Ein verstörender Referent*innenentwurf:

Die Ampel plant, den gerichtlichen Rechtsschutz für Asylsuchende massiv zu beschränken

Wer infolge eines Asylverfahrens Schutz in Deutschland zugesprochen bekommen will, muss an Leib, Leben oder Freiheit bedroht sein – entweder durch individuelle Verfolgung (Flüchtlingsschutz), weil Folter oder Todesstrafe droht (subsidiärer Schutz) oder weil die Person in Folge eines Bürgerkrieges (subsidiärer Schutz) oder aus anderen Gründen (nationale Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG) an Leib und Leben bedroht ist. Es geht also um elementare Schutzgüter und eine fehlerhafte Ablehnung des Asylantrags hat für die Betroffenen im wahrsten Sinne des Wortes existenzielle Folgen. Angesichts dessen ist bereits die bestehende besondere Ausgestaltung des Asylgerichtsverfahrens bedenklich und der Tragweite der Entscheidung unangemessen: Einzelrichter*innen statt Kammerentscheidungen, verkürzte Rechtsmittelfristen von einer bzw. zwei Wochen, hohe Hürden in Eilrechtsschutzverfahren und vor allem der Ausschluss des Grundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, wenn es um die Zulassung der Berufung geht, stellen bereits heute Modifizierungen des sonst üblichen Verwaltungsrechtswegs dar, die zum Ausdruck bringen, dass es der Gesetzgeber für hinnehmbar hält, dass auch falsche Entscheidungen Bestand haben und im Zweifel vollzogen werden, wenn es der Entlastung der Gerichtsbarkeit dient. Oder anders: Es ist einfacher wegen einer verweigerten Baugenehmigung für eine Gartenlaube eine fehlerhafte Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor dem Oberverwaltungsgericht anzufechten, als in Fragen des elemtaren Menschenrechtsschutzes im Rahmen der Asylverfahren.

Entwurf_BMI

Stellungnahme ProAsyl

PM DAV und BRAK

 

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