Für das Recht auf Teilhabe – für die Menschenwürde
Seit fast 10 Jahren begleiteten wir eine Familie aus Nordmazedonien, die mit ihrer an einer schweren Behinderung leidenden Tochter einreisten, da sie in ihrer Heimat nicht die medizinische Versorgung und Förderung erhielt, die sie dringend benötigte. Bei ihrer Ankunft konnte die damals dreijährige Tochter weder hören noch sich allein aus dem Bett bewegen. Sie hatte ihr gesamtes Leben in einer kleinen Baracke in einer Armensiedlung verbracht ohne nennenswerte Kontakte zur Außenwelt. Sie litt unter starkem Untergewicht.
Ein Asylantrag der Familie wurde rasch abgelehnt und es drohte akut die Abschiebung. Daher haben wir den Fall übernommen und vor dem Verwaltungsgericht Hamburg auf ein gesundheitliches Abschiebungshindernis geklagt. Da wir das Eilverfahren gewonnen haben, konnte die Familie für die Zeit des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben. Die Familie lernte deutsch, arbeitete und das Mädchen besuchte eine Schule mit spezieller Förderung.
Sie lernte an einem Rollator das Laufen, ihr wurde ein Hörgerät eingesetzt und mittlerweile kann sie sich durch Gesten mit ihrer Umwelt verständigen. Sie genießt den Alltag mit Gleichaltrigen und konnte große Fortschritte in Kommunikation und Beweglichkeit erzielen.
Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht lief gut. Das Gericht bewertet die Möglichkeit der Beschulung, in Form des regelmäßigen Zusammentreffens und Austauschs mit anderen Kindern und der grundsätzlichen Förderung der Fähigkeiten für ein elfjähriges Kind als elementares Grundbedürfnis, dessen Nichterfüllung einer unmenschlichen Behandlung gleichkommt und die Menschenwürde erheblich verletzt. Das Bundesamt für Migration du Flüchtlinge wurde verpflichtet ein gesundheitliches Abschiebungshindernis festzustellen.
Dokument: VG Hamburg, U. v. 30.10.2025, 21 A 734/21





