Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)
Der vorliegende Referentenentwurf stellt in mehrfacher Hinsicht einen grundlegenden Paradigmenwechsel dar. Ausgehend von dem Befund, dass eine bestehende Ausreisepflicht in vielen Fällen nicht durchgesetzt werden könne, wird ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, die letztlich einem absoluten Integrationsverbot für eine sehr große Gruppe von Menschen gleichkommen und im Verbund mit der Kürzung von staatlichen Leistungen unterhalb des Existenzminimums, einer schrankenarmen Ausweitung der Haftmöglichkeiten und weiterer Einschränkung der Bewegungsfreiheit, den Druck auf die Zielgruppe so weit erhöhen sollen, dass sie die Ausreise als geringeres Übel wählen. Gleichzeitig sollen diese extremen Verschärfungen abschreckend auf Menschen wirken, die sich noch außerhalb des Bundesgebiets befinden und nach einem Zielland für ihre Flucht oder Migration suchen.
Es ist mehr als fraglich, ob sich diese Erwartungen erfüllen werden. Unserer Einschätzung nach wird dies nicht der Fall sein. Sicher ist aber, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen neue, bisher in diesem Ausmaß unbekannte soziale Probleme in der Bundesrepublik erzeugen werden. Anders ausgedrückt: Ob es sich im Effekt um ein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ handeln wird, ist eher unwahrscheinlich, sicher ist jedoch, dass es sich für zehntausende von Menschen um ein „Vollständige-Ausgrenzung-Gesetz“ handeln wird.
fluchtpunkt Stellungnahme Zweites Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht