid legten wir Klage ein.

Das Verwaltungsgericht gab uns Recht und hob den Bescheid auf. Ausschlaggebend fuer den Richter war, dass unsere Klientin minderjaehrig war und daher besonderen Schutz verdiene: der Asylantrag sei daher in Deutschland zu pruefen und eine Abschiebung nach Italien rechtswidrig !

Im Sommer 2017 erfolgte die Anhoerung die junge Mutter konnte endlich erzaehlen, wovor sie geflohen war. Wir freuen uns: Kurz darauf erhielt sie die Fluechtlingsanerkennung und nach drei Jahren anstrengender Auseinandersetzungen endlich das was ihr zusteht.

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