Für eine junge Frau konnten wir im September vor dem Verwaltungsgericht Hamburg ein Abschiebungsverbot erkämpfen – entgegen der herrschenden Meinung, dass bei den sicheren Herkunftsländern, zu denen auch Bosnien-Herzegowina zählt, im allgemeinen nichts zu gewinnen ist.
Die Frau konnte als Roma in ihrem Herkunftsland nie so leben, wie sie es sich gewünscht hat, Unterdrückung und traumatische Erlebnisse haben einen schwerkranken Menschen aus ihr gemacht.
Umso mehr freuen wir uns über das Urteil, das Sie hier nachlesen können.