In einem aktuellen Urteil vom 4.10.2024 (Informationsverbund Asyl & Migration – Detail, Rechtssachen C‑608/22 und C‑609/22) stellt der EuGH klar, dass die umfangreichen Maßnahmen und Gesetze der Taliban-Regierung zur Diskriminierung von Frauen in ihrer Summe zur Folge haben, dass alle afghanischen Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts in ihrem Herkunftsland von Verfolgung bedroht sind. Das Urteil kann weitreichende Folgen haben. Afghaninnen, denen in der Vergangenheit nur ein Abschiebungsverbot zugesprochen oder deren Asylantrag gar vollumfänglich abgelehnt wurde, sollten sich zu der Frage beraten lassen, ob im Hinblick auf dieses Urteil die Stellung eines Asylfolgeantrags sinnvoll sein könnte.
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