Der 20.6.2019 ist Weltflüchtlingstag

Aus diesem Anlass möchten wir gerne auf zwei Kampagnen hinweisen, die wir wichtig finden:

  • Von 53 Geflüchteten, die von der „Sea Watch 3“ gerettet wurden, befinden sich immer noch 43 Menschen an Bord, die keine Erlaubnis bekommen, an Land zu gehen. Unterschreiben Sie bitte die Petition der „Seebrücke“ an Horst Seehofer. Die Städte Rottenburg am Neckar, Berlin und Kiel wären sofort bereit, diese Menschen aufzunehmen!
  • Ebenfalls lohnenswert ist ein Blick auf die Homepage des Projektes „Todesursache: Flucht„.

Kirchenasyl und Kirchentag

In der „Süddeutschen Zeitung“ vom 15./16. Juni 2019 nimmt Heribert Prantl Stellung zum Kirchenasyl, mit Hinblick auf den bevorstehenden evangelischen Kirchentag in Dortmund. Die seit 2015 geltende Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen wird von der Behörde immer häufiger unterlaufen. Die ganze Kolumne können Sie hier nachlesen.

Kirchenasyl ist kein Untertauchen

Mit Beschluss vom 23. Mai 2019 (Az. 9 AE 1846/19) hat das Verwaltungsgericht Hamburg zum ersten Mal festgestellt, dass ein Kirchenasyl nicht als „flüchtig-sein“ im Sinne der Dublin III-Verordnung zu werten ist. Die Überstellungsfrist nach den Dublin-Regeln kann folglich nicht von 6 auf bis zu 18 Monate verlängert werden, wenn sich eine Person im Kirchenasyl befindet. Dieses Urteil ist für alle Kirchenasyle in Hamburg ein Schritt in die richtige Richtung und gibt den Kirchengemeinden und Schutzsuchenden Sicherheit. Lesen Sie das ganze Urteil hier.

 

„Palermo-Appell“ für Seenotrettung und solidarische Aufnahme

Die Hilfsbereitschaft von Städten, Kommunen und Bürgern überall in Europa ist groß. Es fehlt aber an einem europaweiten Verteilmechanismus, die im Mittelmeer geretteten Bootsflüchtlinge in der EU unterzubringen. „Wir brauchen noch in diesem Sommer eine politische Notlösung“, erklären der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirchen in Deutschland, Bischof Heinrich Bedford-Strohm und Palermos Bürgermeister Leoluca Orlando in einer gemeinsamen Erklärung, dem „Palermo-Appell“. weiterlesen

Die Verschärfung der geordneten Entrechtung

Das „Hau-Ab-Gesetz II“, schönfärberisch „Geordnete Rückkehr“ genannt, soll am Freitag beschlossen werden. Und es kommt alles noch viel schlimmer.
Am 4.6. wurde ein Änderungsantrag von Union und SPD bekannt. Er sieht unter anderem vor:

  • Betretungs- und Durchsuchungsrechte für Ausländerbehörde und Polizei in jeder Flüchtlingsunterkunft, tags und nachts. Das Betreten zur Abschiebung soll ohne richterlichen Beschluss zulässig sein. Artikel 13 Grundgesetz – die Unverletzlichkeit der Wohnung – wird hier weitestgehend außer Kraft gesetzt. weiterlesen
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