Bischof Christian Stäblein zur GEAS-Reform

zur Verabschiedung der GEAS-Reform im Europäischen Parlament hat sich heute Bischof Christian Stäblein als EKD-Flüchtlingsbeauftragter gegenüber der Presse geäußert:

„Um die jetzt verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurde lange gerungen. Doch nicht alles was lange währt, ist deshalb schon gut.
Internierungslager, Asylprüfungen im Schnellverfahren, mehr Kooperationen mit autokratischen Regimen, Abschiebungen in Länder ohne effektiven Flüchtlingsschutz: Solche Maßnahmen sollen Humanität und Ordnung in die europäische Flüchtlingspolitik bringen. Wenn ich von diesen Plänen höre, dann führe ich mir die Menschen vor Augen, die diese Politik treffen wird. Unschuldige – auch Familien mit Kindern –, die massenhaft hinter Stacheldraht festgehalten werden. Politisch Verfolgte, die dorthin zurückgebracht werden, von wo sie flohen. Folteropfer, die kein faires Asylverfahren mehr bekommen. Menschen, die im Elend stranden, weil kein Land sie aufnehmen will. Soll das die Flüchtlingspolitik unserer Kontinents sein? Wollen wir das wirklich verantworten?
Ich sage deutlich: Ja, es braucht unbedingt eine Reform des Europäischen Asylsystems, ja, europäische Lösungen sind das, was wir unbedingt brauchen. Doch nicht, indem Unrecht zu Recht umdeklariert wird. Menschenwürde und Mitmenschlichkeit müssen wir wieder in den Mittelpunkt rücken. Ich hoffe und bitte sehr, dass zumindest bei der nationalen Umsetzung der Reform in Deutschland die knappen Spielräume für Humanität und menschenrechtliche Standards genutzt werden.“

https://www.ekd.de/gemeinsame-erklaerung-zur-reform-des-asylrechts-82109.htm

https://www.proasyl.de/news/geas-reform-im-eu-parlament-historischer-tiefpunkt-fuer-den-fluechtlingsschutz-in-europa/

Gericht bestätigt: Abschiebung aus Flüchtlingsunterkunft ohne richterlichen Beschluss ist illegal!

Nächtliche Abschiebungen aus Flüchtlingsheimen, ohne dass dies zuvor ein*e Richter*in prüfen würde, werden in Hamburg seit Jahrzehnten praktiziert. Und sie sind illegal. Auch die Flüchtlingsunterkunft ist Wohnraum, auch sie steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Das hat heute noch einmal das Oberverwaltungsgericht Hamburg (Az. 4 Bf 160/19) bekräftigt.
In dem von der kirchlichen Beratungsstelle fluchtpunkt und Rechtsanwalt Carsten Gericke gemeinsam betriebenen Grundsatzverfahren ging es um die Abschiebung einer irakisch-kurdischen Familie in die Niederlande. Mitarbeitende der Ausländerbehörde Hamburg hatten sich dafür frühmorgens Zutritt zur Unterkunft der Familie verschafft, ohne dass dies zuvor gerichtlich angeordnet worden wäre.
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied bereits Anfang 2019, dass ein solches Vorgehen rechtswidrig ist: Auch Flüchtlingsunterkünfte sind „Wohnung“ im Sinne des Grundgesetzes und als solche unverletzlich. weiterlesen

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