Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht – „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“
Hier die Fassung des Referentenentwurf BMI, mit Stand 11.4.2019
Diese Fassung, die am Mittwoch dem Kabinett vorgelegt werden soll, ist in einigen Punkten entschärft worden, hat aber der Kritik der Fachleute und Verbände im Wesentlichen kaum Rechnung getragen. Der Entwurf enthält auch Änderungen des AsylbLG, die u.a. für bestimmte Geflüchtete mit Zuständigkeit anderer Dublin-Staaten eine Einstellung der Leistungen nach 2 Wochen vorsehen.
Die in hektischer Folge vorgelegten Gesetzesänderungen aus dem BMI werden immer unausgegorener und fehlerhafter und lassen Verfassungsrecht und europäische Vorgaben immer bewusster und gezielter außer Acht. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des EUGH werden in den Entwürfen des BMI in letzter Zeit mit einer Respektlosigkeit vom Tisch gewischt, dass man geneigt ist, Minister Seehofer und seinem Team einen Integrationskurs zu empfehlen.
Gemeinsame Stellungnahmen der Kirchen und der Diakonie