Wir suchen Volljurist*in ab sofort, befristet bis 31.7.2025, 29,25 Wochenstunden

Ab sofort, befristet bis 31.07.2025 suchen wir eine/n Jurist*in (mit 2. Staatsexamen) für die aufenthalts- und asylrechtliche Beratung im Umfang einer dreiviertel Stelle.

Aufgaben:
 eigenständige Verfahrensführung und Klient*innenbetreuung im Case Management
 Ergebnisorientierte Beratung und Gesprächsführung in der offenen Sprechstunde
 Unterstützung der Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit des flucht•punkt

Wir erwarten:
 Konkrete Erfahrung und Kenntnis der Rechtspraxis in der Rechtsberatung für Geflüchtete und Asylsuchende
 Gesprächsführungskompetenz
 Professionellen und sensiblen Umgang mit psychisch kranken oder traumatisierten Menschen
 Professionellen Umgang mit Behörden und Institutionen

Unsere Berater*innen betreuen ihre Klient*innen und deren aufenthaltsrechtliche Verfahren eigenständig und mit hoher Verantwortung. Wir pflegen aber einen engen Austausch und ständige gegenseitige Entlastung im Team. Die Bereitschaft, inhaltliche Entscheidungen auch im Team zu treffen, und die Flexibilität, sich den Regeln der Einrichtung und den Bedürfnissen des Teams anzupassen, ist daher sehr wichtig. Bewerber*innen sollten sich sicher sein, dass sie dem Druck einer hohen quantitativen Arbeitsbelastung gewachsen sind!

Wir bieten:
 Bezahlung nach TVKB mit den üblichen Zusatzleistungen der Ev. Luth. Kirche
 einen spannenden Arbeitsplatz mit hoher Eigenverantwortung und flexibler Arbeitszeit in einem leistungsstarken humorvollen Team mit Katze

Auskünfte erteilt Anne Harms, Tel: 040/43250080
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22.12.2023 an:
fluchtpunkt – kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge,
Eifflerstr.3 22769 Hamburg
www.fluchtpunkt-hamburg.de
E-Mail: fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de

„Migration ist ein Menschenrecht“ – Demo am 10. Dezember 2023, 13.00 Uhr

Die Gesellschaft erlebt erneut einen Rechtsruck, der sich gegen Migrant*innen und Geflüchtete richtet. Es ist wichtig, jetzt gemeinsam auf die Straße zu gehen um zu zeigen, dass es breite Unterstützung für die Rechte von Geflüchteten und eine offene Gesellschaft gibt. Deshalb teilen wir gerne den Aufruf zur Demonstration „Migration ist ein Menschenrecht“ am Sonntag, den 10. Dezember 2023 um 13.00 Uhr:

In eigener Sache:

Liebe Kolleg*innen,

wie einige vielleicht wissen, haben wir seit diesem Jahr eine Stelle weniger. Wir schaffen es leider nicht, den aktuell sehr vielen Ratsuchenden in unserer Sprechstunde bei jedem ihrer Anliegen gerecht zu werden. Deshalb hier ein paar Hinweise und Bitten:

  • Wir können keine Kirchenasylplätz vermitteln.
  • Wenn bevollmächtigte Rechtsanwälti*innen im Urlaub oder schwer zu erreichen sind, können wir nicht aushelfen. Wir wissen nicht, was diese im jeweiligen Fall unternommen oder geplant haben.
  • Dass Behörden vielfach Anträge monatelang nicht bearbeiten, nicht erreichbar sind und auf Schreiben nicht reagieren, belastet auch unsere Arbeit. Wir haben kein Mittel dagegen.
  • Wir sind spezialisiert auf Flüchtlingsschutz und Abschiebungsschutz für Menschen, die bereits in Hamburg sind. Wir können leider nicht helfen bei der Visumsbeschaffung oder beim Familiennachzug, insbesondere auch nicht dabei, Menschen aus Afghanistan evakuieren zu lassen.
  • Für die Themen Niederlassungserlaubnis/Einbürgerung, Sozialleistungen, Unterkunft/Wohnung, Fachkräfte/Arbeit, Integration/Deutschkurse müssen sich Ratsuchende bitte an andere Stellen wenden. (ein paar Hinweise in den Links unten)

In unserem Jugendprojekt protect kümmern wir uns auch um Fragen der Inobhutnahme, Altersklärung und was damit zusammenhängt.

Grundsätzlich freuen wir uns, wenn zunächst per Mail oder Telefon mit uns Kontakt aufgenommen wird, bevor jemand zu uns geschickt wird. Wichtig ist weiterhin, dass Ratsuchende alle Unterlagen zur Sprechstunde mitbringen – und zwar möglichst in Papier und nicht als Handyfoto.

Wir hoffen auf Ihr/Euer Verständnis. Vielen Dank und auch Ihnen und Euch weiterhin viel Kraft.

Eure flupis

 

https://www.hamburg.de/migrationsberatung/

https://www.caritas-im-norden.de/hilfeangebot/fluechtlinge-und-migranten/integrationszentren-hamburg

https://www.mbe-netzwerk-hamburg.de/

https://hamburgasyl.de/wp-content/uploads/3.-Migration.pdf

https://www.hamburg.de/integrationskurse/

https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11253345/

https://www.fz-hh.de/de/

https://welcome.hamburg.de/ausbildung-familiaere-gruende/6649184/familiennachzug/

https://hamburgasyl.de/themen/familiennachzug/

 

 

Italien liefert die Bilder, die rechte Parteien in ganz Europa brauchen

Die Bilder der letzten Tage von den vielen ankommenden Geflüchteten auf Lampedusa verlangen Mitgefühl für die Geflüchteten, aber sie machen uns auch zornig. Weil es alles andere als eine Überraschung ist, dass das europäische Aufnahmesystem versagt  – das tut es seit Jahrzehnten. Und nein, es sind nicht die Schleuser, die die Ursache für die Flucht der Menschen sind. Es sind Krieg, Gewalt, Unterdrückung und Klimafolgen. Und es ist die EU, die es nicht schafft, ein menschenrechtskonformes und praktisch funktionierendes System zur Aufnahme zu schaffen. Stattdessen werden die Abschottungsrufe immer lauter und die Bilder aus Lampedusa werden genutzt, um Zerrbilder der „Überforderung“ und des „Kontrollverlusts“ zu kreieren. Lampedusa ist dieser Tage mit Sicherheit überfordert, wie könnte es anders sein. Aber dort bleiben die Geflüchteten nicht, sondern werden auf das italienische Festland verteilt. Italien hat im letzten Jahren weniger Geflüchtete aufgenommen als zum Beispiel Österreich. Die Rechte in ganz Europa freut sich derweil über die „Katastrophenbilder“ und schürt damit fremdenfeindliche Ressentiments. Pro Asyl hat die Situation sehr treffend hier beschrieben:PROASYL Lampedusa: Härte gegen Schutzsuchende statt Humanität

Neues Projekt

fluchtpunkt bietet ab sofort eine Spezialsprechstunde für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge an.

Junge Geflüchtete, die ohne Sorgeberechtigte nach Deutschland gekommen sind, sowie ihre Vormünder und Betreuer*innen, erhalten Beratung und Rechtshilfe in Fragen der Altersschätzung, Inobhutnahme, Vormundschaft und Asyl- und Aufenthaltsrecht für Jugendliche.

Ohne Termin immer mittwochs von 10:00 bis 14:00 Uhr. Termine für Vormünder nach Vereinbarung auch nachmittags möglich. Telefonische Beratung montags von 10:00 bis 12:00 Uhr:

Kontakt

 

Gesetze für den Stammtisch

Die Länder Georgien und Moldau sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Die Länder mit den Konfliktgebieten Südossetien, Abchasien und Transnistrien. Beides Länder, die von Deutschland und der EU umfangreiche Unterstützung erhalten, um nachhaltige Reformen in Richtung Demokratie und Rechtsstaat zu erreichen. Auf der Seite des Auswärtigen Amtes heißt es zu Moldau: „Im EU-Kreis befürworten wir finanzielle Hilfe, soweit sie von Reformfortschritten begleitet ist, und treten dafür ein, wichtige europäische Werte wie Freiheit der Medien und Unabhängigkeit der Justiz zu schützen“. Auch in Georgien macht die Unabhängigkeit der Justiz trotz EU-Beitrittsperspektive phasenweise sogar Rückschritte. LGBTIQ+ und Rom*nja leiden unter besonderen Diskriminierungen.

In beiden Ländern kommt es laut amnesty international zu Folterungen und Misshandlungen. Die Voraussetzungen für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat gemäß Art. 16a Abs. 3 GG und Art. 36, 37 sowie Anlage I AsylVerfRL erfüllen Georgien und die Republik Moldau somit nicht. Dennoch wird vorausgesetzt, dass Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern generell unbegründet sind, und Schutzsuchenden wird auferlegt, innerhalb einer Woche nach Entscheidung des Bundesamtes die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit zu widerlegen. Das heißt, die Qualität der Einzelfallprüfung wird für diese Herkunftsländer weiter gesenkt, und gleichzeitig wird die Möglichkeit, diese gerichtlich prüfen zu lassen, stark beschnitten.

Lassen wir dahingestellt, was das über unsere Rechtsstaatlichkeit sagt – wem dient es überhaupt, die Liste sog. sicherer Herkunftsländer zu erweitern? Es kommen gar nicht viele Geflüchtete aus den beiden Ländern, durch die Änderung werden aber nicht nur ihre Verfahrensrechte beschnitten. Eine wesentliche Folge wird sein, dass, auch wenn ihre Verfahren im Einzelfall mehrere Jahre dauern, kein Unternehmen sie einstellen darf und sie keine Ausbildung machen dürfen. Wir sehen seit Jahren bei den Menschen aus dem westlichen Balkan, welche Folgen es hat, wenn Kinder hier die Schule abschließen und dann nichts machen dürfen. Das schadet den Betroffenen und uns. Es ist eine der in der Flüchtlingspolitik so beliebten lose-lose Situationen. Dennoch scheint es der Bundesregierung sehr eilig zu sein. Keine 48 Stunden wurden Kirchen und Verbänden zur Stellungnahme eingeräumt. Frau Faesers Wahlkampf in Hessen wird das auch nicht reißen.

Links:

https://www.ekd.de/stellungnahme-gesetz-sicheres-herkunftsland-georgiens-80021.htm

https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/PRO-ASYL_Stellungnahme-sichere-HKL_Georgien_Moldau_25.08.2023.pdf

https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/georgien-2022#section-23590978

https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/moldau-2022#section-23596616

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/georgien-eu-103.html

https://dserver.bundestag.de/btd/20/072/2007251.pdf

 

Schutzräume bewahren

Der Tonfall gegenüber Geflüchteten wird erneut rauer, und offenbar nehmen mindestens einzelne Ausländerbehörden die von der Ampel-Koalition und Innenministerin Faeser angekündigte „Abschiebungsinitiative“ so ernst, dass es in den letzten Wochen gehäuft zu fragwürdigen Abschiebungen aus geschützten Räumen bzw. entsprechenden Versuchen kam.

Im Juli ereignete sich die gewaltsame Räumung eines Kirchenasyls im Kreis Viersen (NRW) Die betroffene Familie konnte glücklicherweise nach zwei Wochen Abschiebehaft wieder ins Kirchenasyl zurückkehren.

In Schleswig forderte die Ausländerbehörde Schleswig einen Geflüchteten im Kirchenasyl auf, sich gleichwohl zum Abschiebungstermin einzufinden. Als die Kirchengemeinde daraufhin das Kirchenasyl abbrechen musste, eine andere Gemeinde dem Mann aber Zuflucht gewährte, standen Mitarbeiter der Behörde dort mitten in der Nacht vor der Tür und versuchten, sich Zutritt zum Gebäude zu verschaffen. Letztlich zogen sie unverrichteter Dinge wieder ab.

In der Nacht zum 3. August 2023 kam es zu einer Abschiebung aus einem Krankenhaus in Schleswig-Holstein. Auch in Hamburg gab es bereits solche Fälle und gerade kürzlich einen Versuch, der glücklicher- (und berechtigter-)weise von der Klinik abgewehrt wurde.

Das Eindringen von Behörden in Klinikstationen bedeutet eine empfindliche Störung der Behandlungssituation für alle Patient*innen dort und stößt auf erhebliche rechtliche Bedenken. In Schleswig-Holstein hat das Integrationsministerium nun nachträglich seinen Rückführungserlass geändert, damit das nicht mehr geschieht. In anderen Bundesländern ist das Abschieben aus Kliniken schon länger untersagt.

Hamburg benötigt dringend einen entsprechenden Erlass! Menschen, die so krank sind, dass sie stationär behandelt werden müssen, sind generell nicht reisefähig und dürfen nicht abgeschoben werden. Und das Kirchenasyl muss ein geschützter Raum bleiben – als Respekt des Staats gegenüber kirchlichem Handeln in einer verantwortlichen Gewissensentscheidung.

Wir möchten besonders hinweisen auf

– die Stellungnahme des Flüchtlingsbischofs der EKD, Dr. Christian Stäblein, zu der Räumung in Viersen (https://www.ekd.de/ev-kirche-kritisiert-behoerden-nach-raeumung-kirchenasyl-79609.htm)

– die Stellungnahme der BAG Asyl in der Kirche zum gleichen Vorfall (https://www.kirchenasyl.de/portfolio/abschiebung-nach-protesten-verhindert-kurdisches-ehepaar-aus-dem-gebrochenen-kirchenasyl-in-lobberich-hinsbeck-wird-aus-abschiebehaft-entlassen/)

– und die Pressemitteilung der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche, Pastorin Dietlind Jochims, zu der Abschiebung aus der psychiatrischen Klinik in Schleswig Holstein (https://www.evangelisch.de/inhalte/219359/03-08-2023/fluechtlingsbeauftragte-abschiebung-aus-klinik-ein-skandal).

 

 

Ankündigung Fortbildung: „Die Feststellung verfolgungsstaatsbezogener Sachverhalte im Asylverfahren“

Am Freitag, den 01. September 2023 gibt Rechtsanwalt a.D. Klaus Piening in unseren Räumen eine Fortbildung für Rechtsanwält*innen und Jurist*innen.

Wir bitten um Anmeldung bis zum Freitag, den 18. August 2023 per Post, Fax oder E-Mail an uns.

Hier finden Sie die Ausschreibung mit Anmeldeformular: Die Feststellung verfolgungsstaatsbezogener Sachverhalte im Asylverfahren

„Wenn wir uns wiedersehen“ Feine Sahne Fischfilet

Am Freitag, den 23. Juni 2023, veröffentlichte die Band Feine Sahne Fischfilet ein neues Video. Der Song trägt den Titel „Wenn wir uns wiedersehen“ und ist für den Kapitän der „Iuventa“, Dariush Beigui. Gegen ihn und 21 andere Menschen, die in der Seenotrettung aktiv sind, wurde in Italien Anklage erhoben. Am letzten Freitag fand ein wichtiger Vortermin zu der Verhandlung statt.

Wir freuen uns, dass wir die Firma clipper Filmproduktion beim Video-Dreh unterstützen konnten – drei unserer Klient*innen, die über das Mittelmeer geflohen sind, waren bereit, sich für ein Statement filmen zu lassen.

Das sehr berührende Video gibt es hier zu sehen.

Nachklapp zum Weltflüchtlingstag

Am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag, hat der NDR umfangreich sowohl im Hörfunk als auch im Fernsehen berichtet. Auch fluchtpunkt kam dabei zu Wort und ebenso einer unserer Klienten, Arash, ein unbegleiteter Minderjähriger, der aus Afghanistan über die Balkan-Route nach Deutschland gekommen ist.

Den Hörfunkbeitrag können Sie hier nachhören, einen kurzen Film gibt es hier zu sehen.

 

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