Gravierende Folgen für Betroffene

Bundesinnenminister Dobrindt hat angekündigt, im nächsten Bundeshaushalt kein Geld mehr für die unabhängige Asylverfahrensberatung der Wohlfahrtsverbände einplanen zu wollen. Das widerspricht nicht nur geltendem Recht (nach § 12a AsylG hat sich der Bund verpflichtet, die Beratung zu fördern), es ist auch kurzsichtig. Denn eine qualifizierte Beratung unterstützt nicht nur die Schutzsuchenden in ihrem Anliegen, die sich im Dschungel des deutschen Asylrechts nicht auskennen können. Sie sorgt auch für bessere und damit oft schnellere Asylverfahren, weil die Betroffenen besser informiert sind, relevante Umstände vortragen können und somit auch dem BAMF die Bewertung erleichtert wird.

Wir dokumentieren die Pressemitteilung des Diakonischen Werks Hamburg:
Diakonie Hamburg | Gravierende Folgen für Betroffene – Diakonie Hamburg kritisiert geplante Einstellung der Asylverfahrensberatung

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