Das BAMF verschickt derzeit auch in Hamburg Einladungen zu einem „Gespräch“ an anerkannte Flüchtlinge, die im Zeitraum 2014-2016 ein ‚beschleunigtes Verfahren‘ durchlaufen haben. Das heisst, dass sie keine mündliche Anhörung hatten, sondern nur schriftlich zu ihren Fluchtgründen befragt wurden.
In dem Schreiben (siehe Link unten) wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an dem Gespräch freiwillig ist. Inhalte des Gesprächs sollen die ‚Herkunft‘ der Person sowie die Gründe, die zu Ihrer Schutzbedürftigkeit geführt haben, sein.
Es gibt keine Pflicht, an einem solchen Gespräch teilzunehmen. Das schreibt das BAMF bereits selbst.
Es besteht allerdings die Gefahr, dass solch ein Gespräch bzw. dessen Ergebnis zum Anlass genommen wird, um ein Widerrufsverfahren einzuleiten. Zum Beispiel koennte die Flüchtlingsanerkennung widerrufen und nur noch subsidiaerer Schutz gewaehrt werden.
Da es keine Pflicht zur Teilnahme gibt und das Gespräch den Betroffenen Nachteile einbringen koennte, können wir nicht dazu raten, an solchen Gesprächen teilzunehmen.