Der Deutsche Bundestag plant, das GEAS-Anpassungsgesetz zu beschließen. Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen neu zu schaffende Sekundärmigrationszentren für Flüchtlinge vor dem Asylverfahren (Dublin-Fälle) und für Flüchtlinge, die in anderen Mitgliedstaaten bereits anerkannt sind, sowie neue Verlassens Verbote für Aufnahmeeinrichtungen, eine ausgeweitete Asylverfahrenshaft und die umfassende Umsetzung von Grenzverfahren.
Dazu sagte Bischof Christian Stäblein als EKD-Flüchtlingsbeauftragter heute Nachmittag gegenüber der Presse:
„Als evangelische Kirche begleiten wir die Reform des Europäischen Asylsystems sehr aufmerksam. Für uns ist klar: Maßstab jeder Entscheidung ist die Würde der Schutzsuchenden. Die biblische Tradition erzählt von einem Gott, der an der Seite derer steht, die aus Not fliehen müssen, und sie in eine neue Zukunft begleitet.
Die geplanten Regelungen greifen tief in das Leben von Geflüchteten ein. Wenn sogar Familien und Kinder in speziellen Einrichtungen mit starken Einschränkungen leben oder gar in Haft genommen werden sollten, widerspricht das unserem christlichen Menschenbild und dem Gebot der Humanität. Artikel 1 unseres Grundgesetzes gilt für alle gleich: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch ist Gottes Ebenbild.
Es ist richtig, dass Asylsuchende künftig früher arbeiten dürfen, ich begrüße die Entscheidung. Nun kommt es darauf an, dass es in der Praxis auch möglich wird. Für uns bleibt maßgeblich: Geflüchtete sind Menschen. Wie wir ihnen begegnen, zeigt, wie ernst wir es mit Nächstenliebe, Verantwortung und Rechtsstaat meinen.“
Auch Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl, Terre des Hommes und Amnesty warnten vor den gravierenden Auswirkungen des neuen Gesetzes:
www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-amnesty-pro-asyl-geas-umsetzungsgesetz
www.tdh.de/terre-des-hommes-warnt-vor-kinderrechtsverletzungen





