Vom GEAS und der Unteilbarkeit der Menschenrechte

Robert Nestler, Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation „equal rights beyond borders“ und ein guter Freund, hat zum Inkrafttreten des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ einen Gastkommentar in der taz veröffentlicht, den wir in Auszügen mit euch teilen möchten. Sein Punkt: Wer die Menschenrechte von Geflüchteten antastet, der tastet die Menschenrechte von uns allen an.
„Das neue Geas verzeiht nichts. Schon bei kleinsten Fehlern droht die Einstellung des Verfahrens oder die Kürzung von Sozialleistungen. Dabei wurde eine „Bett, Brot und Seife“-Politik erst jüngst vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich allerdings auch schon gegenüber anderen Gerichtsentscheidungen ziemlich gleichgültig.Zwei Polizisten in Warnwesten warten an einem Grenzkontrollpunkt auf ein herannahendes Fahrzeug.
Auch Persönlichkeitsrechte existieren nicht einmal mehr auf dem Papier. Verschiedene Register, unregulierte Datensammlungen und KI-basierte Abgleiche folgen einem Sicherheitsnarrativ, das Schutzsuchende zu Objekten staatlicher Abschottungspolitiken macht.
Viele der Verschärfungen bleiben hinter menschenrechtlichen Mindeststandards zurück, sind deshalb rechtswidrig und werden – eher später als früher – von Gerichten gekippt werden. Denn natürlich, so der Tenor, können Betroffene ihr Recht weiterhin in rechtsstaatlichen Verfahren durchsetzen. Nur werden zum einen die rechtlichen Mittel abgebaut und zum anderen stellt sich die Frage, wie Betroffene, die in „Sekundärmigrationszentren“ inhaftiert sind, überhaupt rechtlichen Beistand erlangen sollen.
Das Recht, Rechte zu haben, bedeutet aber, dass diese eben keine Versprechen bleiben, sondern auch durchgesetzt werden können. Mit dem neuen Geas wird dies erheblich erschwert, teilweise sogar unmöglich gemacht.
Doch Rechtsschutz sowie Grund- und Menschenrechte schützen die Demokratie, indem und weil sie Minderheiten schützen. Denn nur da, wo Menschen, die nicht in der Mehrheit sind, ihre Stimme erheben können und nicht um ihre Freiheit und Gesundheit fürchten müssen, kann Meinungsvielfalt und Mitbestimmung entstehen. Damit Herrschende – auch wenn für den Moment demokratisch legitimiert – Demokratie und Grundrechte niemals abschaffen können, müssen Grund- und Menschenrechte für alle und ohne Kompromisse gelten.

Zu prüfen, ob Grund- und Menschenrechte verletzt sind, ist Aufgabe des Rechtsstaats. Es ist deshalb keine Überraschung, dass die Abschaffung von Rechtsstaatlichkeit, Grund- und Menschenrechten und Demokratie nicht bei einem selbst, sondern bei anderen beginnt. Vor allem bei jenen, die keine Lobby haben, weil sie Projektionsflächen für Ängste sind und nicht für sich selbst sprechen können, weil sie eingesperrt oder schon zurückgewiesen sind.
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Werden Leistungen für Asylsuchende unter das gekürzt, was die Menschenwürde gebietet, ist dies auch ein Testlauf für andere, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Werden Daten unreguliert gesammelt und abgeglichen, kann das auch andere betreffen.
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Die Geas-Reform und der damit einhergehende Abbau von Grund- und Menschenrechten kommt im aktuellen politischen Klima nicht allein. Auch die zunehmende Bagatellisierung von Gerichtsentscheidungen als „Einzelfälle“, die Einschüchterung der Zivilgesellschaft durch rechte Medien oder mit Anfragen zur „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ und die Kürzung bei Demokratieprojekten reihen sich hier ein.
In dem berühmten Gedicht des Theologen und KZ-Häftlings Martin Niemöller heißt es über die Gefahr des Schweigens und unterlassener Solidarität während der NS-Zeit, dass er stets geschwiegen hat, solange andere betroffen waren, bis er selbst betroffen war – doch dann war niemand mehr da, um zu protestieren. Daran hat sich nichts geändert. Das neue Geas und der Abbau von Grund- und Menschenrechten gehen uns alle etwas an.“
(Foto: Patrick Pleul/dpa/taz)
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