Nächtliche Abschiebungen aus Flüchtlingsheimen, ohne dass dies zuvor ein*e Richter*in prüfen würde, werden in Hamburg seit Jahrzehnten praktiziert. Und sie sind illegal. Auch die Flüchtlingsunterkunft ist Wohnraum, auch sie steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Das hat heute noch einmal das Oberverwaltungsgericht Hamburg (Az. 4 Bf 160/19) bekräftigt.
In dem von der kirchlichen Beratungsstelle fluchtpunkt und Rechtsanwalt Carsten Gericke gemeinsam betriebenen Grundsatzverfahren ging es um die Abschiebung einer irakisch-kurdischen Familie in die Niederlande. Mitarbeitende der Ausländerbehörde Hamburg hatten sich dafür frühmorgens Zutritt zur Unterkunft der Familie verschafft, ohne dass dies zuvor gerichtlich angeordnet worden wäre.
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied bereits Anfang 2019, dass ein solches Vorgehen rechtswidrig ist: Auch Flüchtlingsunterkünfte sind „Wohnung“ im Sinne des Grundgesetzes und als solche unverletzlich. weiterlesen