Viele unsere Klient*innen sind erkrankt. Um die Krankheit im Asylverfahren geltend machen zu können, benötigen wir ärztliche Stellungnahmen, die den hohen gesetzlichen Anforderungen
entsprechen. Diese juristischen Vorgaben sind den BehandlerInnen häufig nicht bekannt und für sie auch nur schwer nachvollziehbar. Daher haben wir ein Merkblatt für BehandlerInnen entworfen, um ihnen die im letzten Jahr weiter verschärften gesetzlichen Anforderungen an ärztliche Stellungnahmen im Asylverfahren zu erläutern. Dieses kann gerne verwendet werden: Merkblatt_Anforderungen_ärztliche_Stellungnahmen