Verfassungswidrige Leistungskürzungen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Ein Großteil der Sanktionskürzungen im Arbeitslosengeld II sind verfassungswidrig. Dies betrifft ggf. auch anerkannte Geflüchtete mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, wenn sie existenzsichernde Leistungen beziehen. Grundsätzliche Erwägungen der Entscheidung dürften sich aber auch auf die Leistungen für Asylsuchende und Geduldete übertragen lassen. weiterlesen

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